[ BEITRAG ]

Änderungs­kün­digung

Eine Änderungs­kün­digung ist ein arbeits­recht­liches Instrument, das Arbeit­gebern die Möglichkeit bietet, bestehende Arbeits­be­din­gungen anzupassen, ohne das Arbeits­ver­hältnis vollständig zu beenden. Sie kommt oft in betrieb­lichen Umstruk­tu­rie­rungen oder wirtschaftlich schwie­rigen Situa­tionen zum Einsatz. Für Arbeit­geber ist es wichtig, die recht­lichen Voraus­set­zungen und Fristen einzu­halten, um Konflikte mit Mitar­bei­tenden zu vermeiden.

Anwalt erklärt was eine Änderungskündigung ist

Eine Änderungs­kün­digung ist eine spezielle Form der Kündigung, bei der das Arbeits­ver­hältnis nicht beendet, sondern unter geänderten Bedin­gungen fortge­führt wird. In den entspre­chenden Abschnitten finden Sie detail­lierte Infor­ma­tionen zu den Gründen, den recht­lichen Voraus­set­zungen, der Abfindung nach der Änderungs­kün­digung sowie nützliche Muster und Beispiele, um dieses Instrument effektiv einzu­setzen. Sie erfordert eine klare Begründung, das Einhalten der gesetz­lichen Fristen und ein Angebot, das den geänderten Bedin­gungen entspricht. Zu den wichtigsten Aspekten einer Änderungs­kün­digung zählen die recht­lichen Voraus­set­zungen, die möglichen Gründe und die korrekte Abwicklung, wie zum Beispiel die Zahlung einer Abfindung nach der Änderungs­kün­digung. Darüber hinaus helfen Muster und Beispiele dabei, die recht­liche Umsetzung zu erleichtern und Missver­ständ­nisse zu vermeiden.

Was ist eine Änderungs­kün­digung? Definition

Die Änderungs­kün­digung ist im Arbeits­recht eine Kündigung, die an die Bedingung geknüpft ist, dass der Mitar­bei­tende dem geänderten Arbeits­vertrag zustimmt. Dabei handelt es sich um ein Angebot, das Arbeits­ver­hältnis unter neuen Bedin­gungen fortzu­setzen, beispiels­weise bei einer Gehalts­an­passung, neuen Arbeits­zeiten oder einem anderen Arbeitsort. Eine häufig genutzte Variante ist die betriebs­be­dingte Änderungs­kün­digung, die aufgrund von Restruk­tu­rie­rungen oder wirtschaft­lichen Zwängen erfolgt. Um solche Änderungen erfolg­reich zu bewäl­tigen, können Unter­nehmen auf spezia­li­sierte Recruiting-Kampagnen setzen, um Mitar­beiter & Fachkräfte zu finden. Zudem gibt es die außer­or­dent­liche Änderungs­kün­digung, die bei schwer­wie­genden und dringenden Gründen angewandt wird, beispiels­weise bei gravie­rendem Fehlver­halten des Mitar­bei­tenden. Beide Varianten erfordern eine sorgfältige recht­liche Prüfung, um den Vorgaben des Arbeits­rechts zu entsprechen.

Gründe für eine Änderungskündigung

Typische Gründe sind:

  • Betriebs­be­dingte Verän­de­rungen: Restruk­tu­rie­rungen oder Standortverlagerungen.
  • Wirtschaft­liche Gründe: Einspa­rungen oder Umsatzrückgänge.
  • Perso­nen­be­dingte Gründe: Anpassung der Arbeits­auf­gaben aufgrund gesund­heit­licher Einschränkungen.

Voraus­set­zungen für eine Änderungskündigung

Damit eine Änderungs­kün­digung rechtlich wirksam ist, müssen verschiedene Voraus­set­zungen erfüllt sein. Arbeit­geber sollten dabei die recht­lichen Vorgaben genau kennen, um Konflikte mit Mitar­bei­tenden oder juris­tische Heraus­for­de­rungen zu vermeiden. Es ist wichtig, dass der Grund der Änderungs­kün­digung klar und nachvoll­ziehbar ist, sowie die neuen Bedin­gungen trans­parent und fair kommu­ni­ziert werden. Eine betriebs­be­dingte Änderungs­kün­digung beispiels­weise erfordert zusätz­liche Sorgfalt, da sie oft tiefgrei­fende Verän­de­rungen für Mitar­bei­tende mit sich bringt. Darüber hinaus müssen die folgenden Voraus­set­zungen einge­halten werden:

