[ BEITRAG ]

Arbeitszeugnis — Muster und Beispiele

Arbeitszeugnisse dienen als quali­fi­zierter Nachweis für Arbeitnehmer über deren Leistungen und Verhalten. Sie unter­liegen sehr spezi­ellen Regeln, welche beim Schreiben beachtet werden müssen. Erfahren Sie, wie man ein perfektes Arbeitszeugnis schreibt und profi­tieren Sie von unseren Mustern und Vorlagen.

Frau freut sich über gutes Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das die Leistungen und das Verhalten eines Arbeitnehmers bewertet. Beim Schreiben eines Arbeitszeugnisses  ist eine klare und wohlwol­lende Formulierung entscheidend, da es die beruf­liche Zukunft beein­flusst. Rechtlich muss es gemäß §109 der Gewerbeordnung mindestens Angaben zur Dauer und Art der Tätigkeit enthalten. Ein quali­fi­ziertes Zeugnis erweitert dies um die Bewertung von Leistung und Verhalten, wobei das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) diskri­mi­nie­rende Aussagen verbietet. Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen : das einfache, das nur die Tätigkeit beschreibt, und das quali­fi­zierte, das auch eine Beurteilung der Leistung enthält. Ein Zeugnis muss inhaltlich persön­liche Daten, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung und Sozialverhalten umfassen.. Die Schlussformel mit Zukunftswünschen ist ebenfalls wichtig, da sie Rückschlüsse auf die Bewertung zulässt. Unsere Mustervorlagen bieten Beispiele für alle Notenstufen und helfen Ihnen, ein korrektes und indivi­du­elles Zeugnis zu erstellen. (Geschätzte Lesezeit: 20–25 Minuten)

Das Arbeitszeugnis schreiben — eine Herausforderung für Arbeitgeber

Jeder Arbeitnehmer möchte im Laufe seiner Karriere sein beruf­liches Weiterkommen hervor­heben. Daher wenden sich Angestellte an ihren Arbeitgeber, um sich ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen. Dieses Zeugnis dient als quali­fi­zierter Nachweis über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers. Arbeitszeugnisse können mit den Noten 1, 2, 3 oder 4 bewertet werden. Jene Bewertung kann große Auswirkungen auf das weitere Berufsleben der Angestellten haben und sollte daher mit Bedacht gewählt werden. 

Doch warum ist der präzise Inhalt eines Arbeits­zeugnisses so wichtig und wie sollten Arbeit­geber ein Arbeits­zeugnis schreiben und Zeugnisaufbau sein? Diese und weitere wichtige Fragen werden im folgenden Beitrag beant­wortet — wir helfen Ihnen Schritt für Schritt bei der Zeugniserstellung. Außerdem haben wir für Sie kostenlose Arbeits­zeugnis Muster und Vorlagen als Beispiel bereitgestellt.

Bedenken Sie, dass unsere Muster der Arbeitsbeurteilung lediglich als hilfreiche Anregung dienen. Sie erhalten Muster Formulierungen für das Arbeitszuegnis, Sie sollten das Arbeits­zeugnis aber unbedingt noch persönlich an den Mitarbeiter anpassen!

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Arbeitszeugnis — Definition

Ein Arbeitszeugnis kann auch als eine Urkunde bezeichnet werden. Diese händigt der Arbeitgeber an Mitarbeiter oder Auszubildende aus, wenn diese ihr Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis beenden. Arbeitnehmer haben generell einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, welches nach bestimmten Regeln aufgebaut ist, auch vom Inhalt her. Dieser setzt sich aus bestimmten Formulierungen zusammen, die man auch als “Zeugniscode” bezeichnen kann. Nur wenn dieser Code verstanden wird, kann auch die Beurteilung zwischen den Zeilen gelesen werden. Ein gutes bis sehr gutes Arbeitszeugnis ist ein sehr wichtiger Nachweis, wenn sich Arbeitnehmer um eine neue Stelle bewerben.

Wie schreibt man ein Arbeitszeugnis?

