[ BEITRAG ]

Ordent­liche Kündigung

Die ordent­liche Kündigung eines Arbeits­ver­trags ist ein zentraler Bestandteil des Arbeits­rechts, der es Arbeit­gebern ermög­licht, das Arbeits­ver­hältnis mit einem Mitar­beiter unter Einhaltung gesetz­licher Kündi­gungs­fristen zu beenden. Im Gegensatz zur außer­or­dent­lichen Kündigung, die meist fristlos erfolgt, bietet die ordent­liche Kündigung den Vorteil einer trans­pa­renten und planbaren Trennung unter Einhaltung vertrag­licher und gesetz­licher Vorgaben.

Mann reicht ordentliche Kündigung im Rahmen des Arbeitsvertrags ein

Eine ordent­liche Kündigung beschreibt die planbare und frist­ge­rechte Beendigung eines Arbeits­ver­hält­nisses durch den Arbeit­geber. Sie kann aus betriebs­be­dingten, perso­nen­be­dingten oder verhal­tens­be­dingten Gründen erfolgen und ist an gesetz­liche Fristen gebunden, die je nach Betriebs­zu­ge­hö­rigkeit variieren. Der Unter­schied zur außer­or­dent­lichen Kündigung liegt in der Einhaltung der Fristen, was für eine trans­pa­rente und rechts­si­chere Trennung sorgt. Besondere Schutz­re­ge­lungen gelten für bestimmte Mitar­bei­tende. Eine ordent­liche Kündigung bringt sowohl Vorteile wie Planungs­si­cherheit als auch Heraus­for­de­rungen wie Kündi­gungs­schutz mit sich.

Was ist eine ordent­liche Kündigung? Definition

Eine ordent­liche Kündigung, auch als frist­ge­rechte Kündigung bekannt, beendet ein Arbeits­ver­hältnis, ohne dass die Gründe besonders schwer­wiegend sein müssen. Sie erfordert jedoch, dass gesetz­liche oder vertrag­liche Kündi­gungs­fristen einge­halten werden. Häufig handelt es sich bei einer ordent­lichen Kündigung um die gesetz­liche Standardform der Kündigung, bei der keine akute Pflicht­ver­letzung vorliegt. Die ordent­liche Kündigung soll Arbeit­gebern und Arbeit­nehmern eine faire und planbare Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses ermöglichen.

Ordent­liche Kündigung: Fristen und Vorgaben

Bei einer ordent­lichen Kündigung müssen Arbeit­geber gesetz­liche und vertraglich festge­legte Fristen beachten, die sich nach der Dauer des Arbeits­ver­hält­nisses richten und für eine rechts­si­chere Gestaltung entscheidend sind. Die Einhaltung dieser Fristen sowie eine trans­pa­rente Kommu­ni­kation sind unerlässlich, um recht­liche Konflikte zu vermeiden und den Prozess für alle Betei­ligten nachvoll­ziehbar zu gestalten. Im Rahmen einer strate­gi­schen Perso­nal­planung kann es zudem hilfreich sein, Mitar­beiter und Fachkräfte zu finden, die langfristig zum Unter­nehmen passen, wodurch die Notwen­digkeit häufiger Kündi­gungen reduziert wird. 

  • Kündi­gungs­frist in der Probezeit: Während der Probezeit gilt in der Regel eine kürzere Kündi­gungs­frist von zwei Wochen, die eine flexible Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses ermöglicht.
  • Kündi­gungs­frist nach der Probezeit: Nach der Probezeit beträgt die Standard­kün­di­gungs­frist vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Die Frist verlängert sich mit zuneh­mender Betriebs­zu­ge­hö­rigkeit und kann durch Tarif­ver­träge oder indivi­duelle Verein­ba­rungen zugunsten des Arbeit­nehmers erweitert werden.

Sonder­re­ge­lungen und Schutzbestimmungen

Bestimmte Gruppen, wie Schwangere, Betriebs­rats­mit­glieder oder Mitar­bei­tende in Elternzeit, genießen einen beson­deren Kündi­gungs­schutz und können nur unter strengen gesetz­lichen Bedin­gungen gekündigt werden. Arbeit­geber müssen hierbei weitere Vorgaben berück­sich­tigen, um eine rechts­si­chere Kündigung durchzuführen.

Gründe für eine ordent­liche Kündigung

Eine ordent­liche Kündigung kann aus verschie­denen Gründen ausge­sprochen werden, die in drei Haupt­ka­te­gorien unter­teilt sind: 

Betriebs­be­dingte Gründe

Betriebs­be­dingte Kündi­gungen sind notwendig, wenn der Arbeit­geber aufgrund wirtschaft­licher oder organi­sa­to­ri­scher Umstände Stellen abbauen muss. Häufige Gründe sind Ratio­na­li­sie­rungs­maß­nahmen, Umstruk­tu­rie­rungen oder Auftragsrückgang.

Perso­nen­be­dingte Gründe

Perso­nen­be­dingte Gründe liegen vor, wenn der Mitar­beiter aufgrund persön­licher Eigen­schaften oder gesund­heit­licher Einschrän­kungen seine Arbeits­leistung nicht mehr erfüllen kann. Ein Beispiel ist der langfristige krank­heits­be­dingte Ausfall eines Mitar­beiters, der keine Aussicht auf Besserung hat.

Verhal­tens­be­dingte Gründe

Verhal­tens­be­dingte Kündi­gungen sind gerecht­fertigt, wenn der Arbeit­nehmer seine Pflichten verletzt hat, zum Beispiel durch wieder­holtes Zuspät­kommen, Fehlzeiten oder Missachtung betrieb­licher Vorschriften. Hierbei ist jedoch oft eine vorherige Abmahnung erfor­derlich, um die Kündigung rechtlich abzusichern.

Mitarbeiter hat Gründe für die Ordentliche Kündigung
Mitarbeiter hat Gründe für die Ordentliche Kündigung

Unter­schied zwischen ordent­licher und außer­or­dent­licher Kündigung

Im Gegensatz zur ordent­lichen Kündigung erfolgt die außer­or­dent­liche Kündigung in der Regel fristlos und setzt einen schwer­wie­genden Kündi­gungs­grund voraus. Typische Gründe sind schwer­wie­gende Pflicht­ver­let­zungen wie Diebstahl oder Arbeits­ver­wei­gerung, bei denen die sofortige Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses unumgänglich ist. Durch eine effektive Schaltung von Stellen­an­zeigen lässt sich bereits im Vorfeld sicher­stellen, dass geeignete Kandi­daten einge­stellt werden, was das Risiko von Fehlver­halten im Arbeits­ver­hältnis minimiert. 

Vorteile und Nachteile der ordent­lichen Kündigung

Vorteile für Arbeitgeber

  • Bietet eine geregelte und trans­pa­rente Trennung vom Mitarbeiter.
  • Ermög­licht eine Planungs­si­cherheit durch Einhaltung der Fristen.
  • Verringert das Risiko recht­licher Strei­tig­keiten im Vergleich zur außer­or­dent­lichen Kündigung.

Nachteile

  • Kündi­gungs­fristen können für den Arbeit­geber eine Belastung darstellen, wenn eine rasche Trennung erfor­derlich ist.
  • Der Kündi­gungs­schutz erschwert die ordent­liche Kündigung in bestimmten Fällen, insbe­sondere bei langjährig beschäf­tigten Mitar­beitern oder im Rahmen des Betriebsrats.

Fazit

Die ordent­liche Kündigung ist ein gängiges Mittel, um ein Arbeits­ver­hältnis im Einklang mit gesetz­lichen Vorgaben und fairen Fristen zu beenden. Sie bietet Arbeit­gebern die Möglichkeit, bei struk­tu­rellen Verän­de­rungen oder Leistungs­schwächen von Mitar­bei­tenden das Arbeits­ver­hältnis geordnet zu beenden, ohne das Risiko recht­licher Ausein­an­der­set­zungen einzu­gehen. Durch das Einhalten der Kündi­gungs­fristen und Beachtung von Schutz­vor­gaben bleibt der Prozess trans­parent und nachvoll­ziehbar, was die Wahrnehmung von Fairness stärkt. Eine ordent­liche Kündigung kann zudem eine Gelegenheit bieten, in Gesprächen offene Fragen zu klären und die Zusam­men­arbeit konstruktiv abzuschließen, wodurch langfristig das Betriebs­klima positiv beein­flusst wird. 

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