[ BEITRAG ]

Kündigungsgespräch führen

Das Führen eines Kündigungsgesprächs ist eine besonders sensible Angelegenheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Informieren Sie sich jetzt über die richtige Tonalität und welche Schritte Sie bei einer Kündigung auf keinen Fall vergessen dürfen. 

Kündigungsgespräch führen als Herausforderung der Führungskraft.

Ein faires Kündigungsgespräch ist entscheidend, da es für den Arbeitnehmer oft ein einschnei­dendes Erlebnis darstellt. Die Kündigung sollte einfühlsam und verständlich erklärt werden, damit der Mitarbeiter den Grund nachvoll­ziehen kann. Wer darf eine Kündigung aussprechen? In der Regel erfolgt dies durch den Arbeitgeber, wie den Inhaber oder einen bevoll­mäch­tigten leitenden Angestellten. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt, da mündliche Kündigungen unwirksam sind. Auch Arbeitnehmer können kündigen, sollten dies aber in einem persön­lichen Gespräch ankün­digen. Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen: betriebs­be­dingte, perso­nen­be­dingte und verhal­tens­be­dingte Kündigungen. In Ausnahmefällen kann auch eine außer­or­dent­liche Kündigung notwendig werden. Während der Probezeit gelten kürzere Kündigungsfristen, aber auch hier muss ein triftiger Grund vorliegen. Das Führen eines Kündigungsgesprächs  erfordert Vorbereitung. Der Arbeitgeber sollte Verantwortung übernehmen, die Kündigung klar formu­lieren, und dem Mitarbeiter Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Formulierung der Kündigung sollte direkt und unmiss­ver­ständlich sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Mitarbeiterfeedback  sollte in einem späteren Gespräch eingeholt werden, um das Unternehmen zu verbessern. Die Kündigung sollte dem Team zeitnah kommu­ni­ziert werden, um Gerüchte zu vermeiden und das Arbeitsklima zu stabi­li­sieren. (Geschätzte Lesezeit: 20–25 Minuten)

Mitarbeiter richtig kündigen – Warum ein faires Kündigungsgespräch so wichtig ist

Wer schon einmal ein Kündigungsgespräch führen musste, der weiß, dass es sich dabei keines­falls um eine einfache Angelegenheit handelt – weder für den Arbeitgeber noch für den Gekündigten. Nicht selten handelt es sich dabei, vor allem für die gekün­digte Person, um ein einschnei­dendes Erlebnis, das in manchen Fällen zu Existenzängsten führen kann. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, die Kündigung fair und einfühlsam auszu­sprechen. Fair bedeutet hier vor allem auch, dass der Gekündigte die Gelegenheit erhält zu erfahren, aus welchem Grund er gekündigt wurde. Auf diese Weise können im Laufe der Zeit begangene Fehler korri­giert werden, um die weiteren, langfris­tigen Chancen auf dem Berufsmarkt zu erhöhen.

Ein Kündigungsgespräch zu führen kann eine Herausforderung sein, da nicht selten Emotionen im Spiel sind. Aus diesem Grund sollte die Begründung ruhig und sachlich vorge­tragen werden, der Gekündigte sollte die Chance erhalten, sich dazu zu äußern und seine Sicht der Dinge darzu­legen. Zwar ändert dies nicht zwangs­läufig etwas an der Kündigung, doch tut es den Betroffenen in dieser Situation meist gut, sich in Bezug auf die Kündigung auszu­drücken. Die faire Chance sich zu äußern und den Grund für die Kündigung zu erfahren, gehört dazu, wenn man ein angemes­senes und faires Kündigungsgespräch führen möchte. Eine Kündigung muss natürlich auch immer schriftlich festge­halten werden. Wie Sie dieses Schreiben am besten formu­lieren, können Sie in unserem Artikel Kündigung Muster nachlesen. 