Heutzutage ist es nichts Ungewöhnliches, dass Arbeitnehmer ihr Arbeitszeugnis selbst schreiben. Das zeugt einer­seits von großem Vertrauen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Andererseits hat der Arbeitnehmer so die Chance ein für sich perfektes Arbeitszeugnis zu schreiben, welches ihn in seiner beruf­lichen Karriere weiter­bringt. Schreibt man sein Arbeitszeugnis selbst, sollte man dabei keine Fehler machen. Nur wenn man sorgfältig arbeitet, entgeht man der Gefahr vor einem falschen Aufbau, Inhalt und der Missachtung von Formulierungen.

Was muss man (rechtlich) beachten, wenn man ein Arbeitszeugnis schreibt?

Beim Schreiben eines Arbeitszeugnisses, egal ob durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, gibt es einige recht­liche Punkte zu beachten. Paragraf §109 der Gewerbeordnung (GeWo) besagt:

(1) Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Dauer und Art der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitszeugnis (quali­fi­ziertes Arbeitszeugnis) erstrecken.

(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formu­liert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersicht­liche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

(3) Die Erstellung des Zeugnisses in elektro­ni­scher Form ist unzulässig.

Außerdem muss darauf geachtet werden, dass spezielle Formulierungen verboten sind, ganz egal wie diskret diese geschrieben wurden. Das allge­meine Gleichstellungsgesetz (AGG) sorgt dafür, dass der Arbeitgeber gewisse Informationen über den Arbeitnehmer nicht im Arbeitszeugnis erwähnen darf. So wird sicher­ge­stellt, dass Arbeitnehmer nicht wegen eines in §1 (AGG) genannten Falls diskri­mi­niert werden:

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethni­schen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu besei­tigen.

Wie bereits erwähnt, hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis, welches die Art und Dauer der Tätigkeit beinhaltet. Möchte der Arbeitnehmer außerdem Angaben zu seiner Leistung und seinem Verhalten, so kann er ein quali­fi­ziertes Arbeitszeugnis von seinem Arbeitgeber fordern.

Chefin bespricht Arbeitszeugnis mit Mitarbeiter
Chefin bespricht Arbeitszeugnis mit Mitarbeiter

Arten von Arbeitszeugnissen

Laut §109 der Gewerbeordnung sowie §630 des BGB gibt es zwei Arten von Arbeitszeugnissen — das einfache und das quali­fi­zierte Arbeitszeugnis. In der Regel stellen Arbeitgeber ein quali­fi­ziertes Arbeitszeugnis aus. Erhält ein Arbeitnehmer “nur” ein einfaches Zeugnis, liegt es an ihm, ein quali­fi­ziertes Zeugnis beim Arbeitgeber anzufordern. Was diese beiden Zeugnisarten unter­scheidet, wird im Folgenden beschrieben.

Einfaches Arbeitszeugnis

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält ausschließlich die Personalien des Arbeitnehmers sowie die Art und Dauer der von ihm ausge­führten Arbeiten. Nicht enthalten in einem einfachen Arbeitszeugnis ist eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung des Arbeitnehmers. Eine andere Bezeichnung für das einfache Arbeitszeugnis ist die Arbeitsbescheinigung. Da diese Art des Arbeitszeugnisses nicht viel über die Fähigkeiten und Tätigkeiten eines Arbeitnehmers aussagt, wird es meist nur dann ausge­stellt, wenn der Arbeitnehmer nicht sehr lange im Unternehmen beschäftigt war.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Im Gegensatz zum einfachen Arbeitszeugnis beinhaltet das quali­fi­zierte Arbeitszeugnis Angaben zur Person, die Beschäftigungsdauer sowie eine Gesamtbeurteilung von Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers. Anhand dieser ausführ­lichen Beurteilung können sich neue Arbeitgeber bereits einen guten Eindruck vom Arbeitnehmer machen. Zu den quali­fi­zierten Zeugnissen zählen das Zwischenzeugnis, Arbeitszeugnis, vorläufige Zeugnis sowie das Ausbildungszeugnis.

Liefert ein fest angestellter Arbeitnehmer einen plausiblen Grund, ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Zwischenzeugnis auszu­stellen. Gründe können beispiels­weise eine Beurlaubung über einen längeren Zeitraum oder ein Vorgesetztenwechsel sein. Auch wenn man schon längere Zeit in einem Unternehmen beschäftigt ist, muss der Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen. Ein Zwischenzeugnis kann eine gute Basis für ein späteres Arbeitszeugnis sein. Sollte ein Arbeitsverhältnis in einem Konflikt ausein­ander gehen, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wesentlich weniger schlecht bewerten.

