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Bewer­bungs­ab­sagen: Muster und Vorlagen

Bewer­bungs­ab­sagen sind meist für Perso­naler und für den Bewerber unerfreulich. Es gilt ein gutes Taktgefühl bei Formu­lie­rungen zu zeigen. Lesen Sie jetzt, welche Formu­lie­rungen passend sind und lernen Sie, wie Sie mit Bewer­bungs­un­ter­lagen richtig umgehen können. Dies zeigen wir Ihnen anhand von anschau­lichen Mustern und Beispielen.

Frau weiß nicht, wie sie Absage schreiben soll.

Die richtige Formu­lierung von Bewer­bungs­ab­sagen ist entscheidend, um respektvoll mit Bewerbern umzugehen. Eine gut formu­lierte Absage zeigt Wertschätzung und hinter­lässt einen positiven Eindruck. Dies stärkt das Employer Branding und ermutigt den Bewerber, sich bei zukünf­tigen Gelegen­heiten erneut zu bewerben. Zu vermei­dende Fehler sind unper­sön­liche Phrasen, das Ignorieren oder verspätete Absagen. Diskri­mi­nie­rende Formu­lie­rungen müssen vermieden werden, um recht­liche Vorgaben wie das AGG zu erfüllen. Tipps zur richtigen Formu­lierung: Dank für das Interesse, freund­liche Erklärung der Entscheidung und Wünsche für die Zukunft. Talen­tierte Kandi­daten können in einen Talentpool aufge­nommen werden. Wichtige Aspekte betreffen den daten­schutz­kon­formen Umgang mit Bewer­bungs­un­ter­lagen gemäß DSGVO. Nach Absagen müssen Daten gelöscht oder mit Einver­ständnis gespei­chert werden. Postale Unter­lagen sollten zurück­ge­sendet oder vernichtet werden. Für die richtige Vermittlung der Absage wird ein persön­licher Kontakt (z. B. Telefon) empfohlen. Alter­nativ sind E‑Mails oder Briefe möglich, wobei Freund­lichkeit und Profes­sio­na­lität gewahrt bleiben. Wir stellen Ihnen Muster und Vorlagen für Absagen zur Verfügung, doch achten Sie drauf eine indivi­duelle Anpassung vorzu­nehmen. (Geschätzte Lesezeit: 15–20 Minuten)

Bewer­bungs­ab­sagen — Tipps für Arbeitgeber

Poten­zielle Kandi­daten haben sich auf eine zu beset­zende Arbeits­stelle, einen Ausbil­dungs­platz oder initiativ beworben? Es wurde ein besser geeig­neter Kandidat für die ausge­schriebene Stelle bevorzugt und Sie müssen dem Mitbe­werber, der es nicht geschafft hat, nun eine Jobabsage schreiben? Keine leichte Aufgabe, denn der Bewerber sollte eine persön­liche und profes­sio­nelle Absage zu seiner Bewerbung in Ihrem Unter­nehmen erhalten. 
Wie sagt man Bewerbern profes­sionell und doch einfühlsam, dass sie die Stelle oder den Ausbil­dungs­platz nicht bekommen? Wie formu­liert man eine höfliche Absage?

In unserem Beitrag haben wir für Sie hilfreiche Tipps und Muster zur Absage einer Bewerbung bereit­ge­stellt, Bedenken Sie, dass unsere Muster lediglich als hilfreiche Anregung dienen sollten und Sie in jeder Situation speziell für den Bewerber evalu­ieren sollten. Absagen zu Bewer­bungen — Das gilt es zu beachten: 

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Bewer­bungs­ab­sagen: Die richtigen Formulierungen

Ein Absage­schreiben zu verfassen ist sicherlich kein Punkt auf der Tages­agenda, der Ihnen als Arbeits­geber Freude bringt. 

Tatsächlich empfinden viele Perso­naler Bewer­bungs­ab­sagen als unange­nehme Aufgabe, denn das Versenden, bzw. die telefo­nische Überbringung von Absagen kosten Zeit und sind für den Firmen­erfolg scheinbar nicht zuträglich. 

