Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeits­ver­hältnis sofort und ohne Einhaltung einer Kündi­gungs­frist. Sie kommt nur in Ausnah­me­fällen zum Einsatz, wenn das Vertrau­ens­ver­hältnis zwischen Arbeit­geber und Arbeit­nehmer so stark gestört ist, dass eine Weiter­be­schäf­tigung unzumutbar ist. Arbeit­geber müssen dabei die recht­lichen Vorgaben beachten, um Risiken wie Schadens­er­satz­for­de­rungen oder Arbeits­ge­richts­ver­fahren zu vermeiden.

Stellenplan erstellen

Ein Stellenplan ist ein strate­gi­sches Instrument, das die perso­nellen Ressourcen eines Unter­nehmens syste­ma­tisch erfasst und darstellt. Er dient als Grundlage für eine struk­tu­rierte Perso­nal­planung und hilft Arbeit­gebern, den Überblick über bestehende und geplante Positionen zu behalten. Mit einem Stellenplan können Unter­nehmen sicher­stellen, dass alle Stellen effizient besetzt und Perso­nal­eng­pässe vermieden werden.

Employee Self Service

Der Employee Self Service (ESS) beschreibt eine digitale Plattform, die es Mitar­bei­tenden ermög­licht, perso­nal­be­zogene Aufgaben eigen­ständig zu erledigen. Dazu zählen die Einsicht in Gehalts­ab­rech­nungen, das Einreichen von Urlaubs­an­trägen oder die Aktua­li­sierung persön­licher Daten. Für Arbeit­geber ist ESS ein wichtiges Werkzeug zur Effizi­enz­stei­gerung in der Perso­nal­ver­waltung und zur Verbes­serung der Mitarbeitendenzufriedenheit.

Weihnachtsgeld bei Kündigung

Das Weihnachtsgeld, oft auch als 13. Gehalt bezeichnet, ist ein beliebter Bonus, der in vielen Unter­nehmen zur Tradition geworden ist. Diese Sonder­zahlung soll nicht nur die Leistung der Mitar­bei­tenden honorieren, sondern auch die Motivation und Bindung an das Unter­nehmen stärken. Für Arbeit­geber ist diese zusätz­liche Zahlung eine gute Möglichkeit, Wertschätzung auszu­drücken und langfristig zur Zufrie­denheit der Mitar­beiter beizu­tragen. Im Zusam­menhang mit Kündi­gungen sollten Arbeit­geber die recht­lichen Regelungen zum Weihnachtsgeld genau kennen, um mögliche Verpflich­tungen zu vermeiden und eine korrekte Handhabung sicherzustellen.

Schicht­zu­lagen

Schicht­zu­lagen sind ein wichtiges Instrument zur Kompen­sation von beson­deren Arbeits­be­din­gungen in Schicht­be­trieben. Sie dienen als finan­zi­eller Ausgleich für die Belas­tungen durch unregel­mäßige Arbeits­zeiten, Nacht­arbeit oder Wochen­end­arbeit. Für Arbeit­geber sind sie nicht nur ein Mittel zur Mitar­bei­ter­mo­ti­vation, sondern auch ein zentraler Bestandteil der Einhaltung arbeits­recht­licher Vorgaben.

Digitaler Arbeits­vertrag

Ein digitaler Arbeits­vertrag ermög­licht es Unter­nehmen, Arbeits­ver­träge effizient, papierlos und rechts­sicher abzuschließen. Besonders in einer zunehmend digitalen Arbeitswelt bietet der Einsatz elektro­ni­scher Signa­turen zahlreiche Vorteile – von der Zeiter­sparnis bis zur nachhal­tigen Reduzierung des Papier­ver­brauchs. Für Arbeit­geber stellt sich jedoch die Frage: Sind digitale Arbeits­ver­träge rechts­gültig und welche Anfor­de­rungen müssen erfüllt werden?

Sachgrundlose Befristung

Die sachgrundlose Befristung ist eine flexible Möglichkeit für Arbeit­geber, Arbeits­ver­träge zeitlich zu befristen, ohne dafür einen beson­deren Grund angeben zu müssen. Gerade in Branchen mit schwan­kendem Perso­nal­bedarf oder projekt­ba­sierten Tätig­keiten bietet diese Form der Befristung Vorteile, da sie es Unter­nehmen ermög­licht, kurzfristig auf perso­nelle Anfor­de­rungen zu reagieren. Gleich­zeitig müssen Arbeit­geber jedoch recht­liche Vorgaben beachten, um die Befristung korrekt umzusetzen.

Job Crafting

Job Crafting (deutsch: die Arbeit gestalten) beschreibt die indivi­duelle Anpassung und Gestaltung des eigenen Arbeits­platzes durch Mitar­bei­tende. Es geht darum, Tätig­keiten, Arbeits­be­zie­hungen und den Sinn der Arbeit so zu verändern, dass sie den persön­lichen Fähig­keiten und Inter­essen besser entsprechen. Für Arbeit­geber bietet Job Crafting die Chance, die Motivation und Produk­ti­vität der Beleg­schaft zu fördern und gleich­zeitig die Mitar­bei­ter­bindung zu stärken.

Ausla­ge­n­er­stattung

Die Ausla­ge­n­er­stattung ist ein zentraler Bestandteil des Arbeits­ver­hält­nisses, wenn Mitar­bei­tende private Ausgaben im Interesse des Unter­nehmens tätigen. Diese Kosten werden durch den Arbeit­geber zurück­er­stattet. Beispiele hierfür sind Reise­kosten, Arbeits­ma­te­rialien oder Weiter­bil­dungs­maß­nahmen. Ein trans­pa­renter Prozess für die Ausla­ge­n­er­stattung fördert Vertrauen und Zufrie­denheit bei den Mitarbeitenden.

Versetzung auf Wunsch des Mitarbeiters

Eine Versetzung auf Wunsch des Mitar­beiters ist ein häufiges Anliegen in Unter­nehmen. Mitar­bei­tende können aus persön­lichen oder beruf­lichen Gründen einen Antrag auf Versetzung stellen, um ihren Arbeits­platz oder Aufga­ben­be­reich zu ändern. Für Arbeit­geber bietet dies die Möglichkeit, die Zufrie­denheit und Effizienz ihrer Mitar­bei­tenden zu steigern, sofern klare Prozesse einge­halten werden.