  • Kündi­gungs­grund: Es muss ein nachvoll­zieh­barer und rechtlich anerkannter Grund vorliegen. Dieser Grund kann betriebs­be­dingt, perso­nen­be­dingt oder verhal­tens­be­dingt sein. Betriebs­be­dingte Gründe umfassen beispiels­weise Ratio­na­li­sie­rungs­maß­nahmen oder Standortverlegungen.
  • Angebot neuer Arbeits­be­din­gungen: Der Arbeit­geber muss dem Mitar­bei­tenden ein Angebot machen, das die Änderungen des Arbeits­ver­hält­nisses klar definiert und schriftlich fixiert. Dieses Angebot sollte trans­parent und verständlich formu­liert sein.
  • Einhaltung der Fristen: Die gesetz­lichen Fristen für Änderungs­kün­di­gungen gemäß § 622 BGB müssen unbedingt einge­halten werden. Sie richten sich nach der Betriebs­zu­ge­hö­rigkeit des jewei­ligen Mitar­bei­tenden und sind ein zentraler Bestandteil der recht­lichen Vorgaben.
  • Verhält­nis­mä­ßigkeit: Die Änderungs­kün­digung darf nur erfolgen, wenn mildere Mittel, wie etwa eine einver­nehm­liche Anpassung des Arbeits­ver­trags, nicht zum Ziel führen. Die Maßnahmen müssen im Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen, um vor Gericht Bestand zu haben.
  • Sozial­auswahl: Bei betriebs­be­dingten Kündi­gungen ist sicher­zu­stellen, dass die Auswahl der betrof­fenen Mitar­bei­tenden sozial gerecht erfolgt, basierend auf Kriterien wie Alter, Betriebs­zu­ge­hö­rigkeit oder Unterhaltspflichten.

Abfindung nach Änderungskündigung

Die Zahlung einer Abfindung kann in bestimmten Fällen eine Rolle bei Änderungs­kün­di­gungen spielen, insbe­sondere wenn die betrof­fenen Mitar­bei­tenden die neuen Bedin­gungen ablehnen und das Arbeits­ver­hältnis endet. Für eine effiziente Perso­nal­planung und die Gewinnung neuer Talente können zudem gezielte Recruiting-Kampagnen hilfreich sein, um betrieb­liche Verän­de­rungen erfolg­reich umzusetzen. Eine Abfindung ist jedoch nicht automa­tisch vorge­sehen, sondern hängt von verschie­denen Faktoren ab:

  • Vertrag­liche Verein­ba­rungen: Ist im Arbeits­vertrag oder in einer Betriebs­ver­ein­barung eine Abfindung bei Kündigung vorge­sehen, kann dies auch für Änderungs­kün­di­gungen gelten.
  • Gericht­liche Entschei­dungen: Im Rahmen eines Kündi­gungs­schutz­ver­fahrens kann das Gericht eine Abfindung festsetzen, wenn die Kündigung als unwirksam bewertet wird oder der Mitar­bei­tende das Angebot nicht annimmt.
  • Einver­nehm­liche Regelungen: Arbeit­geber und Mitar­bei­tende können eine Abfindung als Teil eines Aufhe­bungs­ver­trags oder einer vergleich­baren Verein­barung festlegen.

Die Höhe der Abfindung orien­tiert sich oft an der Betriebs­zu­ge­hö­rigkeit und wird häufig als Faust­regel mit einem halben Brutto­mo­nats­gehalt pro Jahr der Betriebs­zu­ge­hö­rigkeit berechnet. Arbeit­geber sollten jedoch beachten, dass die Zahlung einer Abfindung steuer­liche Auswir­kungen haben kann und rechtlich klar dokumen­tiert sein muss.

Frau erhält Abfindung nach Änderungskündigung
Frau erhält Abfindung nach Änderungskündigung

Muster/Vorlage einer Änderungskündigung

Wenn Sie eine Änderungs­kün­digung rechtlich sicher und klar formu­lieren möchten, bietet ein gut struk­tu­riertes Muster hilfreiche Unter­stützung. Eine Vorlage für die Änderungs­kün­digung ermög­licht es, die wesent­lichen Infor­ma­tionen wie Kündi­gungs­grund, neue Arbeits­be­din­gungen und recht­liche Hinweise übersichtlich und verständlich darzu­legen. So stellen Sie sicher, dass alle relevanten Aspekte berück­sichtigt werden.

