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Fahrtkostenzuschuss

Ein Fahrtkosten­zuschuss ist ein attraktives Benefit, mit dem Arbeitgeber die Pendel­kosten ihrer Mitarbeitenden senken können. Unter bestimmten Voraus­setzungen ist er sogar steuerfrei. Berechnen Sie Ihren Zuschuss direkt mit unserem kostenlosen Rechner — für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit Ersparnis-Vergleich zur Gehaltserhöhung.

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Fahrtkostenzuschuss

Fahrtkostenzuschuss - kurz erklärt

Ein Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung, mit der Arbeitgeber die Pendelkosten ihrer Mitarbeiter reduzieren können. Dieser Zuschuss kann steuerfrei sein, wenn er die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, was sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zugutekommt. Die steuerlichen Aspekte spielen dabei eine entscheidende Rolle, insbesondere in der Lohnabrechnung. Mit unserem Fahrtkostenzuschuss-Rechner berechnen Sie in Sekunden den maximal begünstigten Zuschuss — als Arbeitgeber inklusive Ersparnis-Vergleich zur Gehaltserhöhung. Wie die Berechnung funktioniert und welche Vorteile und Nachteile es gibt, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Fahrtkostenzuschuss?

Ein Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, mit der die Kosten für den Arbeitsweg der Mitarbeitenden teilweise oder vollständig übernommen werden. Er kann in unterschiedlicher Form gewährt werden — als Barzuschuss, Tankgutschein, Zuschuss zum ÖPNV-Ticket oder als Jobticket. Für Arbeitgeber ist der Fahrtkostenzuschuss ein attraktives Incentive, das die Mitarbeiterzufriedenheit steigert und als Benefit in Stellenanzeigen hervorgehoben werden kann.

Steuern und der Fahrtkostenzuschuss

Die steuerliche Behandlung des Fahrtkostenzuschusses hängt von der Art der Gewährung ab:

  • Pauschalversteuerung mit 15 %: Arbeitgeber können den Fahrtkostenzuschuss mit einem pauschalen Steuersatz von 15 % versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). Dies gilt bis zur Höhe der Entfernungspauschale — laut Bundesfinanzministerium seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 0,38 Euro pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (vorher: 0,30 Euro bis km 20). Der Vorteil: Für den Arbeitnehmer ist der Zuschuss dann steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Jobticket: Seit 2019 sind Arbeitgeberzuschüsse zum öffentlichen Nahverkehr grundsätzlich steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Allerdings wird der Zuschuss auf die Entfernungspauschale in der Steuererklärung des Arbeitnehmers angerechnet.
  • Sachbezugsfreigrenze: Alternativ kann ein Fahrtkostenzuschuss als steuerfreier Sachbezug gewährt werden, sofern die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht überschritten wird.

Fahrtkostenzuschuss in der Lohnabrechnung

In der Lohnabrechnung muss der Fahrtkostenzuschuss korrekt ausgewiesen werden. Bei der Pauschalversteuerung übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer, während der Zuschuss beim Arbeitnehmer brutto wie netto ankommt. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die gewählte Methode konsistent angewendet und korrekt dokumentiert wird.

Fahrtkostenzuschuss einfach berechnen

Die Berechnung orientiert sich an der Entfernungspauschale (seit 1. Januar 2026 einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer):

Fahrtkostenzuschuss pro Monat = Entfernungskilometer × 0,38 € × Arbeitstage pro Monat

Für die Arbeitstage gilt eine praktische Vereinfachungsregel: Bei einer 5-Tage-Woche darf der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren pauschal 15 Arbeitstage pro Monat ansetzen — ganz ohne Einzelnachweis.

Beispiel (Stand 2026)

Ein Mitarbeitender hat einen einfachen Arbeitsweg von 25 Kilometern, angesetzt werden 15 Arbeitstage (Vereinfachungsregel):

  • 25 km × 0,38 € × 15 Tage = 142,50 € pro Monat
  • Aufs Jahr gerechnet: 1.710,00 € steuerbegünstigter Zuschuss

Arbeitgeber können den Zuschuss auch niedriger ansetzen — die Entfernungspauschale bildet lediglich die Obergrenze für die steuerliche Begünstigung. Noch schneller geht es mit unserem Rechner:

Fahrtkostenzuschuss-Rechner: Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Berechnen Sie in Sekunden den maximal steuerbegünstigten Fahrtkostenzuschuss — und als Arbeitgeber zusätzlich, wie viel Sie gegenüber einer Gehaltserhöhung mit gleichem Netto-Effekt sparen.

Tipp: 15 Tage pro Monat = anerkannte Vereinfachungsregel bei einer 5-Tage-Woche.

Ihr maximaler steuerbegünstigter Zuschuss 142,50 € pro Monat — kommt zu 100 % netto an
Aufs Jahr gerechnet 1.710,00 € zusätzlich zum Gehalt, ohne Abzüge

Voraussetzung: Ihr Arbeitgeber versteuert den Zuschuss pauschal mit 15 %. Zu beachten: Der pauschal versteuerte Zuschuss wird in Ihrer Steuererklärung auf die Entfernungspauschale (Werbungskosten) angerechnet.

Berechnungsgrundlage: Entfernungspauschale 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer (Stand 2026), Pauschalversteuerung 15 % nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Pauschalsteuer; ggf. anfallende pauschale Kirchensteuer ist nicht berücksichtigt. Ohne eigenen Pkw (z. B. ÖPNV) ist die Entfernungspauschale auf 4.500 € pro Jahr begrenzt. Alle Angaben ohne Gewähr — der Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung.