Wenn Sie aller­dings Wert auf ein gutes Employer Branding und einen respekt­vollen Umgang mit Ihren Bewerbern legen, dann inves­tieren Sie etwas Zeit in profes­sio­nelle und indivi­duelle Absagen zu Bewer­bungen. Denn es ist wichtig, einer Bewerbung genauso viel Aufmerk­samkeit und Wertschätzung zu schenken, wie jedem anderen Schreiben, das Ihr Unter­nehmen verlässt.

Warum sollten Sie sich extra für ein Absage­schreiben noch den Kopf zerbrechen, wenn die Bewerber doch eh aus dem Rennen sind? Wir zeigen, wie man mit Taktgefühl höfliche Absagen formu­liert und nachhaltig einen guten Eindruck als poten­zi­eller Arbeit­geber hinterlässt.

Eine einfühlsame Wortwahl — Schlechte Nachrichten fair formulieren

Eine Jobabsage zu formu­lieren, erfordert Zeit und ein gewisses Feingefühl. Eine Bewerbung ist der erste Eindruck, den Sie sich von einer Person machen, die gerne in Ihrem Unter­nehmen arbeiten möchte. Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich die Bewer­bungen sorgfältig durch­lesen. Sollten Sie danach zu dem Entschluss kommen, dass es schon vor einem Vorstel­lungs­ge­spräch zur Absage kommt, können Ihnen unsere Tipps und Muster dabei helfen, verschiedene Bewer­bungs­ab­sagen zu formulieren.

Initia­tiv­be­wer­bungen oder Bewer­bungen nach Fristende können direkt mit einer Absage zur Bewerbung beant­wortet werden.  Dabei gilt es, sich herzlich für das Interesse am Unter­nehmen zu bedanken und höflich die Beweg­gründe für die Absage der Initia­tiv­be­werbung zu erläutern. Im selben Atemzug kann eine Eintragung im Talentpool empfohlen werden, um in Zukunft zu offenen Stellen­aus­schrei­bungen infor­miert zu werden und einen zeitlichen Vorteil im Bewer­bungs­prozess zu bekommen. 

Sollten Sie eine Stelle ausge­schrieben haben, in der eine Abgabe­frist für Bewer­bungen vermerkt wurde, so können Sie mit einer Bewer­bungs­absage getrost auch auf das Ende dieser Frist warten. Viele Unter­nehmen ziehen es vor, diesen Arbeits­vorgang in einem Aufwasch zu erledigen. Den Bewerbern ist bewusst, dass sie vermutlich vor Ende der Einsen­de­frist keine Rückmeldung erhalten werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie nicht dankbar über eine frühere Antwort sind.

Sind Sie an einem Bewerber oder einer Bewer­berin grund­sätzlich nicht inter­es­siert, sollten Sie möglichst schnell eine höfliche Absage zur Bewerbung übermitteln.

Bewer­bungen auf eine Prakti­kums­stelle können entweder Initia­tiv­be­wer­bungen oder Bewer­bungen auf eine ausge­schriebene Stelle sein. In beiden Fällen können Sie die Absage kurz und ohne große Begründung schreiben. Trotzdem sollten Sie bei einer solchen Bewer­bungs­absage nicht auf Erfolgs­wünsche verzichten.

Eine solche Absage können Sie ähnlich formu­lieren, wie eine Bewer­bungs­absage auf eine Arbeits­stelle. Auch hierbei gilt es zu beachten, ob der Bewer­bungs­zeitraum für den Ausbil­dungs­platz mit oder ohne Einsen­de­frist vermerkt wurde.

Englisch­spra­chige Bewer­bungen sind in der heutigen Zeit nicht mehr unüblich. Bis auf die Sprache gibt es beim Absage­schreiben in engli­scher Sprache keinen Unter­schied zur deutschen Variante. 

Die Absage zu Bewer­bungen nach den Vorstel­lungs­ge­sprächen bilden meist die letzte Phase des Bewer­bungs­pro­zesses. Eine Absage nach dem Vorstellungsgespräch

  • dient zur Benach­rich­tigung über die Absage zur Bewerbung
  • soll die Absage erträg­licher gestalten, indem Aufmun­terung vermittelt wird
  • beinhaltet die besten Wünsche für den zukünf­tigen beruf­lichen Werdegang.
Team bespricht die Absage auf eine Initiativbewerbung.
Team bespricht die Absage auf eine Initiativbewerbung.