Zu einem Kündigungsgespräch gehört aller­dings mehr als Einfühlsamkeit und Verständnis. Wer nach einem Leitfaden oder Tipps für das Führen eines Kündigungsgesprächs in der Suchmaschine seiner Wahl sucht, wird häufig mit unzäh­ligen Informationen bombar­diert. Dieser Artikel soll die wichtigsten Punkte zusam­men­fassen, um Beispiele zu bieten, wie man Kündigungen richtig ausspricht und Mitarbeitern in angemes­sener Weise kündigt. In erster Linie beant­wortet der Artikel aber die Frage: Wie führe ich ein Kündigungsgespräch?

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Wer darf eine Kündigung aussprechen und in welcher Form?

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt, eine Kündigung auszu­sprechen. Dies ist in kleineren Unternehmen im Normalfall der Inhaber des Unternehmens. Doch Vorsicht: Vor allem in großen Betrieben wird die Kündigungsberechtigung auf spezielle Personen übertragen, es muss also nicht in jedem Fall der Chef sein, der das Trennungsgespräch mit dem Mitarbeiter führt. Kündigungsberechtigt sind in den meisten Fällen Positionen wie die Filialleitung oder die Geschäftsführung.

Zu beachten ist hierbei, dass die Kündigung nur in Schriftform wirksam ausge­sprochen werden kann, eine mündliche Kündigung ist nicht gültig. Mehr Informationen finden Sie hier in unserem Artikel Kündigung Muster.
Ein Kündigungsgespräch zu führen heißt also nicht, dass der betroffene Mitarbeiter ins Büro zitiert und auf schnellstem Wege entlassen werden kann. 

Aber auch der Mitarbeiter kann eine Kündigung aussprechen und sich bewusst dafür entscheiden, die Firma verlassen zu wollen. Die Gründe können hierbei vielfältig sein: Von steigendem Druck, unbefrie­di­genden Aufgaben über ein schlechtes Betriebsklima bis hin zu nicht wettbe­werbs­fä­higen Gehältern. Auch wenn die Gültigkeit der Kündigung der Schriftform verlangt, sind Arbeitnehmer gut beraten, zuerst das persön­liche Gespräch mit ihrem Vorgesetzten zu suchen, um die Kündigungsabsicht zu kommu­ni­zieren. So können im Einvernehmen die nächsten Schritte einge­leitet werden und ein gemein­sames, abgestimmtes Kündigungsschreiben verfasst werden. Der Ausstieg aus dem Unternehmen wird dem Arbeitnehmer so nicht nur auf juris­ti­scher Ebene, sondern auch im zwischen­mensch­lichen Kontext leichter fallen. 

Welche Gründe kann es für eine Kündigung geben?

Weshalb einem Mitarbeiter gekündigt wird, kann viele Gründe haben. Hier ist zu beachten, dass eine Kündigung unter gewissen Umständen einen beson­deren Grund haben bzw. „sozial gerecht­fertigt“ sein muss. Dies ist der Fall, wenn der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt und der Betroffene mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt ist. Eine sozial gerecht­fer­tigte Kündigung ist laut Gesetzgeber in drei Varianten möglich: 

  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Personenbedingte Kündigung
  • Verhaltensbedingte Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung

Die betriebs­be­dingte Kündigung ist im Durchschnitt einer der häufigsten Gründe, aus denen Mitarbeitern gekündigt wird. Die geplante Entlassung hängt hierbei nicht zwangs­läufig mit dem Mitarbeiter zusammen, sondern vielmehr mit der aktuellen Situation des Betriebes selbst. Womöglich steht eine Umstrukturierung an, weswegen zahlreiche Stellen wegfallen, der Arbeitgeber muss die Insolvenz anmelden, Filialen werden geschlossen oder Mitarbeiter werden durch moderne Technik ersetzt. Die Gründe für eine betriebs­be­dingte Kündigung sind durchaus vielsei­tiger, als man meint. Auch hier ist es dem gekün­digten Mitarbeiter nur fair gegenüber, eine Begründung für die Kündigung zu liefern, um ihn in seinem Trennungsprozess zu unter­stützen und Klarheit zu schaffen. 