Scheidet ein Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt aus einem Unternehmen aus, ist jedoch bis dahin noch im Unternehmen aktiv, wird ein vorläu­figes Arbeitszeugnis ausge­stellt. Es stellt eine Art des quali­fi­zierten Arbeitszeugnisses dar. Ein vorläu­figes Arbeitszeugnis wird im Präsens verfasst. Der Grund, warum der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt sowie die Schlussformel werden in das vorläufige Arbeitszeugnis mit aufgenommen.

Ein Ausbildungszeugnis wird zum Ende einer Ausbildung hin ausge­stellt. Die Bewertung in einem Ausbildungszeugnis ist anders als in einem Arbeitszeugnis, da der Auszubildende bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten erst erlernt hat.

Team bespricht Leistung mit Chef
Team bespricht Leistung mit Chef

Was muss ein Arbeitszeugnis beinhalten? 

Wie bereits erwähnt, enthält ein einfaches Arbeitszeugnis lediglich Angaben zur Person sowie Art und Dauer der Beschäftigung im Unternehmen. Ein quali­fi­ziertes Arbeitszeugnis hingegen enthält zusätzlich zu den persön­lichen Angaben sowie der Beschäftigungsart und ‑dauer eine Gesamtbeurteilung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers. In einem Arbeitszeugnis sollte sich zu jedem Punkt geäußert werden. Es ist außerdem wichtig, dass die richtige Reihenfolge einge­halten wird. Ist dies nicht der Fall, kann das dazu führen, dass Personaler misstrauisch werden.

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Aufbau und Textbausteine des Arbeitszeugnisses

Das Musterschreiben eines quali­fi­zierten Arbeitszeugnisses beginnt mit dem Briefkopf des Arbeitgebers sowie der Überschrift “Arbeitszeugnis”. Es besteht aus den fünf Punkten: Anschreiben, Tätigkeitsbeschreibung, Hauptinhalt und Leistungsbeurteilung, Schlussformel und Beendigungsgrund sowie den Zukunftswünschen.

Formulierung des Anschreibens im Arbeitszeugnis

Auch das Anschreiben eines Arbeitszeugnisses beinhaltet mehrere Elemente. Zuerst werden die perso­nen­be­zo­genen Daten, wie Vor- und Zuname, Geburtsdatum sowie der Ein- und Austritt eines Arbeitnehmers erwähnt. Im Anschluss folgt eine kurze Vorstellung des Unternehmens mit Namen und Branche. Weitere Informationen zum Unternehmen, wie Anzahl der Beschäftigten, Größe, Rechtsform, Hauptsitz und Standorte sowie zu den Produkten und Dienstleistungen werden im Anschreiben ebenfalls angemerkt.

Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis

Nach dem Anschreiben folgt die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis des Arbeitnehmers während seiner Zeit im Unternehmen. In der Tätigkeitsbeschreibung sollten tatsächlich nur jene Tätigkeiten erwähnt werden, die der Arbeitgeber auf Dauer oder ständig ausge­führt hat. Je nachdem wie wichtig auch unregel­mäßige Tätigkeiten für das Unternehmen waren, können auch diese in die Tätigkeitsbeschreibung des Arbeitszeugnisses mit aufge­nommen werden. Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass man die Aufgaben der Wichtigkeit nach aufreiht.

Hat der Arbeitnehmer Personal- bzw. Führungsverantwortung übernommen, sollte dies auch unbedingt in der Tätigkeitsbeschreibung erwähnt werden.

Die Tätigkeitsbeschreibung in einem Arbeitszeugnis hat keine festge­legte Formatierung. Es bleibt dem Arbeitgeber überlassen, ob er die Tätigkeiten in Fließtext oder als Stichpunkte verfasst.

Hauptinhalt und Leistungsbeurteilung

Der Hauptinhalt eines Arbeitszeugnisses besteht aus der Leistungsbeurteilung, der Leistungszusammenfassung sowie aus der Bewertung des Verhaltens, beispiels­weise auch gegenüber der Arbeitskollegen. Auch hier ist es wichtig, dass sämtliche Angaben vollständig sind und die richtige Reihenfolge einge­halten wird.