Folgende Fehler sollten Sie in der Bewer­bungs­absage vermeiden

Ein Beispiel: „Sehr geehrter Bewerber, zu unserer Entlastung erhalten Sie anliegend Ihre Bewer­bungs­un­ter­lagen zurück. Leider konnten wir Ihre Bewerbung bei unserer Suche, für einen geeig­neten Kandi­daten, auf unsere ausge­schriebene Stelle/ausgeschriebenen Ausbil­dungs­platz nicht berück­sich­tigen. Für Ihre weitere Suche wünschen wir Ihnen weiterhin viel Erfolg.“ Diese Bewer­bungs­absage ist eher misslungen. 

  • „Sehr geehrter Bewerber, …“ – Diese Form der Anrede ist sehr unper­sönlich. Die Kandi­daten sollten immer mit Namen angesprochen werden.
  • Besser ist: „Sehr geehrte/r Frau/Herr Mustermann, …“
  • Der Satz „zu unserer Entlastung erhalten Sie anliegend Ihre Bewer­bungs­un­ter­lagen zurück.“ ist unpro­fes­sionell und wird vom Bewerber mögli­cher­weise als frech empfunden. Denn mit dieser Formu­lierung geben Sie als Perso­naler dem Kandi­daten das Gefühl, dass seine Bewerbung und Bewer­bungs­un­ter­lagen eine Belastung für Ihr Unter­nehmen darstellen.

6 Tipps zur richtigen Formulierung

Um zu verstehen, wie sich schlecht formu­lierte Bewer­bungen anfühlen, bedarf es sicherlich keinem Bericht oder einer Dokumen­tation zur Jobsuche im Fernsehen. Um Personen, die auf Jobsuche sind, Bewerbung für Bewerbung schreiben und doch jedes Mal eine Absage erhalten, nicht wie viele andere Unter­nehmen vor den Kopf zu stoßen, finden Sie im folgenden 6 Tipps, um Absagen an Kandi­daten so angenehm wie möglich zu formu­lieren.

  1. Ehrlichkeit.
    Teilen Sie dem Bewerber so offen und ehrlich wie möglich mit, was die Gründe für die Bewer­bungs­absage sind (Vorsicht: siehe Gleich­be­hand­lungs­gesetz!). Eine Absage ist eine emotionale und persön­liche Angele­genheit für den Bewerber. Zusätzlich können Sie die Möglichkeit eines telefo­ni­schen Feedback­ge­sprächs anbieten.

  2. Unter­treibung.
    Vermeiden Sie hochge­sto­chene und geschwollene Formu­lie­rungen sowie leere Standard­phrasen. Bringen Sie die Sache lieber persönlich auf den Punkt. 

  3. Profes­sio­na­lität.
    Sprechen Sie den Bewerber mit Namen an. Formu­lieren Sie außerdem eine freund­liche Einleitung, beispiels­weise mit einem Dank für das Zusenden der Bewer­bungs­un­ter­lagen. Bedanken Sie sich für das Interesse am Unter­nehmen und/oder wünschen Sie dem Bewerber Erfolg für die Zukunft und nutzen Sie eine seriöse Grußformel. Beenden Sie das Schreiben außerdem als persön­licher Ansprechpartner.

  4. Eigene Marke Stärken.
    Denken Sie darüber nach, wie Sie sich durch sogenanntes Employer Branding (Arbeit­ge­ber­marke) in der Bewer­bungs­absage positio­nieren können. Somit können Kandi­daten auch nach einer Absage noch etwas Positives mit Ihnen als Unter­nehmen verbinden.

  5. Beachtung.
    Bitten Sie wirklich gute Kandi­daten um deren Einver­ständnis, die Bewer­bungs­un­ter­lagen in einem Bewer­berpool behalten zu dürfen. So kann der Bewerber bei zukünf­tigen Stellen­be­set­zungen gleich berück­sichtigt werden.

  6. Zeit.
    Lassen Sie sich für eine Bewer­bungs­absage nicht zu viel Zeit. Nach zwei Monaten eine Absage zu erhalten, egal wie gut sie geschrieben ist, sorgt bei den Kandi­daten meist für noch mehr Ernüchterung.

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Schreiben Sie Absagen zu Bewer­bungen so, wie Sie sie selbst erhalten möchten

Vor Beginn einer Bewer­bungs­absage sollten Sie sich die Frage stellen, wie Sie selbst eine solche Absage zur Bewerbung erhalten möchten. So können Sie sich auf jeden Fall sicher sein, dass Ihr Absage­schreiben echt und authen­tisch beim Bewerber wirkt, denn eine höfliche Absage wird von den meisten Menschen am Ende doch mit Verständnis aufgenommen. 