Personenbedingte Kündigung

Eine perso­nen­be­dingte Kündigung hängt, wie der Name schon verrät, mit der betrof­fenen Person zusammen. Stehen einer weiteren Beschäftigung im Unternehmen deutliche Gründe entgegen, kann eine perso­nen­be­dingte Kündigung ausge­sprochen werden. Bei dieser Form der Kündigung geht es nicht um internes, untrag­bares Fehlverhalten des Mitarbeiters, sondern um Faktoren wie zum Beispiel eine schwache Arbeitsleistung, bei der keine Aussicht auf Besserung besteht, zu viele Krankheitstage oder Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Minderung der Leistungsfähigkeit aufgrund gesund­heit­licher Gründe oder Verlust einer erfor­der­lichen Erlaubnis zur Ausübung des Berufs. Grundsätzlich geht es hierbei also vor allem um eine Beeinträchtigung der Arbeitgeberinteressen, die lediglich durch eine Kündigung des entspre­chenden Mitarbeiters behoben werden kann. Im Kündigungsgespräch ist in vielen Fällen mit Unverständnis zu rechnen. Häufig fragt sich der Mitarbeiter, vor allem in einer Umstrukturierung, wieso gerade er betroffen ist. Offenheit, klare Worte und Verständnis sollten hier selbst­ver­ständlich sein. Personenbedingte Kündigungen können durch voraus­ge­gangene Mitarbeitergespräche, perso­nal­dienst­recht­liche Abmahnungen und konstruktive Kritik vermieden werden. 

Mitarbeiterin wird gekündigt.
Mitarbeiterin wird gekündigt.

Verhaltensbedingte Kündigung

Eine weitere Form der Kündigung ist die verhal­tens­be­dingte Kündigung, die nach einer oder mehreren Abmahnungen erfolgt. Glänzt ein Mitarbeiter nicht durch Leistung, sondern durch Fehlverhalten, so kann auch dies ein gerecht­fer­tigter Grund für eine Kündigung sein. Was als Fehlverhalten gilt, ist häufig variabel. Doch vor allem Arbeitsverweigerung, unent­schul­digtes Fehlen am Arbeitsplatz, Alkohol- oder Drogenkonsum während der Arbeitszeit, Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder Mobbing können ausschlag­gebend sein. Für gewöhnlich bedarf es einer Abmahnung, bevor die Kündigung erfolgt. In diesem Falle kann damit gerechnet werden, dass das Kündigungsgespräch vonseiten des Gekündigten besonders emotional ausfällt. Schließlich wird hier Fehlverhalten des Mitarbeiters aufge­zeigt und das Arbeitsverhältnis in einem Trennungsgespräch beendet. 

Außerordentliche Kündigung

Die seltenste, aber keines­falls unmög­liche Form der Entlassung, ist die außer­or­dent­liche Kündigung. Sie kann dann durch­ge­setzt werden, wenn es dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten ist, den Mitarbeiter weiterhin zu beschäf­tigen. Der Schaden, den der Arbeitnehmer also anrichtet, muss enorm sein, damit diese Form der Kündigung gerecht­fertigt sein kann. 

Die Kündigung in der Probezeit 

Vor allem in Bezug auf die Kündigungsfrist stellt die Probezeit einen Sonderfall dar. Die Frist beträgt hier nämlich lediglich zwei Wochen. Nichtsdestotrotz muss auch während der Probezeit ein angemes­sener Grund für die Kündigung vorliegen. Betriebsbedingt, verhal­tens­be­dingt oder perso­nen­be­dingt wird auch hier voraus­ge­setzt. Auch voraus­ge­gangene Ermahnungen und Mitarbeitergespräche sind Voraussetzung für eine Kündigung. 

Angenehme Atmosphäre im Kündigungsgespräch.
Angenehme Atmosphäre im Kündigungsgespräch.

