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[ BEITRAG ]

Steuerfreier Sachbezug

Der steuer­freie Sachbezug bietet Arbeitgebern eine attraktive Möglichkeit, die Vergütung ihrer Mitarbeiter zu ergänzen, ohne dass zusätz­liche Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Durch diese Form der Entlohnung können Unternehmen ihren Mitarbeitern neben dem regulären Gehalt zusätz­liche Leistungen gewähren, die als geldwerter Vorteil anerkannt werden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Sachbezüge steuerfrei sind, wie sie in der Lohnabrechnung berück­sichtigt werden und welche Vorteile sie für Ihr Unternehmen bieten.

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Mittagessen als steuerfreier Sachbezug

Steuerfreier Sachbezug — kurz erklärt

Ein steuer­freier Sachbezug bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden zusätz­liche Leistungen steuerfrei zu gewähren, was zahlreiche Vorteile mit sich bringt. Beispiele dafür sind Warengutscheine, Verpflegung oder Geschenke für Arbeitnehmer. Solche Zuwendungen können die Mitarbeitermotivation steigern und die Bindung ans Unternehmen fördern. Um Sachbezüge richtig in der Lohnabrechnung zu erfassen, ist es wichtig, die steuer­lichen Freibeträge und Obergrenzen genau zu beachten. Werden diese nicht einge­halten, müssen die Sachbezüge entspre­chend versteuert werden. Arbeitgeber sollten daher sorgfältig prüfen, welche Leistungen unter die steuer­freien Regelungen fallen, um Fehler zu vermeiden.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein steuer­freier Sachbezug?

Ein steuer­freier Sachbezug ist eine Form der zusätz­lichen Vergütung, die Arbeitnehmern in Form von Waren oder Dienstleistungen gewährt wird und nicht als klassi­sches Gehalt ausge­zahlt wird. Diese Art der Vergütung wird häufig genutzt, um die Attraktivität eines Arbeitsplatzes zu erhöhen und gleich­zeitig steuer­liche Vorteile auszu­schöpfen. Sachbezüge gelten als geldwerter Vorteil, werden aber bis zu einer festge­legten Obergrenze nicht als Arbeitslohn besteuert. Somit bleibt diese Art der Leistung für den Mitarbeiter steuerfrei und für den Arbeitgeber Lohnkosten schonend.

Sachbezug und Lohnabrechnung

In der Lohnabrechnung müssen Sachbezüge berück­sichtigt werden, um sicher­zu­stellen, dass alle steuer­lichen Vorgaben einge­halten werden. Dabei ist es wichtig, die monat­liche Freigrenze von 50 Euro (Stand: 2024) nicht zu überschreiten, da andern­falls der gesamte Sachbezug versteuert werden muss. Sachbezüge müssen im Lohnkonto des Mitarbeiters erfasst und die Einhaltung der gesetz­lichen Vorschriften dokumen­tiert werden. Typische steuer­freie Sachbezüge in der Lohnabrechnung: 

  • Gutscheine für Einkaufsmöglichkeiten oder Tankstellen
  • Verpflegung wie Mittagessen in der Kantine oder Essensgutscheine
  • Fahrtkostenzuschüsse für den Arbeitsweg
  • Gesundheitsförderung wie Zuschüsse zu Fitnessstudio-Mitgliedschaften

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Sachbezug: Geschenke für Arbeitnehmer

Geburtstage

Ein beliebter Anlass, um den Mitarbeitern etwas Gutes zu tun, ist der Geburtstag. Unternehmen haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern an diesem beson­deren Tag einen steuer­freien Sachbezug zukommen zu lassen. Für Geschenke aus persön­lichem Anlass, wie Geburtstage, gilt eine steuer­freie Freigrenze von 60 Euro. Übliche Geschenke könnten Gutscheine, Blumensträuße oder kleine Aufmerksamkeiten wie Schokolade sein. Wichtig ist dabei, dass es sich um Sachleistungen handelt und keine Bargeldzuwendungen, da diese steuer­pflichtig wären. Neben Geburtstagen bieten sich auch andere Anlässe an, wie beispiels­weise die Weihnachtszeit. Inspirationen für Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter finden Sie in unserem passenden Artikel. Durch solche Aufmerksamkeiten können Unternehmen nicht nur ihre Wertschätzung ausdrücken, sondern auch die Mitarbeiterbindung nachhaltig stärken. 

Weihnachten

Weihnachtsgeschenke sind eine großartige Möglichkeit, die Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern auszu­drücken. Für solche Geschenke gilt die 50-Euro-Freigrenze für steuer­freie Sachbezüge. Solange das Weihnachtsgeschenk in Form einer Sachzuwendung (wie zum Beispiel Gutscheine oder kleine Präsente) diesen Betrag nicht überschreitet, bleibt es für den Arbeitgeber steuer- und sozial­ver­si­che­rungsfrei. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Weihnachten nicht als persön­licher Anlass gilt, weshalb die 60-Euro-Freigrenze hier nicht angewendet werden kann. Möchten Sie die steuer­lichen Vorteile bei der Zuwendung von Weihnachtsgeschenken nutzen, ist die Einhaltung dieser 50-Euro-Grenze entscheidend.

