[ BEITRAG ]

Steuer­freier Sachbezug

Der steuer­freie Sachbezug bietet Arbeit­gebern eine attraktive Möglichkeit, die Vergütung ihrer Mitar­beiter zu ergänzen, ohne dass zusätz­liche Steuern oder Sozial­ver­si­che­rungs­bei­träge anfallen. Durch diese Form der Entlohnung können Unter­nehmen ihren Mitar­beitern neben dem regulären Gehalt zusätz­liche Leistungen gewähren, die als geldwerter Vorteil anerkannt werden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Sachbezüge steuerfrei sind, wie sie in der Lohnab­rechnung berück­sichtigt werden und welche Vorteile sie für Ihr Unter­nehmen bieten.

Mittagessen als steuerfreier Sachbezug

Ein steuer­freier Sachbezug bietet Unter­nehmen die Möglichkeit, ihren Mitar­bei­tenden zusätz­liche Leistungen steuerfrei zu gewähren, was zahlreiche Vorteile mit sich bringt. Beispiele dafür sind Waren­gut­scheine, Verpflegung oder Geschenke für Arbeit­nehmer. Solche Zuwen­dungen können die Mitar­bei­ter­mo­ti­vation steigern und die Bindung ans Unter­nehmen fördern. Um Sachbezüge richtig in der Lohnab­rechnung zu erfassen, ist es wichtig, die steuer­lichen Freibe­träge und Obergrenzen genau zu beachten. Werden diese nicht einge­halten, müssen die Sachbezüge entspre­chend versteuert werden. Arbeit­geber sollten daher sorgfältig prüfen, welche Leistungen unter die steuer­freien Regelungen fallen, um Fehler zu vermeiden.

Was ist ein steuer­freier Sachbezug?

Ein steuer­freier Sachbezug ist eine Form der zusätz­lichen Vergütung, die Arbeit­nehmern in Form von Waren oder Dienst­leis­tungen gewährt wird und nicht als klassi­sches Gehalt ausge­zahlt wird. Diese Art der Vergütung wird häufig genutzt, um die Attrak­ti­vität eines Arbeits­platzes zu erhöhen und gleich­zeitig steuer­liche Vorteile auszu­schöpfen. Sachbezüge gelten als geldwerter Vorteil, werden aber bis zu einer festge­legten Obergrenze nicht als Arbeitslohn besteuert. Somit bleibt diese Art der Leistung für den Mitar­beiter steuerfrei und für den Arbeit­geber Lohnkosten schonend.

Sachbezug und Lohnabrechnung

In der Lohnab­rechnung müssen Sachbezüge berück­sichtigt werden, um sicher­zu­stellen, dass alle steuer­lichen Vorgaben einge­halten werden. Dabei ist es wichtig, die monat­liche Freigrenze von 50 Euro (Stand: 2024) nicht zu überschreiten, da andern­falls der gesamte Sachbezug versteuert werden muss. Sachbezüge müssen im Lohnkonto des Mitar­beiters erfasst und die Einhaltung der gesetz­lichen Vorschriften dokumen­tiert werden. Typische steuer­freie Sachbezüge in der Lohnabrechnung: 

  • Gutscheine für Einkaufs­mög­lich­keiten oder Tankstellen
  • Verpflegung wie Mittag­essen in der Kantine oder Essensgutscheine
  • Fahrt­kos­ten­zu­schüsse für den Arbeitsweg
  • Gesund­heits­för­derung wie Zuschüsse zu Fitnessstudio-Mitgliedschaften

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Sachbezug: Geschenke für Arbeitnehmer

Geburtstage

Ein beliebter Anlass, um den Mitar­beitern etwas Gutes zu tun, ist der Geburtstag. Unter­nehmen haben die Möglichkeit, ihren Mitar­beitern an diesem beson­deren Tag einen steuer­freien Sachbezug zukommen zu lassen. Für Geschenke aus persön­lichem Anlass, wie Geburtstage, gilt eine steuer­freie Freigrenze von 60 Euro. Übliche Geschenke könnten Gutscheine, Blumen­sträuße oder kleine Aufmerk­sam­keiten wie Schokolade sein. Wichtig ist dabei, dass es sich um Sachleis­tungen handelt und keine Bargeld­zu­wen­dungen, da diese steuer­pflichtig wären. Neben Geburts­tagen bieten sich auch andere Anlässe an, wie beispiels­weise die Weihnachtszeit. Inspi­ra­tionen für Weihnachts­ge­schenke für Mitar­beiter finden Sie in unserem passenden Artikel. Durch solche Aufmerk­sam­keiten können Unter­nehmen nicht nur ihre Wertschätzung ausdrücken, sondern auch die Mitar­bei­ter­bindung nachhaltig stärken. 