Wie führe ich ein Kündigungsgespräch — ein Leitfaden

Niemand ist perfekt, dementspre­chend können auch während eines Kündigungsgespräches Fehler passieren. Das Problem hierbei: Gerade in einer derart angespannten Situation können kleine Fehler zu unnötigen Belastungen auf beiden Seiten führen, was sicher niemandes Absicht ist. Schließlich soll das Arbeitsverhältnis im Optimalfall in beidsei­tigem Wohlwollen beendet werden. Aus diesem Grund sollten die folgenden Faktoren bei jedem Kündigungsprozess beachtet werden. 

Die Trennungsabsicht recht­zeitig ankündigen

Bevor es zum eigent­lichen Entlassungsgespräch kommt, sollten diverse Maßnahmen ergriffen werden, um dem Mitarbeiter die Möglichkeit zu geben, recht­zeitig auf etwaiges Fehlverhalten zu reagieren. Fallen diese nicht erfolg­reich aus, gilt es, die Trennungsabsicht anzukündigen. 

Verantwortung übernehmen

Der Punkt, mit dem alles beginnt, wirkt sehr selbst­ver­ständlich, doch ist es nicht immer. Das Kündigungsgespräch sollte, allein aus Respekt dem Gekündigten und der Firmenkultur gegenüber, von der Führungskraft selbst durch­ge­führt werden, sofern die Möglichkeit besteht. Verantwortung ist nicht teilbar – ist der Chef nicht in der Lage, seine eigene Entscheidung zu vertreten und die Verantwortung dafür zu übernehmen, kann Gesichtsverlust vor den eigenen Mitarbeitern und dem Gekündigten die Folge sein.

Vorbereitung ist alles

Es gibt kaum etwas Schlimmeres für einen Mitarbeiter im Kündigungsgespräch, als einen Chef, der kein fundiertes Wissen darüber hat, wie die aktuelle Sachlage eigentlich aussieht. Aus diesem Grund ist es essen­ziell wichtig, dass die Führungskraft vor Beginn des Gespräches alle nötigen Informationen kennt und sich auch im Klaren darüber ist, wie diese formu­liert werden sollen. Vor allem folgende Informationen sollten bereits im Voraus festge­halten werden: 

  • Wieso wird der Mitarbeiter gekündigt?
  • Zu welchem Zeitpunkt gilt das Arbeitsverhältnis als beendet?
  • Wie soll die Zeit bis zur endgül­tigen Entlassung ablaufen?

Es sollte nicht vergessen werden, dass der Mitarbeiter sich nun in einer Ausnahmesituation befindet und auf jede ihm gegebene Information angewiesen ist, um die weitere Lebensplanung, vielleicht nicht nur in Bezug auf den beruf­lichen Werdegang, neu zu ordnen. Die angemessene Vorbereitung auf das Kündigungsgespräch ist also einer­seits dem reibungs­losen Ablauf zuträglich und zeigt anderer­seits Fairness gegenüber dem Mitarbeiter.

Chef kündigt Mitarbeiter.
Chef kündigt Mitarbeiter.

Der richtige Zeitpunkt

Auf den ersten Blick scheint der richtige Zeitpunkt eher unerheblich zu sein, denn das Arbeitsverhältnis läuft früher oder später sowieso aus, korrekt? Falsch! Gerade nach einer Kündigung werden zahlreiche offene Fragen auftauchen, die der gekün­digte Mitarbeiter beant­wortet haben möchte. Aus diesem Grund sollte die Möglichkeit bestehen, relativ zeitnah nach der Entlassung Folgegespräche durch­zu­führen. Nicht immer fallen einem Mitarbeiter in dieser Situation genau die Fragen ein, die er stellen möchte, weswegen die Zeit dafür gegeben werden muss. Im Optimalfall findet das Gespräch zu Beginn der Woche statt, sodass der Mitarbeiter die Möglichkeit erhält, die Entlassung zu verar­beiten und direkt im Anschluss Folgegespräche veran­lassen kann, in die zum Beispiel Rechtsbeistand oder der Betriebsrat invol­viert werden können. So ist die Wahl des Kündigungszeitpunktes von großer Bedeutung für ein faires Kündigungsmanagement.