© HR Rocket GmbH — dieser Rechner wurde von HR Rocket erstellt. Sie hätten den Rechner gerne auf Ihrer eigenen Website? Kein Problem — nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Fahrtkostenzuschuss: Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  • Mitarbeiterbindung: Der Zuschuss zeigt Wertschätzung und entlastet Mitarbeitende finanziell, was die Loyalität stärkt.
  • Recruiting-Vorteil: Gerade bei Standorten mit schlechter ÖPNV-Anbindung kann ein Fahrtkostenzuschuss den Unterschied bei der Personalgewinnung machen.
  • Steuerliche Vorteile: Durch die Pauschalversteuerung oder Steuerfreiheit ist der Zuschuss für beide Seiten günstiger als eine Gehaltserhöhung gleicher Höhe.
  • Förderung nachhaltiger Mobilität: Zuschüsse zum ÖPNV oder Jobrad fördern umweltfreundliche Mobilitätsformen.

Nachteile und Herausforderungen des Fahrtkostenzuschusses

  • Verwaltungsaufwand: Die korrekte steuerliche Behandlung und Dokumentation erfordern sorgfältige Lohnbuchhaltung.
  • Ungleichbehandlung: Mitarbeitende mit kurzem Arbeitsweg profitieren weniger, was zu Gerechtigkeitsfragen führen kann.
  • Anrechnung auf Entfernungspauschale: Bei steuerfreien Jobtickets wird der Zuschuss auf die Werbungskosten des Arbeitnehmers angerechnet.

Fazit - Fahrtkostenzuschuss durch Arbeitgeber

Der Fahrtkostenzuschuss ist ein effektives Instrument zur Mitarbeiterbindung und Steigerung der Arbeitgeberattraktivität. Durch die verschiedenen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten können Unternehmen ihren Mitarbeitenden einen spürbaren finanziellen Vorteil bieten, ohne dabei hohe Zusatzkosten zu verursachen. Entscheidend ist die korrekte steuerliche Umsetzung und eine transparente Kommunikation der Regelung.

[ AUTOR ]

Timo Taucherbeck – Performance Recruiting bei der HR Rocket GmbH

Timo Taucherbeck

Performance Recruiting, HR Rocket GmbH

Timo Taucherbeck verstärkt seit September 2024 das Performance-Recruiting-Team von HR Rocket. 2026 schloss er sein Bachelorstudium ab. Neben Recruiting-Kampagnen verantwortet er redaktionell einen Großteil des HR-Glossars und hält über 130 Fachbegriffe rund um Personal, Recruiting und Arbeitsrecht aktuell.

Mehr über das Team Zuletzt aktualisiert: 12. Juni 2026

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Häufig gestellte Fragen

Ist der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei?

Der Fahrtkostenzuschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Bei Zuschüssen zum ÖPNV (Jobticket) greift seit 2019 die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG. Alternativ kann der Arbeitgeber den Zuschuss mit 15 Prozent pauschal versteuern, sodass er für den Arbeitnehmer netto ankommt.

Wie hoch darf der Fahrtkostenzuschuss sein?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Höhe des Zuschusses. Die steuerliche Begünstigung orientiert sich jedoch an der Entfernungspauschale: Seit dem 1. Januar 2026 sind das einheitlich 0,38 Euro pro Entfernungskilometer — bereits ab dem ersten Kilometer (Steueränderungsgesetz 2025). Beträge darüber hinaus werden regulär versteuert.

Hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss?

Nein, der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf. Ein Anspruch kann sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben.

Wie berechnet man den Fahrtkostenzuschuss?

Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Entfernungskilometer mal 0,38 Euro mal Arbeitstage pro Monat (Stand 2026). Bei 25 km einfacher Strecke und 15 Arbeitstagen — der anerkannten Vereinfachungsregel bei einer 5-Tage-Woche — ergibt sich ein maximaler steuerlich begünstigter Zuschuss von 142,50 Euro monatlich.

Was ist die 15-Tage-Vereinfachungsregel?

Für die Pauschalversteuerung im Lohnsteuerabzugsverfahren erlaubt die Finanzverwaltung eine Vereinfachung: Bei einer 5-Tage-Woche darf der Arbeitgeber pauschal 15 Arbeitstage pro Monat mit Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ansetzen — ohne Einzelnachweis. Wer mehr Fahrten zugrunde legen will, muss die tatsächlichen Arbeitstage dokumentieren.

Wie viel spart der Arbeitgeber gegenüber einer Gehaltserhöhung?

Beim pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss zahlt der Arbeitgeber nur 15 Prozent Pauschalsteuer plus Solidaritätszuschlag — der Zuschuss ist sozialversicherungsfrei und kommt beim Mitarbeiter zu 100 Prozent netto an. Eine Gehaltserhöhung mit gleichem Netto-Effekt kostet durch Sozialabgaben und Lohnsteuer typischerweise das Doppelte. Die konkrete Ersparnis zeigt unser Fahrtkostenzuschuss-Rechner im Arbeitgeber-Tab.

Wird der Fahrtkostenzuschuss auf die Pendlerpauschale angerechnet?

Ja, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers werden auf die Entfernungspauschale in der Steuererklärung des Arbeitnehmers angerechnet. Das bedeutet, dass sich der Werbungskostenabzug entsprechend reduziert.