[ BEITRAG ]

Verdachtskündigung

Die Verdachtskündigung ist ein heikles Thema im Arbeitsrecht und erfordert von Arbeitgebern besondere Sorgfalt. Diese spezielle Art der Kündigung erfolgt, wenn ein dringender Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter eine schwer­wie­gende Pflichtverletzung begangen hat, beispiels­weise Diebstahl oder Betrug. Die Verdachtskündigung soll es Arbeitgebern ermög­lichen, in Fällen von gravie­rendem Fehlverhalten schnell zu handeln, um Schaden für das Unternehmen abzuwenden. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine Verdachtskündigung rechtlich zulässig ist und wie Sie dabei vorgehen sollten.

Verdachtskündigung eines Mitarbeiters nach Schema

Eine Verdachtskündigung ist möglich, wenn ein dringender Verdacht einer schwer­wie­genden Pflichtverletzung gegen einen Mitarbeiter besteht. Die Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber den Sachverhalt gründlich unter­sucht und den betrof­fenen Mitarbeiter angehört hat. Der Ablauf einer Verdachtskündigung muss einem strikten Schema folgen. Ein Betriebsrat muss – falls vorhanden – ebenfalls in den Prozess einge­bunden werden. Eine Verdachtskündigung darf nur ausge­sprochen werden, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheint und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.

Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung

Damit eine Verdachtskündigung rechts­wirksam ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Es reicht nicht aus, dass ein allge­meiner Verdacht oder vage Vermutungen bestehen. Vielmehr muss der Arbeitgeber konkrete Tatsachen darlegen, die den Verdacht stützen. 

Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Dringender Verdacht: Es müssen objektive Tatsachen vorliegen, die den Verdacht begründen, dass der Mitarbeiter eine schwer­wie­gende Pflichtverletzung begangen hat. Ein bloßes Gerücht reicht nicht aus.

  • Schwere des Verdachts: Der Verdacht muss so schwer­wiegend sein, dass er das Vertrauen in den Mitarbeiter zerstört und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.

  • Anhörung des Mitarbeiters: Bevor die Verdachtskündigung ausge­sprochen wird, muss der Arbeitgeber dem betrof­fenen Mitarbeiter Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Diese Anhörung ist ein zentrales Element der Verdachtskündigung, um sicher­zu­stellen, dass der Mitarbeiter seine Sichtweise darlegen kann.

  • Einbindung des Betriebsrats: Ist im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser vor Ausspruch der Kündigung infor­miert und angehört werden. Die Anhörung des Betriebsrats ist zwingend, andern­falls ist die Kündigung unwirksam.

Verdachtskündigung Muster: Wie sieht ein Kündigungsschreiben aus?

Für Arbeitgeber ist es oft hilfreich, ein Muster für die Verdachtskündigung zu haben, um sicher­zu­stellen, dass alle recht­lichen Anforderungen berück­sichtigt werden. Ein typisches Verdachtskündigungsmuster enthält die wesent­lichen Elemente wie die Beschreibung des dringenden Verdachts, den Kündigungsgrund und die Hinweise zur Stellungnahme des Mitarbeiters.

Beispiel für ein Verdachtskündigungsmuster

  • Absender: Unternehmensname und Adresse
  • Empfänger: Name und Adresse des Mitarbeiters
  • Betreff: Verdachtskündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Einleitung: „Sehr geehrter Herr/Frau [Name], aufgrund eines dringenden Verdachts, dass Sie …“
  • Darstellung des Sachverhalts: Erläuterung der Verdachtsmomente und Aufforderung zur Stellungnahme
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Angabe des Kündigungstermins und eventuelle Freistellung
  • Hinweis auf Rechtsmittel: „Gegen diese Kündigung können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht Klage erheben.“

Ein Muster dient jedoch lediglich als Orientierungshilfe und sollte auf den jewei­ligen Einzelfall angepasst werden. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, recht­liche Beratung hinzu­zu­ziehen, um formale Fehler zu vermeiden. 

rechtliche Voraussetzungen einer Verdachtskündigung
rechtliche Voraussetzungen einer Verdachtskündigung

Der Ablauf einer Verdachtskündigung

Der Ablauf einer Verdachtskündigung folgt einem festen Schema, das strikt einge­halten werden muss, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Der Prozess beginnt mit einer gründ­lichen Untersuchung des Sachverhalts und endet im besten Fall mit einer fundierten Entscheidung, die sowohl den Schutz des Unternehmens als auch die Rechte des Mitarbeiters berücksichtigt.

Schema für eine Verdachtskündigung:

  • Untersuchung: Ermittlung der Tatsachen, die den Verdacht begründen.
  • Anhörung: Der Mitarbeiter wird zu dem Verdacht angehört und kann seine Sichtweise schildern.
  • Betriebsratsanhörung: Der Betriebsrat wird infor­miert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.
  • Abwägung der Interessen: Der Arbeitgeber wägt ab, ob der Verdacht so schwer­wiegend ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist.
  • Kündigungsausspruch: Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Verdachtskündigung ausgesprochen.

Wenn Sie sicher­gehen möchten, dass alle Schritte korrekt durch­ge­führt werden, könnte es sinnvoll sein, auf externe Beratung zurück­zu­greifen. Unterstützung bei der Gestaltung Ihrer Personalprozesse finden Sie bei unserem Angebot zur Mitarbeiter- und Fachkräftefindung.