Bewerber ärgert sich über Jobabsage.
Bewerber ärgert sich über Jobabsage.

Bewer­bungs­ab­sagen: Darauf sollten Sie achten

Ein schlechtes Bewer­ber­ma­nagement schadet Ihrem Ruf 

Zur Außen­wirkung eines Unter­nehmens zählen vielerlei Faktoren. Sicherlich gehören vor allem die Arbeits­be­din­gungen und Leistungen für die eigenen Arbeit­nehmer dazu. Doch auch Mitar­beiter, die dem Unter­nehmen eigentlich gar nicht angehören, können für einen guten oder schlechten Ruf des Unter­nehmens sorgen. Reagieren Sie besonders spät oder gar nicht auf Bewer­bungen und verzichten darauf, Kandi­daten über eine Absage in Kenntnis zu setzen, riskieren Sie, dass dieser verschmähte Mitar­beiter seine schlechten Erfah­rungen mitteilt. Bewie­se­ner­maßen sprechen enttäuschte Bewerber über die Absage mit Ihrem näheren Umfeld oder sogar im Internet und prägen so das Ansehen eines Unter­nehmens.

Reagieren Sie zeitnah mit einer Absage zu Bewerbungen

In welchem Zeitraum nach Eingang einer Bewerbung mit einer Absage reagiert werden sollte, hängt vor allem vom Bewer­bungs­prozess ab. Grund­sätzlich gilt: Je früher ein Kandidat erfährt, dass er die ausge­schriebene Stelle nicht bekommt, desto besser. Schließlich bewerben sich Jobsu­chende häufig nicht nur bei einer Firma und freuen sich, Ihre Chancen auf einen Job auch in Bezug auf das nächste Vorstel­lungs­ge­spräch oder mögliche Termin­ver­ein­ba­rungen möglichst schnell einschätzen zu können.

DSGVO – So sollten Sie mit den Bewerber-Unterlagen umgehen

Die Einführung der DSGVO sowie des neuen BDSG haben für Unter­nehmen zu einigen Verän­de­rungen geführt. Diese Auswir­kungen betreffen unter anderem auch die Beziehung zu möglichen Kandi­daten für eine zu beset­zende Stelle. Um der DSGVO gegenüber Bewerbern gerecht zu werden, haben wir hier für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Die zwei Optionen nach der Bewerbungsabsage

Als Unter­nehmen haben Sie nach einer Absage zwei Möglichkeiten:

  • Zurück­schicken oder Löschen der Bewerbungsunterlagen
  • Einbe­halten der Unter­lagen, wenn es sich um einen inter­es­santen Kandi­daten handelt.

Bei letzterer Option, müssen Sie sich zuerst die ausdrück­liche Zustimmung des Bewerbers einholen, um seine Unter­lagen behalten zu dürfen. Gemäß der DSGVO dürfen perso­nen­ge­bundene Daten nämlich nur dann gespei­chert und verar­beitet werden, wenn sie zweck­be­zogen sind. Ist die Stelle besetzt oder wurde einem eher ungeeig­neten Kandi­daten abgesagt, dann müssen die Daten, und auch die Notizen, die Sie sich während des Vorstel­lungs­ge­sprächs gemacht haben, gelöscht werden.

So müssen Sie mit den jewei­ligen Unter­lagen vorgehen

Bewer­bungs­un­ter­lagen per Post
Hier sind Sie als Unter­nehmen verpflichtet, die Unter­lagen, die Sie auf dem Postweg erhalten haben, innerhalb einer Frist von zwei bis drei Monaten an den Bewerber zurück­zu­schicken. Einzige Ausnahme wäre, wenn der Kandidat zugestimmt hat, dass seine Unter­lagen vernichtet werden dürfen.

