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Was ist ein steuerfreier Sachbezug?
Ein steuerfreier Sachbezug ist eine Form der zusätzlichen Vergütung, die Arbeitnehmern in Form von Waren oder Dienstleistungen gewährt wird und nicht als klassisches Gehalt ausgezahlt wird. Diese Art der Vergütung wird häufig genutzt, um die Attraktivität eines Arbeitsplatzes zu erhöhen und gleichzeitig steuerliche Vorteile auszuschöpfen. Sachbezüge gelten als geldwerter Vorteil, werden aber bis zu einer festgelegten Obergrenze nicht als Arbeitslohn besteuert. Somit bleibt diese Art der Leistung für den Mitarbeiter steuerfrei und für den Arbeitgeber Lohnkosten schonend.
Sachbezug und Lohnabrechnung
In der Lohnabrechnung müssen Sachbezüge berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Vorgaben eingehalten werden. Dabei ist es wichtig, die monatliche Freigrenze von 50 Euro (Stand: 2024) nicht zu überschreiten, da andernfalls der gesamte Sachbezug versteuert werden muss. Sachbezüge müssen im Lohnkonto des Mitarbeiters erfasst und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften dokumentiert werden. Typische steuerfreie Sachbezüge in der Lohnabrechnung:
- Gutscheine für Einkaufsmöglichkeiten oder Tankstellen
- Verpflegung wie Mittagessen in der Kantine oder Essensgutscheine
- Fahrtkostenzuschüsse für den Arbeitsweg
- Gesundheitsförderung wie Zuschüsse zu Fitnessstudio-Mitgliedschaften
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Sachbezug: Geschenke für Arbeitnehmer
Geburtstage
Ein beliebter Anlass, um den Mitarbeitern etwas Gutes zu tun, ist der Geburtstag. Unternehmen haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern an diesem besonderen Tag einen steuerfreien Sachbezug zukommen zu lassen. Für Geschenke aus persönlichem Anlass, wie Geburtstage, gilt eine steuerfreie Freigrenze von 60 Euro. Übliche Geschenke könnten Gutscheine, Blumensträuße oder kleine Aufmerksamkeiten wie Schokolade sein. Wichtig ist dabei, dass es sich um Sachleistungen handelt und keine Bargeldzuwendungen, da diese steuerpflichtig wären. Neben Geburtstagen bieten sich auch andere Anlässe an, wie beispielsweise die Weihnachtszeit. Inspirationen für Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter finden Sie in unserem passenden Artikel. Durch solche Aufmerksamkeiten können Unternehmen nicht nur ihre Wertschätzung ausdrücken, sondern auch die Mitarbeiterbindung nachhaltig stärken.
Weihnachten
Weihnachtsgeschenke sind eine großartige Möglichkeit, die Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern auszudrücken. Für solche Geschenke gilt die 50-Euro-Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge. Solange das Weihnachtsgeschenk in Form einer Sachzuwendung (wie zum Beispiel Gutscheine oder kleine Präsente) diesen Betrag nicht überschreitet, bleibt es für den Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Weihnachten nicht als persönlicher Anlass gilt, weshalb die 60-Euro-Freigrenze hier nicht angewendet werden kann. Möchten Sie die steuerlichen Vorteile bei der Zuwendung von Weihnachtsgeschenken nutzen, ist die Einhaltung dieser 50-Euro-Grenze entscheidend.
Beispiele: Welche steuerfreien Sachbezüge gibt es?
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Ihren Mitarbeitern steuerfreie Sachbezüge zu gewähren. Hier sind einige der gängigsten Beispiele:
- Warengutscheine: Ein beliebter Sachbezug, der bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat steuerfrei ist. Dazu zählen auch Tankgutscheine.