Berechnung des Sachbezugs in der Lohnabrechnung

Beispiele: Welche steuer­freien Sachbezüge gibt es?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Ihren Mitarbeitern steuer­freie Sachbezüge zu gewähren. Hier sind einige der gängigsten Beispiele: 

  • Warengutscheine: Ein beliebter Sachbezug, der bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat steuerfrei ist. Dazu zählen auch Tankgutscheine.
  • Firmenwagen zur privaten Nutzung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Firmenwagen auch steuerfrei zur Verfügung gestellt werden, z. B. wenn dieser überwiegend betrieblich genutzt wird.
  • Job-Tickets und Fahrtkostenzuschüsse: Unterstützung bei den Fahrtkosten kann ebenfalls als Sachbezug gelten.
  • Mahlzeiten: Arbeitgeber können Essensgutscheine oder Zuschüsse zu Mahlzeiten in der Kantine als steuer­freien Sachbezug einbringen.
  • Gesundheitsleistungen: Beiträge zur Gesundheitsförderung wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Kurse zur Stressbewältigung.

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Sachbezüge richtig versteuern

Sollte die Freigrenze von 50 Euro monatlich überschritten werden, muss der gesamte Betrag als geldwerter Vorteil versteuert werden. Diese Regelung gilt für alle Sachbezüge und stellt sicher, dass keine steuer­lichen Vorteile unzulässig genutzt werden. In der Sachbezug Lohnabrechnung ist es daher wichtig, dass die jewei­ligen Beträge regel­mäßig überprüft und dokumen­tiert werden, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten. 

Vorteile steuer­freier Sachbezüge für Arbeitgeber

Steuerfreie Sachbezüge bieten Arbeitgebern die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter zusätzlich zu motivieren und die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu erhöhen. Die gezielte Nutzung von Sachbezügen kann sowohl zur Mitarbeiterbindung als auch zur Gewinnung neuer Fachkräfte beitragen. Weitere Vorteile umfassen: 

  • Lohnkosteneinsparungen: Da der Sachbezug nicht versteuert werden muss, reduzieren sich die Lohnnebenkosten.
  • Motivation und Mitarbeiterbindung: Zusätzliche Leistungen werden von Mitarbeitern oft als besondere Wertschätzung wahrgenommen.
  • Flexibilität: Sachbezüge lassen sich an die indivi­du­ellen Bedürfnisse der Mitarbeiter anpassen, z. B. durch die Wahl von Gutscheinen oder Zuschüssen.

Fazit

Ein steuer­freier Sachbezug bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleicher­maßen Vorteile. Während der Arbeitgeber von gerin­geren Lohnkosten profi­tiert, erhalten Mitarbeiter zusätz­liche Leistungen, die nicht versteuert werden müssen. Wichtig ist es, die steuer­lichen Freibeträge und Obergrenzen im Blick zu behalten, um eine korrekte Abrechnung in der Lohnbuchhaltung zu gewähr­leisten. Nutzen Sie steuer­freie Sachbezüge, um die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter zu steigern und gleich­zeitig Ihre Personalkosten zu optimieren. 

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge?

Die monatliche Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge beträgt 50 Euro (Stand 2024). Wird dieser Betrag auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuer- und sozialversicherungspflichtig. Für Geschenke aus persönlichem Anlass wie Geburtstagen gilt eine separate Freigrenze von 60 Euro.

Welche Sachbezüge sind steuerfrei?

Steuerfrei sind unter anderem Warengutscheine, Tankgutscheine, Essenszuschüsse, Job-Tickets und Beiträge zur Gesundheitsförderung, solange die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht überschritten wird. Wichtig ist, dass es sich um Sachleistungen und nicht um Bargeldzuwendungen handelt.

Wie wird ein Sachbezug in der Lohnabrechnung erfasst?

Sachbezüge müssen im Lohnkonto des Mitarbeitenden erfasst und dokumentiert werden, auch wenn sie steuerfrei sind. Die Einhaltung der Freigrenze muss monatlich geprüft werden. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag als geldwerter Vorteil zu versteuern.

Sind Gutscheine als Sachbezug steuerfrei?

Ja, Gutscheine gelten als steuerfreier Sachbezug, solange sie die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Gutscheine zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und nicht in Bargeld umgetauscht werden können.

Was passiert, wenn die 50-Euro-Freigrenze überschritten wird?

Wird die monatliche Freigrenze von 50 Euro auch nur geringfügig überschritten, muss der gesamte Sachbezug als geldwerter Vorteil versteuert werden. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag, weshalb bei Überschreitung der komplette Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig wird.

Können Weihnachtsgeschenke als steuerfreier Sachbezug gelten?

Ja, Weihnachtsgeschenke als Sachzuwendung können steuerfrei sein, wenn sie die 50-Euro-Freigrenze nicht überschreiten. Da Weihnachten nicht als persönlicher Anlass gilt, kommt die erhöhte 60-Euro-Freigrenze hier nicht zur Anwendung. Bargeld ist in jedem Fall steuerpflichtig.