Bewer­bungs­un­ter­lagen per E‑Mail
Hier wird es aus Sicht der DSGVO schon etwas kompli­zierter. Wenn sich Bewerber auf eine ausge­schriebene Stelle oder initiativ bewerben, dann wird die Bewerbung im Unter­nehmen von einem PC zum nächsten weiter­ge­leitet. Bei einer Absage besteht nun die Gefahr, dass nicht jede invol­vierte Stelle im Unter­nehmen infor­miert wird. Und das ist letzten Endes ein Verstoß gegen die DSGVO. Für Unter­nehmen ist es wichtig, dass Sie sich einen logischen Ablauf überlegen, wie sämtliche Daten von Bewerbern aus der Firmen-Cloud und von allen Computern der Mitar­beiter gelöscht werden. Dieser Prozess sollte fester Bestandteil des, nun ohnehin zu führenden, Verfah­rens­ver­zeich­nisses sein. 

Personaler erklärt Grund für Absage.
Personaler erklärt Grund für Absage.

Bewer­bungs­ab­sagen: So überbringen Sie diese richtig

Absage zur Bewerbung per Anruf – der persön­liche Kontakt

Die persön­lichste Form, einem Bewerber die negative Nachricht zu übermitteln, ist ein Anruf. Ein Telefonat wirkt am aufrich­tigsten und zeigt deutlich Interesse an den einzelnen Kandi­daten. Gerade unschöne Botschaften lassen sich durch eine freund­liche Stimme und persön­lichen Kontakt sehr viel besser überbringen. Jedoch sollten Sie sich vorher gut überlegen, wie Sie die telefo­nische Absage der Bewerbung formulieren. 

Versenden einer Bewer­bungs­absage per E‑Mail & Post

Sollten Sie die Absage zur Bewerbung posta­lisch oder per E‑Mail versenden wollen, so sollten Sie unbedingt alle recht­lichen Voraus­set­zungen beachten:
Wie bei der Ausschreibung einer Stellen­an­zeige zur Mitar­bei­ter­suche darf auch eine Absage zur Bewerbung keine Diskri­mi­nierung einer spezi­ellen Perso­nen­gruppe beinhalten. Andern­falls riskieren Sie ein Wieder­sehen mit dem Bewerber vor Gericht, der bei einer Diskri­mi­nierung (aufgrund von ethni­scher Herkunft, Religi­ons­zu­ge­hö­rigkeit, persön­licher Weltan­schauung, sexueller Orien­tierung oder Behin­derung) die Zahlung einer Entschä­digung einklagen kann. Grund­sätzlich gelten für die Formu­lierung der Absage per E‑Mail dieselben Regeln wie für posta­lische Ableh­nungs­schreiben, obgleich elektro­nische Absagen in kürzerer Fassung geschrieben wird. 

Die ungeschönte Wirklichkeit: Gründe, die zu Bewer­bungs­ab­sagen führen, aber so nicht kommu­ni­ziert werden dürfen.

Gründe, wie:

  • eine grund­sätz­liche, persön­liche Antipathie
  • eine hohe Umzugswahrscheinlichkeit
  • eine besonders einseitige Geschlech­ter­ver­teilung im Unternehmen
  • eine Weltan­schauung, die nicht zur Unter­neh­mens­phi­lo­sophie passt

mögen mögli­cher­weise nachvoll­ziehbar wirken, sollten die profes­sio­nelle Entscheidung für oder gegen einen Kandi­daten aber im Normalfall nicht beein­flussen. Würde ein Perso­nal­ver­ant­wort­licher den Fehler begehen, explizit solche Faktoren als Begründung für eine Absage nennen, bestünde damit eine nachweis­liche Verletzung des Allge­meinen Gleich­be­hand­lungs­ge­setzes (AGG). Bewer­bungs­ab­sagen müssen grund­sätzlich diesen gesetz­lichen Richt­linien folgen. Das führt aller­dings leider auch dazu, dass der Inhalt oftmals sehr unper­sönlich wirkt und dem Bewerber daraus nicht klar ersichtlich ist, warum genau die Position im Unter­nehmen für Ihn oder Sie nicht infrage kommt.

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Bewer­bungs­ab­sagen: Bewer­bungs­un­ter­lagen einbe­halten oder zurücksenden?

Ob man die Bewer­ber­un­ter­lagen einbehält, ist ganz abhängig davon, ob die Möglichkeit einer späteren Einstellung grund­sätzlich besteht.

