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[ BEITRAG ]

Fahrtkostenzuschuss

Ein Fahrtkosten­zuschuss ist ein attraktives Benefit, mit dem Arbeitgeber die Pendel­kosten ihrer Mitarbeitenden senken können. Unter bestimmten Voraus­setzungen ist er sogar steuerfrei. Erfahren Sie, wie Sie den Zuschuss berechnen und steuerlich optimal gestalten.

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Fahrtkostenzuschuss

Fahrtkostenzuschuss - kurz erklärt

Ein Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung, mit der Arbeitgeber die Pendelkosten ihrer Mitarbeiter reduzieren können. Dieser Zuschuss kann steuerfrei sein, wenn er die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, was sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zugutekommt. Die steuerlichen Aspekte spielen dabei eine entscheidende Rolle, insbesondere in der Lohnabrechnung. Wie Sie den Fahrtkostenzuschuss berechnen und dabei sowohl Vorteile als auch mögliche Nachteile beachten, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Fahrtkostenzuschuss?

Ein Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, mit der die Kosten für den Arbeitsweg der Mitarbeitenden teilweise oder vollständig übernommen werden. Er kann in unterschiedlicher Form gewährt werden — als Barzuschuss, Tankgutschein, Zuschuss zum ÖPNV-Ticket oder als Jobticket. Für Arbeitgeber ist der Fahrtkostenzuschuss ein attraktives Incentive, das die Mitarbeiterzufriedenheit steigert und als Benefit in Stellenanzeigen hervorgehoben werden kann.

Steuern und der Fahrtkostenzuschuss

Die steuerliche Behandlung des Fahrtkostenzuschusses hängt von der Art der Gewährung ab:

  • Pauschalversteuerung mit 15 %: Arbeitgeber können den Fahrtkostenzuschuss mit einem pauschalen Steuersatz von 15 % versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). Dies gilt bis zur Höhe der Entfernungspauschale (0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 km, 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer). Der Vorteil: Für den Arbeitnehmer ist der Zuschuss dann steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Jobticket: Seit 2019 sind Arbeitgeberzuschüsse zum öffentlichen Nahverkehr grundsätzlich steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Allerdings wird der Zuschuss auf die Entfernungspauschale in der Steuererklärung des Arbeitnehmers angerechnet.
  • Sachbezugsfreigrenze: Alternativ kann ein Fahrtkostenzuschuss als steuerfreier Sachbezug gewährt werden, sofern die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht überschritten wird.

Fahrtkostenzuschuss in der Lohnabrechnung

In der Lohnabrechnung muss der Fahrtkostenzuschuss korrekt ausgewiesen werden. Bei der Pauschalversteuerung übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer, während der Zuschuss beim Arbeitnehmer brutto wie netto ankommt. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die gewählte Methode konsistent angewendet und korrekt dokumentiert wird.

Fahrtkostenzuschuss einfach berechnen

Die Berechnung orientiert sich an der Entfernungspauschale:

Fahrtkostenzuschuss pro Monat = Entfernungskilometer × Pauschale × Arbeitstage pro Monat

Beispiel

Ein Mitarbeitender hat einen einfachen Arbeitsweg von 25 Kilometern und arbeitet 20 Tage im Monat:

  • Erste 20 km: 20 × 0,30 € × 20 Tage = 120,00 €
  • Ab 21. km: 5 × 0,38 € × 20 Tage = 38,00 €
  • Maximaler steuerlich begünstigter Zuschuss: 158,00 € pro Monat

Arbeitgeber können den Zuschuss auch niedriger ansetzen — die Entfernungspauschale bildet lediglich die Obergrenze für die steuerliche Begünstigung.

Fahrtkostenzuschuss: Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  • Mitarbeiterbindung: Der Zuschuss zeigt Wertschätzung und entlastet Mitarbeitende finanziell, was die Loyalität stärkt.
  • Recruiting-Vorteil: Gerade bei Standorten mit schlechter ÖPNV-Anbindung kann ein Fahrtkostenzuschuss den Unterschied bei der Personalgewinnung machen.
  • Steuerliche Vorteile: Durch die Pauschalversteuerung oder Steuerfreiheit ist der Zuschuss für beide Seiten günstiger als eine Gehaltserhöhung gleicher Höhe.
  • Förderung nachhaltiger Mobilität: Zuschüsse zum ÖPNV oder Jobrad fördern umweltfreundliche Mobilitätsformen.

Nachteile und Herausforderungen des Fahrtkostenzuschusses

  • Verwaltungsaufwand: Die korrekte steuerliche Behandlung und Dokumentation erfordern sorgfältige Lohnbuchhaltung.
  • Ungleichbehandlung: Mitarbeitende mit kurzem Arbeitsweg profitieren weniger, was zu Gerechtigkeitsfragen führen kann.
  • Anrechnung auf Entfernungspauschale: Bei steuerfreien Jobtickets wird der Zuschuss auf die Werbungskosten des Arbeitnehmers angerechnet.

Fazit - Fahrtkostenzuschuss durch Arbeitgeber

Der Fahrtkostenzuschuss ist ein effektives Instrument zur Mitarbeiterbindung und Steigerung der Arbeitgeberattraktivität. Durch die verschiedenen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten können Unternehmen ihren Mitarbeitenden einen spürbaren finanziellen Vorteil bieten, ohne dabei hohe Zusatzkosten zu verursachen. Entscheidend ist die korrekte steuerliche Umsetzung und eine transparente Kommunikation der Regelung.

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Häufig gestellte Fragen

Ist der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei?

Der Fahrtkostenzuschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Bei Zuschüssen zum ÖPNV (Jobticket) greift seit 2019 die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG. Alternativ kann der Arbeitgeber den Zuschuss mit 15 Prozent pauschal versteuern, sodass er für den Arbeitnehmer netto ankommt.

Wie hoch darf der Fahrtkostenzuschuss sein?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Höhe des Zuschusses. Die steuerliche Begünstigung orientiert sich jedoch an der Entfernungspauschale: 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 km und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Beträge darüber hinaus werden regulär versteuert.

Hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss?

Nein, der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf. Ein Anspruch kann sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben.

Wie berechnet man den Fahrtkostenzuschuss?

Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Entfernungskilometer mal Kilometerpauschale mal Arbeitstage pro Monat. Bei 25 km einfacher Strecke und 20 Arbeitstagen ergibt sich ein maximaler steuerlich begünstigter Zuschuss von 158 Euro monatlich.

Wird der Fahrtkostenzuschuss auf die Pendlerpauschale angerechnet?

Ja, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers werden auf die Entfernungspauschale in der Steuererklärung des Arbeitnehmers angerechnet. Das bedeutet, dass sich der Werbungskostenabzug entsprechend reduziert.