Der korrekte Ausdruck

Viele Arbeitgeber, die einem Mitarbeiter kündigen wollen, neigen nicht selten dazu, schwammige Formulierungen zu nutzen, „um den heißen Brei“ herum­zu­reden und nicht auf den Punkt zu kommen. Häufig sind sie der Überzeugung, man müsse dem gekün­digten Mitarbeiter die Sachlage so schonend wie möglich beibringen. Einerseits ist das korrekt, anderer­seits besteht bei zu unklarer Formulierung sogar die Gefahr, dass der Mitarbeiter gar nicht versteht, dass ihm zu diesem Zeitpunkt gekündigt wird. Zwar sollte wohlwollend mit der betrof­fenen Person gesprochen werden, doch ist eine klare Formulierung der Kündigungsgründe unabdingbar. Am besten wird direkt zu Beginn des Gespräches die Absicht geäußert, zum Beispiel durch die Formulierung „Aufgrund von XY beenden wir das Arbeitsverhältnis frist­ge­recht zum XX.YY.ZZZZ”. Im Anschluss können, falls gewünscht, nähere Erläuterungen folgen oder der gekün­digte Mitarbeiter kann sich zu der Sachlage äußern. Selbstverständlich kommt es auch hier auf den Grund der Kündigung und die dazuge­hörige Vorgeschichte an. Ist die Entlassung zum Beispiel aufgrund von Fehlverhalten notwendig, ist der Ton nicht selten von Natur aus harscher, als im Falle einer betriebs­be­dingten Kündigung. Nichtsdestotrotz muss die Führungskraft stets dazu in der Lage sein, dem Betroffenen die Tatsachen klar, unmiss­ver­ständlich und sachlich zu eröffnen und im Bedarfsfall zu erläutern. Bei negativ ablau­fenden Kündigungen fließt im Optimalfall dennoch keine persön­liche Note der Führungskraft mit ein. Im Rahmen einer gesunden Trennungskultur ist die Vorbereitung eines Kündigungsgespräches mit klarem Gesprächsbeginn, einem ausge­wo­genen Redeanteil beider Parteien und erfolg­reichem, wohlwol­lenden Gesprächsabschluss essen­ziell. Es sollte zudem für diverse Prozessfragen und offene Fragestellungen im Kündigungsprozess genug Zeit einge­räumt werden. Gleiches gilt für emotionale Reaktionen der gekün­digten Person. 

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Keine Verhandlungen führen

Auch dann, wenn es wehtut, sollte eine Führungsperson niemals während eines Kündigungsgesprächs in Verhandlungen eintreten. Verständnis zeigen ist in Ordnung, die getroffene Entscheidung ist aber endgültig. Der gekün­digte Mitarbeiter sollte aller­dings keines­falls unter Druck gesetzt werden, zum Beispiel mit der sofor­tigen Unterschrift eines Aufhebungsvertrages. Die Entscheidung ist getroffen, eine Verhandlungsgrundlage existiert nicht, doch soll für den Betroffenen immer die Möglichkeit bleiben, das Gespräch sacken zu lassen und sich gegebe­nen­falls mit der Familie zu beraten. 

Zeugen mit ins Boot holen

Wie bereits mehrfach angemerkt, sind Entlassungen und die darauf­fol­genden Gespräche fast immer mit verschie­denen, nicht selten negativen, Emotionen beladen. Dementsprechend kann es natürlich vorkommen, dass das Gespräch alles andere als reibungslos verläuft und sogar ein Rechtsstreit entsteht. Um die eigene Position hier zu stärken und Unklarheiten sowie falsche Anschuldigungen zu vermeiden, sollte, wenn die Möglichkeit besteht, eine weitere Person dem Gespräch beiwohnen. Im Optimalfall beginnt die Führungskraft mit der Eröffnung des Gesprächs, schafft Tatsachen und macht unmiss­ver­ständlich die eigene Absicht klar. Die weitere Person, zum Beispiel ein kompe­tenter Mitarbeiter der Personalabteilung, steht im weiteren Verlauf für Fragen und zur Aufklärung von Unklarheiten zur Verfügung. 