Folgende Punkte sind in der Leistungsbeurteilung enthalten:

  • Bereitschaft (z. B. Engagement, Initiative, Fleiß)
  • Befähigung (z. B. Flexibilität, Belastbarkeit, Auffassungsgabe)
  • Fachwissen (z. B. Umfang, Tiefe, Umsetzung)
  • Arbeitsweise (z. B. Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Sorgfalt)
  • Erfolg (z. B. Qualität, Tempo, Termintreue)
  • Herausragende Erfolge
  • Teamfähigkeit und Umgang mit Arbeitskollegen

Ein Arbeitszeugnis hebt sich dann hervor, wenn es mit entspre­chenden Formulierungen auf die einzelnen Leistungen eingeht. Das heißt konkret, dass es hierbei darauf ankommt, mit welchen Worten die Leistungen beurteilt wurden. Personaler können aus der Wortwahl heraus­lesen, welche “Schulnote” der Arbeitnehmer für seine Leistungen erhalten hat. Die Formulierung “stets zu unserer vollsten Zufriedenheit” entspricht beispiels­weise der Note “Sehr gut”.

Die Beurteilung des Verhaltens gehört ebenfalls in den Hauptinhalt eines Arbeitszeugnisses. An dieser Stelle wird vor allem das Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber Vorgesetzten, Kollegen sowie Kunden beurteilt. Auch hier zeigt die Reihenfolge, wie korrekt das Verhalten des Arbeitnehmers zu den genannten Personengruppen war.

Abschiedsformel und Beendigungsgrund

In der Abschiedsformel eines Arbeitszeugnisses sollte auf keinen Fall auf den Beendigungsgrund, die Danksagung und Bedauerungsbekundung sowie die Wünsche für die Zukunft verzichtet werden.

Für den Beendigungsgrund gibt es verschiedene Formulierungen, wie beispielsweise:

  • “auf eigenen Wunsch” → Der Arbeitnehmer hat gekündigt
  • “betriebs­be­dingt” → Arbeitgeber hat gekündigt
  • “in beider­sei­tigem Einvernehmen” → Vertragsablauf oder Ausbildungsende

Bereicherung für jedes Arbeitszeugnis, da so ausge­drückt wird, dass der Arbeitnehmer sehr gut in die Firma integriert war und sein Verhalten sowie seine Fähigkeiten sehr geschätzt wurden.

Arbeitszeugnis schreiben: Beispiele für Zukunftswünsche

Nach der Abschiedsformel folgen die Zukunftswünsche in einem Arbeitszeugnis. Auch hierbei ist die richtige Formulierung entscheidend und sagt viel über die Benotung eines Arbeitnehmers aus.

Wird einem Arbeitnehmer beispiels­weise “sowohl privat als auch beruflich weiterhin viel Erfolg und alles Gute” gewünscht, entspricht dies der Note “Sehr gut”.

Der Note “Befriedigend” entspricht zum Beispiel die Formulierung “Wir wünschen für die beruf­liche Zukunft weiterhin Erfolg.”

Die Formulierung “Weiterhin wünschen wir für den weiteren Berufsweg viel Glück” klingt im ersten Moment zwar positiv, entspricht aller­dings der Schulnote “Mangelhaft”.

Das Arbeitszeugnis endet mit dem aktuellen Datum sowie Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers.

Mitarbeiter stellt Nachfragen zu seinem Arbeitszeugnis in offenem Büro
Mitarbeiter stellt Nachfragen zu seinem Arbeitszeugnis in offenem Büro

Begleitschreiben zum Arbeitszeugnis 

Ebenso wie das Arbeitszeugnis muss auch das Begleitschreiben nach Paragraf 109 des GewO verfasst werden. Sowohl im Arbeitszeugnis als auch im Begleitschreiben müssen die Formulierungen der Wahrheit entsprechen.

Der Aufbau eines Begleitschreibens sollte formell gestaltet sein. Exakte Informationen sowie Informationen über den Ersteller und Unterzeichner des Arbeitszeugnisses, den Grund für die Zeugniserstellung und einen zustän­digen Ansprechpartner zählen zu den wichtigsten Inhalten in einem Begleitschreiben.