Wichtige Hinweise zur Verdachtskündigung

Eine Verdachtskündigung sollte immer das letzte Mittel sein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Sachverhalt umfassend zu prüfen und auch entlas­tende Umstände zu berück­sich­tigen. Außerdem sollten Sie die folgenden Punkte beachten: 

  • Die Verdachtskündigung ist nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich, nachdem der Arbeitgeber von den Verdachtsmomenten erfahren hat.
  • Es ist ratsam, den Prozess der Verdachtskündigung rechtlich begleiten zu lassen, um Risiken zu minimieren.

Fazit

Die Verdachtskündigung ist ein komplexes und oft risiko­be­haf­tetes Instrument im Arbeitsrecht. Sie kommt nur in Betracht, wenn ein dringender Verdacht auf eine schwer­wie­gende Pflichtverletzung vorliegt und das Vertrauensverhältnis dadurch erheblich gestört ist. Arbeitgeber sollten bei einer Verdachtskündigung stets rechtlich fundiert vorgehen, um das Risiko einer Kündigungsschutzklage zu minimieren.

HR Rocket — Der Rund-um-Service für Ihre Bewerbersuche

Sie suchen kompe­tente Mitarbeiter und brauchen dringend Unterstützung? Schalten Sie Ihre Stellenanzeigen auf über 130 regio­nalen und branchen­spe­zi­fi­schen Jobbörsen mit unserer Hilfe! Egal ob es um kreative Stellenanzeigen, Google Recruiting oder Social Media Recruiting geht – Sie können auf unsere Kompetenz vertrauen. Zusätzlich unter­stützen wir Sie bei der Gestaltung einer Karriereseite oder dem Active Sourcing im Rahmen einer Personalvermittlung. 

Als Full Service Personaldienstleister sind wir Ihre Experten für digitales Recruiting & helfen Ihnen weiter!

Erweitern Sie Ihr HR-Wissen

Als HR-Profi ist es unerlässlich, stetig infor­miert zu bleiben, um die neusten Trends und Entwicklungen nicht zu verpassen. Bleiben Sie mit unserem HR Glossar immer auf dem neuesten Stand über aktuelle Fachbegriffe, oder schauen Sie bei unserem HR Blog vorbei, um ausführ­liches HR-Wissen zu tanken. 

  • Talent Relationship Management

    Die Generation X nimmt in der modernen Arbeitswelt eine entschei­dende Rolle ein. Als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zwischen den Babyboomern und der Generation Y stehen,…
  • Generation Y

    Die Generation Y, besser bekannt als „Digital Natives“, prägt die moderne Arbeitswelt wie keine andere. Diese Generation ist mit digitalen Technologien bestens vertraut und bringt…
  • Offer Acceptance Rate

    Die Offer Acceptance Rate (Annahmequote) ist eine wichtige KPI im Recruiting, die angibt, wie viele Bewerber ein unter­brei­tetes Jobangebot tatsächlich annehmen. Eine hohe Offer Acceptance…
  • Generation X

    Die Generation X nimmt in der modernen Arbeitswelt eine entschei­dende Rolle ein. Als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zwischen den Babyboomern und der Generation Y stehen,…
Zum Glossar

Wir helfen bei…

Als Experten für digitales Recruiting wissen wir, wie wichtig gut formu­lierte Stellenanzeigen sind, um die richtigen Kandidaten anzusprechen. Ob Sie Hilfe bei der Formulierung, dem Layout oder der Platzierung Ihrer Anzeigen benötigen — wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Zögern Sie nicht, uns zu kontak­tieren. Gemeinsam erstellen wir Stellenanzeigen, die Ihre idealen Kandidaten ansprechen und Ihr Unternehmen im besten Licht präsen­tieren. Lassen Sie uns zusam­men­ar­beiten, um Ihre Personalsuche zum Erfolg zu führen! 

Kürzlich hinzu­gefügt:

Stellenanzeigen schalten
Das breite Feld der Jobportale erstreckt sich über genera­lis­tische und regionale, aber auch branchen­spe­zi­fische Jobbörsen. Personaler und Recruiter stehen vor der Wahl des richtigen Recruitingkanals, müssen kosten­ef­fi­zient über ihr Budget walten und effektiv mit ihren zeitlichen Ressourcen umgehen. Dabei ist das erfolg­reiche Schalten von Stellenanzeigen ein wichtiges Fundament bei der Mitarbeiterbeschaffung — von der richtigen Formulierung über die Wahl der richtigen Jobbörse bis hin zum Schalten von Social Media Ads. Eine kreative, strate­gisch platzierte Stellenanzeige erreicht schnell die richtigen Bewerber und trägt dazu bei, dass das Unternehmen im Ansehen der Arbeitnehmer steigt. So stellt die Stellenanzeige nicht nur einen ersten Touchpoint in der Candidate Journey dar, sondern bleibt auch nachhaltig im Gedächtnis quali­fi­zierter Fachkräfte. Wir zeigen Ihnen in unserem Ratgeberartikel, wie & wo Sie Ihre Stellenanzeige platzieren, um erfolg­reich neue Mitarbeiter zu finden!