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Was ist ein Fahrtkostenzuschuss?
Ein Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, mit der die Kosten für den Arbeitsweg der Mitarbeitenden teilweise oder vollständig übernommen werden. Er kann in unterschiedlicher Form gewährt werden — als Barzuschuss, Tankgutschein, Zuschuss zum ÖPNV-Ticket oder als Jobticket. Für Arbeitgeber ist der Fahrtkostenzuschuss ein attraktives Incentive, das die Mitarbeiterzufriedenheit steigert und als Benefit in Stellenanzeigen hervorgehoben werden kann.
Steuern und der Fahrtkostenzuschuss
Die steuerliche Behandlung des Fahrtkostenzuschusses hängt von der Art der Gewährung ab:
- Pauschalversteuerung mit 15 %: Arbeitgeber können den Fahrtkostenzuschuss mit einem pauschalen Steuersatz von 15 % versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). Dies gilt bis zur Höhe der Entfernungspauschale (0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 km, 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer). Der Vorteil: Für den Arbeitnehmer ist der Zuschuss dann steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Jobticket: Seit 2019 sind Arbeitgeberzuschüsse zum öffentlichen Nahverkehr grundsätzlich steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Allerdings wird der Zuschuss auf die Entfernungspauschale in der Steuererklärung des Arbeitnehmers angerechnet.
- Sachbezugsfreigrenze: Alternativ kann ein Fahrtkostenzuschuss als steuerfreier Sachbezug gewährt werden, sofern die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht überschritten wird.
Fahrtkostenzuschuss in der Lohnabrechnung
In der Lohnabrechnung muss der Fahrtkostenzuschuss korrekt ausgewiesen werden. Bei der Pauschalversteuerung übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer, während der Zuschuss beim Arbeitnehmer brutto wie netto ankommt. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die gewählte Methode konsistent angewendet und korrekt dokumentiert wird.
Fahrtkostenzuschuss einfach berechnen
Die Berechnung orientiert sich an der Entfernungspauschale:
Fahrtkostenzuschuss pro Monat = Entfernungskilometer × Pauschale × Arbeitstage pro Monat
Beispiel
Ein Mitarbeitender hat einen einfachen Arbeitsweg von 25 Kilometern und arbeitet 20 Tage im Monat:
- Erste 20 km: 20 × 0,30 € × 20 Tage = 120,00 €
- Ab 21. km: 5 × 0,38 € × 20 Tage = 38,00 €
- Maximaler steuerlich begünstigter Zuschuss: 158,00 € pro Monat
Arbeitgeber können den Zuschuss auch niedriger ansetzen — die Entfernungspauschale bildet lediglich die Obergrenze für die steuerliche Begünstigung.
Fahrtkostenzuschuss: Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Mitarbeiterbindung: Der Zuschuss zeigt Wertschätzung und entlastet Mitarbeitende finanziell, was die Loyalität stärkt.
- Recruiting-Vorteil: Gerade bei Standorten mit schlechter ÖPNV-Anbindung kann ein Fahrtkostenzuschuss den Unterschied bei der Personalgewinnung machen.
- Steuerliche Vorteile: Durch die Pauschalversteuerung oder Steuerfreiheit ist der Zuschuss für beide Seiten günstiger als eine Gehaltserhöhung gleicher Höhe.
- Förderung nachhaltiger Mobilität: Zuschüsse zum ÖPNV oder Jobrad fördern umweltfreundliche Mobilitätsformen.
Nachteile und Herausforderungen des Fahrtkostenzuschusses
- Verwaltungsaufwand: Die korrekte steuerliche Behandlung und Dokumentation erfordern sorgfältige Lohnbuchhaltung.
- Ungleichbehandlung: Mitarbeitende mit kurzem Arbeitsweg profitieren weniger, was zu Gerechtigkeitsfragen führen kann.
- Anrechnung auf Entfernungspauschale: Bei steuerfreien Jobtickets wird der Zuschuss auf die Werbungskosten des Arbeitnehmers angerechnet.
Fazit - Fahrtkostenzuschuss durch Arbeitgeber
Der Fahrtkostenzuschuss ist ein effektives Instrument zur Mitarbeiterbindung und Steigerung der Arbeitgeberattraktivität. Durch die verschiedenen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten können Unternehmen ihren Mitarbeitenden einen spürbaren finanziellen Vorteil bieten, ohne dabei hohe Zusatzkosten zu verursachen. Entscheidend ist die korrekte steuerliche Umsetzung und eine transparente Kommunikation der Regelung.
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