Bewerbung für späteren Zeitpunkt speichern

In manchen Bereichen oder Branchen kann es sein, dass der Bewerber mögli­cher­weise für andere Aufga­ben­ge­biete des Unter­nehmens oder für eine Anstellung zu einem späteren Zeitpunkt von Interesse ist. In diesem Fall ist es durchaus legitim die Bewer­bungs­un­ter­lagen im Unter­nehmen zu behalten (Stichwort Talentpool). Teilen Sie dies jedoch in der Bewer­bungs­absage mit und bitten Sie um Einver­ständnis. So nehmen die dem negativen Schreiben direkt etwas faden Beigeschmack, sorgen für Aufmun­terung und Hoffnung beim Kandi­daten und polieren Ihr Firmen­image etwas auf. >Die Chance auf eine Anstellung zu einem späteren Zeitpunkt sollte jedoch natürlich auch tatsächlich bestehen!

Es besteht langfristig kein Interesse

Ist der Bewerber auch auf lange Sicht oder für andere Positionen im Unter­nehmen uninter­essant oder nicht geeignet, so ist es höflich die Bewer­bungs­un­ter­lagen beiliegend zum Schreiben an den Absender zurück­zu­senden. Hochwertige Bewer­bungs­mappen oder Bewer­bungs­fotos können schließlich häufig mehrfach genutzt werden. Es gilt natürlich nur für posta­lische Bewer­bungen, dass einbe­haltene Unter­lagen selbst­ver­ständlich nach Ablauf der Frist vernichtet werden. Dies muss in der Bewer­bungs­absage nicht extra erwähnt werden.

Bewer­bungs­ab­sagen: Muster und Vorlagen

Schlechte Nachrichten werden von niemanden gerne erhalten und übermittelt. Trotzdem möchten Sie den abgesagten Kandi­daten positiv in Erinnerung bleiben. Genau für diese Ziele haben wir unsere Bewer­bungs­ab­sagen Muster auf drei wesent­liche Aspekte abgestimmt:

  1. Persön­lichkeit
    Verzichten Sie auf Standard­phrasen wie „Sehr geehrte/r Bewerber/in“, sondern sprechen Sie den Kandi­daten persönlich mit seinem Namen an. Beziehen Sie sich außerdem auf die beworbene Stelle und bedanken Sie sich für das entge­gen­ge­brachte Interesse am Unternehmen.
  2. Grund der Absage
    Es gibt nichts Schlim­meres, als Bewerbern keinen Grund für die Absage zu nennen. Eine positive Formu­lierung der vielen Gründe, die zu einer Absage geführt haben, ist nicht immer leicht. In unserem Beitrag finden Sie dazu ein paar Hilfe­stel­lungen für die richtige und passende Formulierung.
  3. Kontakt bestehen lassen
    Mit dem Angebot, den Kandi­daten in den Bewerberpool/Talentpool aufzu­nehmen, können Sie den Bewerber auf neue Stellen­an­gebote aufmerksam machen, die zu seinen Quali­fi­ka­tionen passen. Dieser Aspekt dient sowohl den Bewerbern als auch Ihnen als Unternehmen.

Wie bereits oben erwähnt, ist die reine Verwendung unserer Muster für Bewer­bungs­ab­sagen niemals ausrei­chend für eine quali­tativ hochwertige Absage. Damit Ihre Bewerber sich ernst genommen fühlen und sich gegebe­nen­falls erneut bei Ihnen bewerben, sollten Sie mehr Zeit inves­tieren und eine indivi­duelle Absage formu­lieren. Konstruk­tives Feedback lässt sich nun einmal nicht in einem Muster vorfertigen. 

Bewerberin kann Grund der Absage nicht verstehen.
Bewerberin kann Grund der Absage nicht verstehen

Häufige Fragen zu Bewer­bungs­ab­sagen durch den Arbeitgeber

Es ist keine Pflicht, dass Sie als Arbeit­geber einem Kandi­daten im Falle einer nicht erfolg­reichen Bewerbung absagen. Dennoch ist es ratsam, sich die Mühe zu machen, da eine Absage zu Bewer­bungen für das Image Ihres Unter­nehmens förderlich ist.

Egal ob sich die Absage auf einen Ausbil­dungs­platz oder eine Arbeits­stelle bezieht, formu­lieren Sie das Absage­schreiben mitfühlend und schicken Sie es auch zeitnah ab. So vermeiden Sie, dass der Bewerber seinem Ärger in den sozialen Medien Luft macht und Ihrem Image als Unter­nehmen schadet.