Chef wertet Feedback aus Kündigungsgespräch aus.
Chef wertet Feedback aus Kündigungsgespräch aus.

Feedback des gekün­digten Mitarbeiters

Es mag zwar paradox klingen, doch kann es sinnvoll sein, das Feedback des Mitarbeiters in Bezug auf das Kündigungsgespräch oder die Arbeit im Unternehmen generell einzu­holen. Auch aus diesem Grund sollte für ein faires und wohlwollend verlau­fendes Entlassungsgespräch gesorgt werden. Geht man im Guten ausein­ander, kann offener mitein­ander gesprochen werden und womöglich ein konstruk­tiver Austausch erfolgen. Das Feedback des Mitarbeiters sollte aller­dings nicht unbedingt während des Entlassungsgespräches selbst statt­finden, da im schlimmsten Falle beide Parteien noch zu sehr mit der Situation Vorort beschäftigt sind, um konstruktiv anzuknüpfen. Sollte eine wohlwol­lende Trennung gelungen sein, kann das ehrliche Feedback des gekün­digten Mitarbeiters in einem Folgegespräch eingeholt werden. Die erhaltene Rückmeldung kann wiederum als wichtige Verbesserungsansätze genutzt werden, möchte man neues Personal finden.

Die Kündigung dem Kollegium kommunizieren

Früher oder später wird das Kollegium von der Entlassung des entspre­chenden Mitarbeiters erfahren, das ist klar. Allerdings beginnt dann die Gerüchteküche zu brodeln, Gerüchte und womöglich falsche „Tatsachen“ entstehen. Allein schon um das zu verhindern, sollte die Führungskraft die Gegebenheiten unmit­telbar im Rahmen einer Teamrunde erläutern. Auch hier gilt aller­dings, dass das Kollegium nicht zu früh, zum Beispiel noch während laufender Verhandlungen, infor­miert wird. Erst dann, wenn alle Formalitäten geklärt und alle Verträge unter­schrieben sind, sollte an diese heran­ge­treten werden. Im Optimalfall wird ein kleines Meeting einbe­rufen, in dem die Tatsachen geschildert werden. Häufig wird vergessen, dass auch bei den anderen Mitarbeitern Fragen aufkommen, die schnell beant­wortet werden sollten: 

  • Wird die freie Stelle neu besetzt oder übernimmt jemand aus dem Kollegium die Aufgaben?
  • Wie lange bleibt der gekün­digte Mitarbeiter noch im Unternehmen?
  • Werden gegebe­nen­falls weitere Stellen im Laufe abseh­barer Zeit gestrichen?

Wichtig ist, dass die Führungskraft alle nötigen Fragen beant­wortet und Unklarheiten aus der Welt schafft. Kaum etwas schadet dem Arbeitsklima mehr als böse Gerüchte. Gibt es keine andere Möglichkeit, zum Beispiel im Zuge des Schichtdienstes oder des Außendienstes, so kann die Information auch per E‑Mail weiter­ge­geben werden. Neben der korrekten Sachlage sollte den Mitarbeitern per Mail aller­dings auch ein Gesprächsangebot gemacht werden, falls Fragen und Unklarheiten bestehen sollten. 

Kündigungsgespräch verläuft positiv.
Kündigungsgespräch verläuft positiv.

Fazit

Alles in allem zählen vor allem drei Dinge in einem Kündigungsgespräch: Organisation, Einfühlungsvermögen und Klarheit. Die Führungskraft steht vor der Herausforderung, einen Spagat zwischen Verständnis und Entschlossenheit zu vollziehen, die eigene Absicht klar und deutlich zu vertreten, wobei dennoch Rücksicht auf die Situation des gekün­digten Mitarbeiters genommen werden sollte. 
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