[ BEITRAG ]

Schein­selbst­stän­digkeit

Schein­selbst­stän­digkeit ist ein Begriff, der insbe­sondere für Arbeit­geber von großer Bedeutung ist. Hierbei handelt es sich um eine Situation, in der eine Person offiziell als Selbst­stän­diger auftritt, jedoch tatsächlich wie ein Angestellter tätig ist. Diese Praxis kann sowohl für den Auftrag­geber als auch für den Auftrag­nehmer erheb­liche recht­liche und finan­zielle Konse­quenzen haben. Für Arbeit­geber ist es entscheidend, die Kriterien zur Erkennung von Schein­selbst­stän­digkeit zu kennen und entspre­chende Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu minimieren.

Kriterien der Scheinselbstständigkeit

Schein­selbst­stän­digkeit liegt vor, wenn jemand als Selbst­stän­diger auftritt, aber tatsächlich wie ein Arbeit­nehmer tätig ist. Im Abschnitt zur Definition und Bedeutung erfahren Sie mehr über die grund­le­gende Proble­matik und warum sie relevant ist. Die Kriterien zur Erkennung von Schein­selbst­stän­digkeit helfen Arbeit­gebern, festzu­stellen, ob ein Auftrag­nehmer wirklich selbst­ständig ist. Außerdem werden die möglichen Strafen bei Schein­selbst­stän­digkeit aufge­zeigt und schließlich Maßnahmen vorge­stellt, mit denen Unter­nehmen diese Situation vermeiden können.

Schein­selbst­stän­digkeit: Definition und Bedeutung

Unter Schein­selbst­stän­digkeit versteht man eine Beschäf­ti­gungsform, bei der der vermeintlich Selbst­ständige eigentlich alle Merkmale eines Arbeit­nehmers erfüllt. Diese Konstel­lation kann für den Auftrag­geber zu erheb­lichen Nachzah­lungen bei den Sozial­ver­si­che­rungs­bei­trägen und zu empfind­lichen Strafen führen. Für den Auftrag­nehmer kann es bedeuten, dass ihm Leistungen der Sozial­ver­si­cherung vorent­halten werden, die ihm als Arbeit­nehmer zustehen würden. Ein wesent­licher Unter­schied zwischen Selbst­stän­digen und Arbeit­nehmern ist das unter­neh­me­rische Risiko. Ein Selbst­stän­diger trägt dieses Risiko, indem er beispiels­weise eigene Inves­ti­tionen tätigt, mehrere Auftrag­geber hat und eigen­ständig über seine Arbeits­weise entscheidet. Bei einer Schein­selbst­stän­digkeit ist dies nicht der Fall – der vermeintlich Selbst­ständige ist in die Arbeits­or­ga­ni­sation des Auftrag­gebers einge­bunden und unter­liegt dessen Weisungen. Dies kann besonders im Bereich des IT-Recruitings kritisch werden, da hier oft externe Fachkräfte einge­setzt werden, deren Status genau geprüft werden muss. 

Kriterien zur Erkennung von Scheinselbstständigkeit

Um Schein­selbst­stän­digkeit zu vermeiden, müssen Arbeit­geber und Auftrag­nehmer verschiedene Kriterien prüfen, die auf eine solche Konstel­lation hinweisen könnten. Die folgenden Punkte sind besonders wichtig: 

  • Weisungs­ge­bun­denheit: Selbst­ständige sind in der Regel nicht an Weisungen gebunden. Wenn der Auftrag­geber jedoch den Arbeitsort, die Arbeitszeit und die Art und Weise der Aufga­ben­er­le­digung vorgibt, deutet dies auf eine Schein­selbst­stän­digkeit hin.
  • Einglie­derung in die Arbeits­or­ga­ni­sation: Schein­selbst­ständige sind oft wie festan­ge­stellte Mitar­beiter vollständig in den Betrieb einge­gliedert, etwa durch die Nutzung derselben Arbeits­mittel oder die Teilnahme an internen Meetings.
  • Fehlendes unter­neh­me­ri­sches Risiko: Ein echter Selbst­stän­diger trägt ein wirtschaft­liches Risiko. Wenn der vermeintlich Selbst­ständige jedoch keinerlei Inves­ti­tionen tätigt oder nur für einen Auftrag­geber tätig ist, besteht das Risiko der Scheinselbstständigkeit.
  • Keine freie Zeitein­teilung: Selbst­ständige arbeiten in der Regel flexibel. Wenn der Auftrag­nehmer jedoch feste Arbeits­zeiten einhalten muss, spricht dies ebenfalls für ein abhän­giges Beschäftigungsverhältnis.
  • Nur ein Auftrag­geber: Selbst­ständige haben in der Regel mehrere Auftrag­geber. Eine Schein­selbst­stän­digkeit liegt nahe, wenn eine Person überwiegend oder ausschließlich für einen Auftrag­geber tätig ist.