Ein Begleitschreiben sollte trotz der aufge­zählten Punkte kurz und prägnant sein. Wie auch das Arbeitszeugnis kann das Begleitschreiben ebenfalls mit einer persön­lichen Schlussformel sowie Zukunftswünschen für den Arbeitnehmer enden.

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Arbeitszeugnisse werden nach Leistung vergeben 

Beim Schreiben eines Arbeitszeugnisses kommt es vor allem auf die richtige Wortwahl an, nach der die Leistungen des Arbeitnehmers bewertet werden. Ein sehr gutes bzw. exzel­lentes Zeugnis wirkt häufig übertrieben. Das liegt daran, dass negative Aussagen aufgrund der gesetz­lichen Wohlwollenspflicht nur in Ausnahmefällen, wie beispiels­weise grober Fahrlässigkeit, verwendet werden dürfen.

Ein sehr gutes bzw. exzel­lentes Arbeitszeugnis zeichnet sich durch Verwendung von Adverbien wie immer oder sehr sowie durch Adjektive wie groß oder äußerst aus. Je schlechter die Note des Arbeitszuegnisses, desto weniger bis gar keine Adverbien und Adjektive werden verwendet.

Kostenlose Mustervorlagen für Arbeitszeugnisse Noten 1–2‑3–4

Sie suchen nach Muster Formulierungen für ein Arbeitszeugnis? Unsere Vorlagen dienen als Beispiel und zur Orientierung für die Best-Practise Formulierung von Muster-Arbeitszeugnissen. Dabei unter­scheiden sich die Aussagen nur in Feinheiten, bilden aber die Realität bei der Gestaltung und Erstellung eines Zeugnisses ab. So verwendet ein Personalreferent für ein exzel­lentes Arbeitszeugnis der Note 1 zunehmend Superlative & hebt besondere Leistungen hervor. Ein typisches Muster-Arbeitszeugnis der Note 3 hingegen verwendet relati­vie­rende Beschreibungen wie “zufrie­dend­stellend”. Nicht immer werden Dienstzeugnisse mit Noten bewertet. Häufig nutzen Arbeitgeber auch die Skala von “Sehr gut”, “Gut” bis “Befriedigend”. Lassen Sie sich von unseren kosten­losen Mustern & Vorlagen inspirieren!

  • Bereitschaft:

“Frau/Herr XY zeichnete sich stets durch eine vorbild­liche Auffassungsgabe aus und zeigt sehr großen persön­lichen Einsatz und eine exzel­lente Leistungsmotivation.”

  • Befähigung:

“Selbst unter starker Belastung bewäl­tigte er/sie alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit und war jederzeit bereit, auch zusätz­liche Verantwortung zu übernehmen.”

  • Fachwissen:

“Frau/Herr XY verfügt über ein hervor­ra­gendes und sehr tiefge­hendes Fachwissen, welches sie/er unserem Unternehmen stets in höchst gewinn­brin­gender Weise zur Verfügung stellt.”

  • Arbeitsweise:

“Die Arbeitsweise von Frau/Herrn XY war stets von sehr großer Systematik, Genauigkeit und Effizienz gekennzeichnet.”

  • Erfolg:

“Sie/Er lieferte stets sehr gute Arbeitsergebnisse und hat die selbst gesetzten sowie die verein­barten Ziele stets erreicht und meist sogar übertroffen.”

  • Sozialverhalten:

“Gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden verhielt sich Frau/Herr XY stets einwandfrei und vorbildlich.”

  • Bereitschaft:

“Frau/Herr XY arbeitete stets engagiert und mit viel Eigeninitiative. Sie/Er besaß eine hohe Leistungsmotivation.”

  • Befähigung:

“Auch bei hohen Belastungen bewäl­tigte sie/er ihre/seine Aufgaben immer termin­ge­recht und einwandfrei.”

  • Fachwissen:

“Frau/Herr XY verfügt über ein gutes, weitrei­chendes Fachwissen, welches sie/er in der Praxis stets erfolg­reich einsetzt.”