Weihnachten

Weihnachts­ge­schenke sind eine großartige Möglichkeit, die Wertschätzung gegenüber den Mitar­beitern auszu­drücken. Für solche Geschenke gilt die 50-Euro-Freigrenze für steuer­freie Sachbezüge. Solange das Weihnachts­ge­schenk in Form einer Sachzu­wendung (wie zum Beispiel Gutscheine oder kleine Präsente) diesen Betrag nicht überschreitet, bleibt es für den Arbeit­geber steuer- und sozial­ver­si­che­rungsfrei. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Weihnachten nicht als persön­licher Anlass gilt, weshalb die 60-Euro-Freigrenze hier nicht angewendet werden kann. Möchten Sie die steuer­lichen Vorteile bei der Zuwendung von Weihnachts­ge­schenken nutzen, ist die Einhaltung dieser 50-Euro-Grenze entscheidend.

Berechnung des Sachbezugs in der Lohnabrechnung
Berechnung des Sachbezugs in der Lohnabrechnung

Beispiele: Welche steuer­freien Sachbezüge gibt es?

Es gibt zahlreiche Möglich­keiten, Ihren Mitar­beitern steuer­freie Sachbezüge zu gewähren. Hier sind einige der gängigsten Beispiele: 

  • Waren­gut­scheine: Ein beliebter Sachbezug, der bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat steuerfrei ist. Dazu zählen auch Tankgutscheine.
  • Firmen­wagen zur privaten Nutzung: Unter bestimmten Voraus­set­zungen kann ein Firmen­wagen auch steuerfrei zur Verfügung gestellt werden, z. B. wenn dieser überwiegend betrieblich genutzt wird.
  • Job-Tickets und Fahrt­kos­ten­zu­schüsse: Unter­stützung bei den Fahrt­kosten kann ebenfalls als Sachbezug gelten.
  • Mahlzeiten: Arbeit­geber können Essens­gut­scheine oder Zuschüsse zu Mahlzeiten in der Kantine als steuer­freien Sachbezug einbringen.
  • Gesund­heits­leis­tungen: Beiträge zur Gesund­heits­för­derung wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Kurse zur Stressbewältigung.

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Sachbezüge richtig versteuern

Sollte die Freigrenze von 50 Euro monatlich überschritten werden, muss der gesamte Betrag als geldwerter Vorteil versteuert werden. Diese Regelung gilt für alle Sachbezüge und stellt sicher, dass keine steuer­lichen Vorteile unzulässig genutzt werden. In der Sachbezug Lohnab­rechnung ist es daher wichtig, dass die jewei­ligen Beträge regel­mäßig überprüft und dokumen­tiert werden, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten. 

Vorteile steuer­freier Sachbezüge für Arbeitgeber

Steuer­freie Sachbezüge bieten Arbeit­gebern die Möglichkeit, ihre Mitar­beiter zusätzlich zu motivieren und die Attrak­ti­vität des Arbeits­platzes zu erhöhen. Die gezielte Nutzung von Sachbe­zügen kann sowohl zur Mitar­bei­ter­bindung als auch zur Gewinnung neuer Fachkräfte beitragen. Weitere Vorteile umfassen: 

  • Lohnkos­ten­ein­spa­rungen: Da der Sachbezug nicht versteuert werden muss, reduzieren sich die Lohnnebenkosten.
  • Motivation und Mitar­bei­ter­bindung: Zusätz­liche Leistungen werden von Mitar­beitern oft als besondere Wertschätzung wahrgenommen.
  • Flexi­bi­lität: Sachbezüge lassen sich an die indivi­du­ellen Bedürf­nisse der Mitar­beiter anpassen, z. B. durch die Wahl von Gutscheinen oder Zuschüssen.

Fazit

Ein steuer­freier Sachbezug bietet Arbeit­gebern und Arbeit­nehmern gleicher­maßen Vorteile. Während der Arbeit­geber von gerin­geren Lohnkosten profi­tiert, erhalten Mitar­beiter zusätz­liche Leistungen, die nicht versteuert werden müssen. Wichtig ist es, die steuer­lichen Freibe­träge und Obergrenzen im Blick zu behalten, um eine korrekte Abrechnung in der Lohnbuch­haltung zu gewähr­leisten. Nutzen Sie steuer­freie Sachbezüge, um die Zufrie­denheit und Motivation Ihrer Mitar­beiter zu steigern und gleich­zeitig Ihre Perso­nal­kosten zu optimieren. 

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