- Firmenwagen zur privaten Nutzung, kein Fall für die 50 Euro: Darf ein Dienstwagen privat gefahren werden, ist dieser Vorteil immer steuerpflichtig und wird nach der 1-%-Regelung oder per Fahrtenbuch bewertet. Die 50-Euro-Freigrenze ist darauf nicht anwendbar, auch nicht bei überwiegend betrieblicher Nutzung. Steuerfrei bleibt nur ein Wagen, der ausschließlich betrieblich genutzt wird, dann liegt gar kein Arbeitslohn vor.
- Job-Ticket: Ein Zuschuss zum öffentlichen Nahverkehr ist nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, und zwar ohne Begrenzung auf 50 Euro. Dafür wird er auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers angerechnet. Ein Fahrtkostenzuschuss, der als Geld ausgezahlt wird, ist dagegen Barlohn (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EStG) und fällt nicht unter die Freigrenze; er läuft über die Pauschalversteuerung mit 15 %. Als Sachbezug taugt nur eine echte Sachleistung, etwa eine auf Kraftstoff beschränkte Tankkarte.
- Mahlzeiten: Arbeitgeber können Essensgutscheine oder Zuschüsse zu Mahlzeiten in der Kantine als steuerfreien Sachbezug einbringen.
- Gesundheitsleistungen: Beiträge zur Gesundheitsförderung wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Kurse zur Stressbewältigung.
Gerade in Engpassberufen wirkt ein sichtbar aufgestelltes Sachbezugs-Paket als Argument in der Stellenanzeige, im IT Recruiting etwa zählt es zu den Punkten, die Bewerbende früh vergleichen. Wichtig ist, den monatlichen Wert konkret zu benennen statt „attraktive Benefits" zu schreiben.
Sachbezüge richtig versteuern
Sollte die Freigrenze von 50 Euro monatlich überschritten werden, muss der gesamte Betrag als geldwerter Vorteil versteuert werden. Diese Regelung gilt für alle Sachbezüge und stellt sicher, dass keine steuerlichen Vorteile unzulässig genutzt werden. In der Sachbezug Lohnabrechnung ist es daher wichtig, dass die jeweiligen Beträge regelmäßig überprüft und dokumentiert werden, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten.
Vorteile steuerfreier Sachbezüge für Arbeitgeber
Steuerfreie Sachbezüge bieten Arbeitgebern die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter zusätzlich zu motivieren und die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu erhöhen. Die gezielte Nutzung von Sachbezügen kann sowohl zur Mitarbeiterbindung als auch zur Gewinnung neuer Fachkräfte beitragen. Weitere Vorteile umfassen:
- Lohnkosteneinsparungen: Da der Sachbezug nicht versteuert werden muss, reduzieren sich die Lohnnebenkosten.
- Motivation und Mitarbeiterbindung: Zusätzliche Leistungen werden von Mitarbeitern oft als besondere Wertschätzung wahrgenommen.
- Flexibilität: Sachbezüge lassen sich an die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter anpassen, z. B. durch die Wahl von Gutscheinen oder Zuschüssen.
Fazit
Ein steuerfreier Sachbezug bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen Vorteile. Während der Arbeitgeber von geringeren Lohnkosten profitiert, erhalten Mitarbeiter zusätzliche Leistungen, die nicht versteuert werden müssen. Wichtig ist es, die steuerlichen Freibeträge und Obergrenzen im Blick zu behalten, um eine korrekte Abrechnung in der Lohnbuchhaltung zu gewährleisten. Nutzen Sie steuerfreie Sachbezüge, um die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter zu steigern und gleichzeitig Ihre Personalkosten zu optimieren.
[ AUTOR ]
Timo Taucherbeck
Performance Recruiting, HR Rocket GmbH
Timo Taucherbeck verstärkt seit September 2024 das Performance-Recruiting-Team von HR Rocket. 2026 schloss er sein Bachelorstudium ab. Neben Recruiting-Kampagnen verantwortet er redaktionell einen Großteil des HR-Glossars und hält über 130 Fachbegriffe rund um Personal, Recruiting und Arbeitsrecht aktuell.