[Firmenbriefkopf]
[Name des Arbeitgebers]
[Anschrift des Arbeitgebers]
[PLZ Ort]

[Name des Arbeitnehmers]
[Anschrift des Arbeitnehmers]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Änderungskündigung Ihres Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Gleichzeitig bieten wir Ihnen an, das Arbeitsverhältnis ab dem [Datum] zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Die neuen Arbeitsbedingungen sind wie folgt:

Position/Tätigkeit: [Neue Position oder geänderte Aufgabenbeschreibung]
Arbeitszeit: [Neue Arbeitszeiten, z. B. Teilzeit, Schichtarbeit]
Vergütung: [Angepasste Gehaltsstruktur]
Arbeitsort: [Neuer Einsatzort, falls zutreffend]

Die Änderungskündigung erfolgt aus betriebsbedingten Gründen, da [Begründung, z. B. Umstrukturierungen, Auftragsrückgang]. Ihr bisheriger Arbeitsplatz entfällt daher.
Der Betriebsrat wurde vor Ausspruch dieser Kündigung ordnungsgemäß angehört und hat [seine Zustimmung erteilt/widersprochen/sich nicht geäußert].
Bitte teilen Sie uns innerhalb von drei Wochen nach Zugang dieses Schreibens, also bis zum [Datum], schriftlich mit, ob Sie unser Angebot annehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahmeerklärung, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie gemäß § 38 Abs. 1 SGB III verpflichtet sind, sich unverzüglich, spätestens jedoch drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und dem Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis arbeitsuchend melden.

Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies gemäß § 159 SGB III zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Zudem sind Sie verpflichtet, eigenständig nach einer neuen Beschäftigung zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift des Arbeitgebers]
[Unterschrift des Arbeitsnehmers]

Beispiele für Änderungskündigungen

  • Versetzung an einen neuen Standort: Ein häufiges Beispiel für eine Änderungs­kün­digung ist die Versetzung eines Mitar­beiters an einen anderen Standort. Dies kann erfor­derlich werden, wenn der ursprüng­liche Arbeits­platz aufgrund einer Stand­ort­ver­la­gerung oder einer Umstruk­tu­rierung nicht mehr existiert. Hierbei wird dem Mitar­bei­tenden ein neuer Arbeits­vertrag angeboten, der den verän­derten Arbeitsort berücksichtigt.
  • Reduzierung der Arbeitszeit: Wenn ein Unter­nehmen aus wirtschaft­lichen Gründen die Arbeitszeit einzelner Mitar­bei­tender reduzieren muss, kann eine Änderungs­kün­digung ausge­sprochen werden. In diesem Fall wird das bestehende Arbeits­ver­hältnis gekündigt und durch einen neuen Vertrag mit gerin­geren Stunden ersetzt.
  • Anpassung des Gehalts: In wirtschaftlich angespannten Zeiten kann es erfor­derlich sein, die Gehälter anzupassen. Eine Änderungs­kün­digung kann in diesem Fall genutzt werden, um das Arbeits­ver­hältnis unter neuen finan­zi­ellen Rahmen­be­din­gungen fortzusetzen.
  • Änderung der Arbeits­auf­gaben: Eine Änderungs­kün­digung kann auch dann erfolgen, wenn die bishe­rigen Arbeits­auf­gaben eines Mitar­bei­tenden nicht mehr benötigt werden und der Mitar­bei­tende in einer anderen Position einge­setzt werden soll. Dies ist häufig bei Umstruk­tu­rie­rungen oder Verän­de­rungen der Geschäfts­pro­zesse der Fall.

Fazit: Arbeits­ver­trags­be­din­gungen rechts­sicher anpassen

Eine Änderungs­kün­digung ist ein wertvolles Instrument, um Arbeits­be­din­gungen anzupassen, ohne das Arbeits­ver­hältnis vollständig zu beenden. Sie ermög­licht es Arbeit­gebern, flexibel auf wirtschaft­liche oder betrieb­liche Verän­de­rungen zu reagieren und gleich­zeitig die recht­lichen Vorgaben einzu­halten. Um Konflikte mit Mitar­bei­tenden zu vermeiden, sollten die Gründe und Voraus­set­zungen sorgfältig geprüft und trans­parent kommu­ni­ziert werden. Die korrekte Umsetzung, etwa durch Muster und Vorlagen, sowie das Angebot fairer Bedin­gungen sind entscheidend für den Erfolg dieses Verfahrens. Auch das Thema Abfindung nach einer Änderungs­kün­digung kann eine Rolle spielen und sollte bei Bedarf in die Planung einbe­zogen werden.

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