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[ BEITRAG ]

Probezeit

Die Probezeit ist ein wichtiger Bestandteil jedes Arbeitsverhältnisses. Sie gibt sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich besser kennen­zu­lernen und heraus­zu­finden, ob die Zusammenarbeit langfristig funktio­nieren kann. Dabei spielt die recht­liche Gestaltung der Probezeit, wie z. B. die Kündigungsfristen, eine bedeu­tende Rolle. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Aspekte bei der Probezeit zu beachten sind und wie Sie diese optimal in Ihren Arbeitsvertrag integrieren können.

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Mitarbeiter recherchiert über Kündigung in der Probezeit

Probezeit — kurz erklärt

Die Probezeit ermög­licht es Arbeitgebern, die Eignung eines neuen Mitarbeiters über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu beurteilen. Innerhalb dieser Zeit gelten besondere Regeln bezüglich der Kündigungsfristen und des Kündigungsrechts. Arbeitgeber können die Probezeit auch unter bestimmten Umständen verlängern, wenn dies notwendig ist. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt zur Verlängerung der Probezeit. Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass während der Probezeit andere Regelungen bezüglich Urlaub und Arbeitsrecht greifen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Probezeit und warum ist sie wichtig?

Die Probezeit ist der Zeitraum zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses, in dem beide Vertragsparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Möglichkeit haben, die Zusammenarbeit zu testen. Während dieser Phase kann das Arbeitsverhältnis unter erleich­terten Bedingungen gekündigt werden. Möchten Sie Mitarbeiter und Fachkräfte finden, ist es wichtig, die Probezeit als Teil Ihrer Recruiting-Strategie zu verstehen und sorgfältig zu planen. Das gilt besonders, wenn Sie Stellen für anspruchs­volle Positionen, etwa im IT-Bereich, besetzen möchten. Unser Artikel zum Thema IT-Headhunter gibt Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie gezielt Fachkräfte für Ihre offenen Positionen gewinnen können.

Typische Dauer der Probezeit

Die Probezeit beträgt in der Regel sechs Monate. Laut § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann die Probezeit jedoch auch kürzer vereinbart werden, je nach den indivi­du­ellen Absprachen im Arbeitsvertrag. Die Frage „Wie lange dauert die Probezeit?“ ist somit stets vom jewei­ligen Arbeitsverhältnis abhängig. 

  • Übliche Dauer: 6 Monate
  • Verkürzte Probezeit: Kann zwischen 3 und 6 Monaten vereinbart werden
  • Verlängerung der Probezeit: In Ausnahmefällen möglich, falls im Arbeitsvertrag geregelt

Kündigungsfristen in der Probezeit

Ein beson­derer Vorteil für Arbeitgeber während der Probezeit sind die verkürzten Kündigungsfristen. Die Kündigungsfristen in der Probezeit betragen meist zwei Wochen, unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Dies gibt Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit, sich schnell von einem Mitarbeiter zu trennen, falls die Leistung oder das Verhalten nicht den Erwartungen entspricht. 

Kündigung in der Probezeit: Das sollten Sie beachten

Die Kündigung in der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen erfolgen, solange diese nicht diskri­mi­nierend oder willkürlich ist. Hier einige Punkte, die Sie berück­sich­tigen sollten: 

  • Form der Kündigung: Schriftlich, mit Angabe des Kündigungsdatums
  • Kündigungsfristen: 2 Wochen
  • Kündigungsrecht: Beide Parteien können das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der gesetz­lichen Kündigungsfristen beenden, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist
  • Wenn Sie Ihre Stellenanzeigen optimieren möchten, um die besten Kandidaten zu finden und das Risiko von Fehlbesetzungen in der Probezeit zu minimieren, kann Ihnen unser Leitfaden zum Stellenanzeigen schalten weiterhelfen. 

Mitarbeiter recherchiert über Kündigungsfristen in der Probezeit

Verlängerung der Probezeit: Wann ist das möglich?

Eine Verlängerung der Probezeit kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Einarbeitung länger dauert als ursprünglich geplant oder der Mitarbeiter in der Probezeit häufig krank war. Arbeitgeber müssen jedoch beachten, dass eine Verlängerung der Probezeit nur mit dem Einverständnis des Mitarbeiters und einer entspre­chenden Anpassung des Arbeitsvertrags erfolgen kann. 

Probezeit und Urlaub: Das sollten Arbeitgeber wissen

Viele Arbeitgeber sind unsicher, wie während der Probezeit mit Urlaub umgegangen werden soll. Grundsätzlich gilt: Mitarbeiter erwerben auch in der Probezeit Urlaubsansprüche. Es gibt jedoch einige Besonderheiten:

  • Urlaubsanspruch während der Probezeit: Mitarbeiter haben ab dem ersten Monat Anspruch auf antei­ligen Urlaub.
  • Urlaubsgewährung: In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Urlaub verweigern, wenn dringende betrieb­liche Gründe vorliegen.
  • Kündigung in der Probezeit: Nicht genom­mener Urlaub muss entweder ausge­zahlt oder gewährt werden.

Fazit

Die Probezeit ist ein zentrales Element jedes neuen Arbeitsverhältnisses, das Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit gibt, sich besser kennen­zu­lernen. Arbeitgeber sollten die recht­lichen Rahmenbedingungen wie die Kündigungsfristen in der Probezeit und das Kündigungsrecht genau kennen, um rechts­sicher agieren zu können. Eine sorgfältig gestaltete Probezeit trägt dazu bei, die langfristige Mitarbeiterbindung zu stärken und Fehlbesetzungen zu vermeiden.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit beträgt in der Regel sechs Monate, kann aber im Arbeitsvertrag auch kürzer vereinbart werden. Laut § 622 BGB ist eine Probezeit zwischen drei und sechs Monaten üblich. Die genaue Dauer hängt von den individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ab.

Kann die Probezeit verlängert werden?

Eine Verlängerung der Probezeit ist nur mit dem Einverständnis des Mitarbeiters und einer entsprechenden Anpassung des Arbeitsvertrags möglich. Sie kommt in Betracht, wenn die Einarbeitung länger dauert als geplant oder der Mitarbeiter häufig krank war.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?

Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen. Diese verkürzte Frist gilt für beide Seiten und ermöglicht eine schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Hat man in der Probezeit Anspruch auf Urlaub?

Ja, Mitarbeiter erwerben auch in der Probezeit anteilige Urlaubsansprüche ab dem ersten Monat. Der volle Urlaubsanspruch entsteht jedoch erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Bei einer Kündigung in der Probezeit muss nicht genommener Urlaub ausbezahlt oder gewährt werden.

Kann man in der Probezeit ohne Grund gekündigt werden?

Ja, während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung darf jedoch nicht diskriminierend oder willkürlich sein und muss schriftlich erfolgen. Der besondere Kündigungsschutz greift erst nach Ablauf der Probezeit.