 

Sie sind als Unter­nehmen nicht verpflichtet, eine Absage näher zu begründen. Aller­dings kann sich absolutes Schweigen auch negativ auswirken, sodass sich der Kandidat, dem Sie abgesagt haben, diskri­mi­niert fühlt.

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil zu einem solchen Fall geschrieben, dass die Verwei­gerung des Zugangs zu Infor­ma­tionen ein Gesichts­punkt sein kann, der im Rahmen des Nachweises von Tatsachen, die das Vorliegen einer Diskri­mi­nierung vermuten lassen, heran­zu­ziehen ist.

In Zukunft könnten wohl anony­mi­sierte Bewer­bungs­ver­fahren eine sinnvolle Alter­native sein. Sie tragen auf der einen Seite dazu bei, die Prozesse trans­pa­renter zu gestalten und auf der anderen Seite könnte das Feedback so ein wenig konkreter ausfallen.

Da nur einer der Kandi­daten die Stelle bekommt, müssen Sie den anderen absagen. Wenn bei Bewer­bungs­ab­sagen das Allge­meine Gleich­be­hand­lungs­gesetz aller­dings nicht hinrei­chend beachtet wurde, kann es zu einer Entschä­di­gungs­klage der abgelehnten Kandi­daten kommen.

Achten Sie deswegen darauf, die Absage zur Bewerbung vorsichtig und behutsam zu formulieren. 

So gesehen spricht nichts gegen Textbau­steine. Sie als Perso­naler können durchaus E‑Mail-Vorlagen oder Muster für die Absage zur Bewerbung verwenden. Aller­dings sollten Sie darauf achten, dass diese Antworten nicht so klingen, als ob Sie von einem Chatbot geschrieben wurden.

Gehen Sie also einen so genannten Mittelweg, indem Sie unsere Muster und Vorlagen verwenden, diese aber indivi­duell auf den jewei­ligen Bewerber abstimmen.

Aus Sicht des Bewerbers wäre es positiv, wenn Sie als Perso­naler die Gründe für die Bewer­bungs­absage offen und ehrlich kommunizieren.

Einige Kandi­daten möchte aus Ihrem Feedback für das nächste Gespräch lernen. Andere hingegen neigen dazu, mit Ihnen zu disku­tieren und sich zu recht­fer­tigen. Aus Sicht der meisten Juristen ist es daher ratsam, die genauen Absage­gründe nicht zu erläutern. Halten Sie die Absage zur Bewerbung, egal ob mündlich oder schriftlich, so allgemein wie möglich, um so Verstöße gegen das Allgemein Gleich­be­hand­lungs­gesetz und eventuelle langwierige Diskus­sionen mit dem abgelehnten Bewerber zu vermeiden.

Team bespricht, welche Bewerber abgelehnt werden müssen.
Team bespricht, welche Bewerber abgelehnt werden müssen.

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Kürzlich hinzu­gefügt:

Mitar­beiter und Fachkräfte finden

In Zeiten von Fachkräf­te­mangel, dem demogra­fi­schen Wandel und den sich stetig ändernden Anfor­de­rungen der Arbeitswelt ist es schwerer denn je passende Mitar­beiter zu finden. Steigender Anspruch seitens der Arbeit­nehmer und die genera­ti­ons­über­grei­fende Ansprache von Bewerbern stellen Arbeit­geber zusätzlich vor große Heraus­for­de­rungen. Es gilt, die Arbeit­ge­ber­marke zu stärken, erfolg­reich die Zielgruppe zu erreichen und die kompe­ten­testen Fachkräfte an das Unter­nehmen zu binden. Dabei müssen insbe­sondere mittel­stän­dische Firmen darauf achten, wettbe­werbs­fähig zu bleiben und durch Authen­ti­zität, gelebte Unter­neh­mens­kultur sowie einen attrak­tiven Arbeits­platz zu überzeugen. Mit den richtigen Recrui­tin­g­tools und ‑methoden lassen sich jedoch selbst die Begehr­testen unter den Fachkräften finden & binden. Wir kennen uns bestens mit zielgrup­pen­spe­zi­fi­schen Ansprachen von Bewerbern aus und zeigen Ihnen, welche Recrui­tin­g­kanäle für Sie geeignet sind. Mehr hierzu erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel.