[ BEITRAG ]

Ordentliche Kündigung

Die ordent­liche Kündigung eines Arbeitsvertrags ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts, der es Arbeitgebern ermög­licht, das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter unter Einhaltung gesetz­licher Kündigungsfristen zu beenden. Im Gegensatz zur außer­or­dent­lichen Kündigung, die meist fristlos erfolgt, bietet die ordent­liche Kündigung den Vorteil einer trans­pa­renten und planbaren Trennung unter Einhaltung vertrag­licher und gesetz­licher Vorgaben.

Mann reicht ordentliche Kündigung im Rahmen des Arbeitsvertrags ein

Eine ordent­liche Kündigung beschreibt die planbare und frist­ge­rechte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Sie kann aus betriebs­be­dingten, perso­nen­be­dingten oder verhal­tens­be­dingten Gründen erfolgen und ist an gesetz­liche Fristen gebunden, die je nach Betriebszugehörigkeit variieren. Der Unterschied zur außer­or­dent­lichen Kündigung liegt in der Einhaltung der Fristen, was für eine trans­pa­rente und rechts­si­chere Trennung sorgt. Besondere Schutzregelungen gelten für bestimmte Mitarbeitende. Eine ordent­liche Kündigung bringt sowohl Vorteile wie Planungssicherheit als auch Herausforderungen wie Kündigungsschutz mit sich.

Was ist eine ordent­liche Kündigung? Definition

Eine ordent­liche Kündigung, auch als frist­ge­rechte Kündigung bekannt, beendet ein Arbeitsverhältnis, ohne dass die Gründe besonders schwer­wiegend sein müssen. Sie erfordert jedoch, dass gesetz­liche oder vertrag­liche Kündigungsfristen einge­halten werden. Häufig handelt es sich bei einer ordent­lichen Kündigung um die gesetz­liche Standardform der Kündigung, bei der keine akute Pflichtverletzung vorliegt. Die ordent­liche Kündigung soll Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine faire und planbare Beendigung des Arbeitsverhältnisses ermöglichen.

Ordentliche Kündigung: Fristen und Vorgaben

Bei einer ordent­lichen Kündigung müssen Arbeitgeber gesetz­liche und vertraglich festge­legte Fristen beachten, die sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses richten und für eine rechts­si­chere Gestaltung entscheidend sind. Die Einhaltung dieser Fristen sowie eine trans­pa­rente Kommunikation sind unerlässlich, um recht­liche Konflikte zu vermeiden und den Prozess für alle Beteiligten nachvoll­ziehbar zu gestalten. Im Rahmen einer strate­gi­schen Personalplanung kann es zudem hilfreich sein, Mitarbeiter und Fachkräfte zu finden, die langfristig zum Unternehmen passen, wodurch die Notwendigkeit häufiger Kündigungen reduziert wird. 

  • Kündigungsfrist in der Probezeit: Während der Probezeit gilt in der Regel eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen, die eine flexible Beendigung des Arbeitsverhältnisses ermöglicht.
  • Kündigungsfrist nach der Probezeit: Nach der Probezeit beträgt die Standardkündigungsfrist vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Die Frist verlängert sich mit zuneh­mender Betriebszugehörigkeit und kann durch Tarifverträge oder indivi­duelle Vereinbarungen zugunsten des Arbeitnehmers erweitert werden.

Sonderregelungen und Schutzbestimmungen

Bestimmte Gruppen, wie Schwangere, Betriebsratsmitglieder oder Mitarbeitende in Elternzeit, genießen einen beson­deren Kündigungsschutz und können nur unter strengen gesetz­lichen Bedingungen gekündigt werden. Arbeitgeber müssen hierbei weitere Vorgaben berück­sich­tigen, um eine rechts­si­chere Kündigung durchzuführen.

Gründe für eine ordent­liche Kündigung

Eine ordent­liche Kündigung kann aus verschie­denen Gründen ausge­sprochen werden, die in drei Hauptkategorien unter­teilt sind: 

Betriebsbedingte Gründe

Betriebsbedingte Kündigungen sind notwendig, wenn der Arbeitgeber aufgrund wirtschaft­licher oder organi­sa­to­ri­scher Umstände Stellen abbauen muss. Häufige Gründe sind Rationalisierungsmaßnahmen, Umstrukturierungen oder Auftragsrückgang.

Personenbedingte Gründe

Personenbedingte Gründe liegen vor, wenn der Mitarbeiter aufgrund persön­licher Eigenschaften oder gesund­heit­licher Einschränkungen seine Arbeitsleistung nicht mehr erfüllen kann. Ein Beispiel ist der langfristige krank­heits­be­dingte Ausfall eines Mitarbeiters, der keine Aussicht auf Besserung hat.

Verhaltensbedingte Gründe

Verhaltensbedingte Kündigungen sind gerecht­fertigt, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten verletzt hat, zum Beispiel durch wieder­holtes Zuspätkommen, Fehlzeiten oder Missachtung betrieb­licher Vorschriften. Hierbei ist jedoch oft eine vorherige Abmahnung erfor­derlich, um die Kündigung rechtlich abzusichern.

Mitarbeiter hat Gründe für die Ordentliche Kündigung
Mitarbeiter hat Gründe für die Ordentliche Kündigung

Unterschied zwischen ordent­licher und außer­or­dent­licher Kündigung

Im Gegensatz zur ordent­lichen Kündigung erfolgt die außer­or­dent­liche Kündigung in der Regel fristlos und setzt einen schwer­wie­genden Kündigungsgrund voraus. Typische Gründe sind schwer­wie­gende Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Arbeitsverweigerung, bei denen die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses unumgänglich ist. Durch eine effektive Schaltung von Stellenanzeigen lässt sich bereits im Vorfeld sicher­stellen, dass geeignete Kandidaten einge­stellt werden, was das Risiko von Fehlverhalten im Arbeitsverhältnis minimiert. 

Vorteile und Nachteile der ordent­lichen Kündigung

Vorteile für Arbeitgeber

  • Bietet eine geregelte und trans­pa­rente Trennung vom Mitarbeiter.
  • Ermöglicht eine Planungssicherheit durch Einhaltung der Fristen.
  • Verringert das Risiko recht­licher Streitigkeiten im Vergleich zur außer­or­dent­lichen Kündigung.

Nachteile

  • Kündigungsfristen können für den Arbeitgeber eine Belastung darstellen, wenn eine rasche Trennung erfor­derlich ist.
  • Der Kündigungsschutz erschwert die ordent­liche Kündigung in bestimmten Fällen, insbe­sondere bei langjährig beschäf­tigten Mitarbeitern oder im Rahmen des Betriebsrats.

Fazit

Die ordent­liche Kündigung ist ein gängiges Mittel, um ein Arbeitsverhältnis im Einklang mit gesetz­lichen Vorgaben und fairen Fristen zu beenden. Sie bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, bei struk­tu­rellen Veränderungen oder Leistungsschwächen von Mitarbeitenden das Arbeitsverhältnis geordnet zu beenden, ohne das Risiko recht­licher Auseinandersetzungen einzu­gehen. Durch das Einhalten der Kündigungsfristen und Beachtung von Schutzvorgaben bleibt der Prozess trans­parent und nachvoll­ziehbar, was die Wahrnehmung von Fairness stärkt. Eine ordent­liche Kündigung kann zudem eine Gelegenheit bieten, in Gesprächen offene Fragen zu klären und die Zusammenarbeit konstruktiv abzuschließen, wodurch langfristig das Betriebsklima positiv beein­flusst wird. 

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