  • Arbeitsweise:

“Frau/Herrn XY zeichnete sich stets durch eine gute Arbeitsweise aus.”

  • Erfolg:

“Auch bei anspruchs­vollen Aufgaben und unter schwie­rigen Bedingungen erzielte Frau/Herr XY stets Ergebnisse von hoher Güte.”

  • Sozialverhalten:

“Ihr/Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist immer einwandfrei.”

  • Bereitschaft:

“Sie/Er zeigte Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative.”

  • Befähigung:

“Hervorzuheben sind ihre/seine Belastbarkeit und Ausdauer bei starkem Arbeitsanfall.”

  • Fachwissen:

“Frau/Herr XY besitzt voll zufrie­den­stel­lende Fachkenntnisse.”

  • Arbeitsweise:

“Die Arbeitsweise von Frau/Herrn XY stellte uns stets zufrieden.”

  • Erfolg:

“Auch für unvor­her­ge­sehene Probleme fand sie/er zufrie­den­stel­lende Lösungsansätze, die sie/er erfolg­reich in die Praxis umsetzte.”

  • Sozialverhalten:

“Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist gut.”

  • Bereitschaft:

“Die Leistungsbereitschaft von Frau/Herrn XY entsprach unseren Erwartungen.”

  • Befähigung:

“Frau/Herr XY war oft belastbar und somit eine Hilfe für seinen Arbeitsbereich.”

  • Fachwissen:

“Frau/Herr XY setzte seine sukzessiv erwor­benen Fachkenntnisse meist sicher und zielge­richtet in der Praxis ein.”

  • Arbeitsweise:

“Sie/Er bearbeitet die wichtigen Aufgaben sorgfältig und systematisch.”

  • Erfolg:

“Die Arbeitsergebnisse von Frau/Herrn XY stellten alle Beteiligten zufrieden.”

  • Sozialverhalten:

“Ihr/Sein persön­liches Verhalten war insgesamt einwandfrei.”

Arbeitszeugnis schreiben — Fazit

Hinter einem Arbeitszeugnis steckt viel Arbeit und Aufmerksamkeit. Arbeitgeber, die Mitarbeitern ein, für die Leistung akkurates, Zeugnis ausstellen wollen, sollten unbedingt die gesetz­lichen Regelungen, die Inhalte eines Musterschreibens eines Arbeitszeugnisses sowie die beschrie­benen Formulierungen der einzelnen Noten berücksichtigen.

Zudem sollten sie sich bewusst sein, dass ein Arbeitszeugnis für die beruf­liche Zukunft eines Arbeitnehmers sehr entscheidend ist. Arbeitgeber sollten also stets darauf achten, dass ein Arbeitszeugnis wohlwollend formu­liert wird, jedoch die entspre­chende Formulierung der Leistungsbeurteilung gewählt werden sollte. Unsere Arbeitszeugnis-Muster und Vorlagen können sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern dabei helfen, ein passendes Arbeitszeugnis zu erstellen. Die zur Verfügung gestellten Textbausteine sollen eine Hilfestellung für richtige Wahl der Formulierung darstellen und den struk­tu­rierten Aufbau des Zeugnisses erleichtern. Je nach Berufsgruppe gilt es auch zu beachten, dass sich die spezi­fi­schen Anforderungen wie Umgangston und Hervorhebung etwaiger Soft Skills & Kompetenzen unter­scheiden. So wird das Arbeitszeugnis eines Personalreferenten oder Recruiters im HR-Bereich anders ausfallen als bei einer Social Media Managerin oder in der Gastronomie & IT — aber mit dem Leitfaden von HR Rocket ist Ihr perfektes Arbeitszeugnis schnell gestaltet & ausge­ar­beitet! Wir helfen Ihnen Ihre neuen Mitarbeiter zu finden. Profitieren Sie von unserer langjäh­rigen Erfahrung im Personalwesen und ‑marketing. Gemeinsam mit Ihnen entwi­ckeln wir gerne eine passende Recruiting-Kampagne oder erstellen Ihre Stellenanzeige.

Frau verabschiedet sich von ihrem Kollegen, mit Arbeitszeugnis in der Hand
Frau verabschiedet sich von ihrem Kollegen, mit Arbeitszeugnis in der Hand

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