Diese Kriterien sollten sorgfältig geprüft werden, um recht­liche und finan­zielle Risiken zu minimieren. Auch durch den Einsatz von Tools wie Data-Driven Recruiting kann der Auswahl­prozess optimiert werden, um sicher­zu­stellen, dass externe Fachkräfte rechtlich korrekt einge­bunden werden.

Tipps um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden
Tipps um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden

Strafen bei Scheinselbstständigkeit

Die Konse­quenzen einer festge­stellten Schein­selbst­stän­digkeit können für Arbeit­geber erheblich sein. Einer der größten finan­zi­ellen Belas­tungen entsteht durch die Nachzahlung von Sozial­ver­si­che­rungs­bei­trägen. Der Arbeit­geber muss rückwirkend für bis zu vier Jahre die gesamten nicht gezahlten Beiträge zur Renten‑, Kranken‑, Pflege- und Arbeits­lo­sen­ver­si­cherung übernehmen. Dies kann je nach Größe des Unter­nehmens und Anzahl der betrof­fenen Personen eine erheb­liche Summe sein. Zusätzlich zu den Nachzah­lungen können Bußgelder verhängt werden, insbe­sondere dann, wenn der Verdacht besteht, dass die Schein­selbst­stän­digkeit vorsätzlich herbei­ge­führt wurde. In schwer­wie­genden Fällen, bei denen der Verdacht auf Sozial­ver­si­che­rungs­betrug oder Steuer­hin­ter­ziehung besteht, drohen sogar straf­recht­liche Konse­quenzen, die zu Ermitt­lungen und mögli­cher­weise Anklagen führen können. Diese recht­lichen und finan­zi­ellen Risiken machen es für Arbeit­geber unerlässlich, genau zu prüfen, ob die Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisse im Unter­nehmen den recht­lichen Vorgaben entsprechen. 

Schein­selbst­stän­digkeit vermeiden

Um das Risiko der Schein­selbst­stän­digkeit zu minimieren, sollten Arbeit­geber und Auftrag­nehmer einige Vorsichts­maß­nahmen ergreifen. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die vertrag­liche Gestaltung. Im Vertrag sollte eindeutig festgelegt sein, dass der Auftrag­nehmer eigen­ver­ant­wortlich handelt und unter­neh­me­risch tätig ist. Verträge sollten keine Regelungen enthalten, die auf ein abhän­giges Arbeits­ver­hältnis hindeuten, wie etwa feste Arbeits­zeiten oder Weisungs­ge­bun­denheit. Zudem sollten Selbst­ständige stets darauf achten, mehrere Auftrag­geber zu haben, da dies ein starkes Indiz für echte Selbst­stän­digkeit ist. Ein weiteres wichtiges Merkmal ist die freie Zeitein­teilung des Auftrag­nehmers. Selbst­ständige sollten in der Lage sein, ihre Arbeits­zeiten und ‑methoden selbst zu bestimmen, ohne an strikte Vorgaben gebunden zu sein. Unter­nehmen sollten regel­mäßig die Kriterien überprüfen, die eine Schein­selbst­stän­digkeit kennzeichnen, und sicher­stellen, dass ihre freien Mitar­beiter diese erfüllen. Eine regel­mäßige Überprüfung der Vertrags­ver­hält­nisse kann dazu beitragen, das Risiko von Strafen und recht­lichen Problemen zu reduzieren. 

Fazit

Schein­selbst­stän­digkeit ist ein ernstes Thema, das sowohl für Auftrag­geber als auch Auftrag­nehmer recht­liche und finan­zielle Risiken birgt. Unter­nehmen sollten darauf achten, dass ihre Vertrags­ver­hält­nisse den gesetz­lichen Anfor­de­rungen entsprechen und regel­mäßig überprüft werden. Durch die Einhaltung der oben genannten Kriterien und Maßnahmen lässt sich das Risiko einer Schein­selbst­stän­digkeit deutlich reduzieren. Arbeit­geber, die diesbe­züglich unsicher sind, sollten eine recht­liche Beratung in Anspruch nehmen, um poten­zielle Strafen zu vermeiden. 

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