[ BEITRAG ]
Bewerbungskosten
Die Suche nach einem neuen Job bringt häufig unterschiedliche Ausgaben mit sich. Bewerbungskosten sind finanzielle Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen von Bewerbungen entstehen. Doch wie können Sie diese Kosten steuerlich geltend machen, und was sollten Sie dabei beachten?
Bewerbungskosten — kurz erklärt
Bewerbungskosten umfassen alle Ausgaben, die während des Bewerbungsprozesses anfallen. Sie können diese Kosten in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben und dadurch Ihre Steuerlast reduzieren. Dabei haben Sie die Möglichkeit, die Bewerbungskosten pauschal oder anhand der tatsächlichen Ausgaben abzusetzen. Außerdem gibt es noch Besonderheiten für Arbeitslose und Berufseinsteiger, sowie für Online-Bewerbungen.
Bewerbungskosten in der Steuererklärung geltend machen
Um Ihre Bewerbungskosten in der Steuererklärung anzugeben, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können die pauschalen Bewerbungskosten und tatsächlichen Kosten absetzen.
Pauschale Bewerbungskosten absetzen
Sie können einen Pauschalbetrag für Bewerbungskosten ohne Einzelnachweise geltend machen. Üblich sind dabei 20 Euro pro schriftlicher Bewerbung und 5 Euro pro Online-Bewerbung. Diese Methode ist unkompliziert und eignet sich besonders, wenn Sie keine detaillierten Belege gesammelt haben. Allerdings sollten Sie beachten, dass das Finanzamt bei höheren Beträgen Nachweise verlangen kann.
Tatsächliche Kosten absetzen
Wenn Ihre Ausgaben die Pauschale übersteigen, lohnt es sich, die tatsächlich entstandenen Bewerbungskosten abzusetzen. Hierfür müssen Sie alle Quittungen und Belege sammeln und aufbewahren. Dazu zählen Rechnungen für Bewerbungsfotos, Belege für Druckkosten oder Fahrkarten. Mit dieser Methode können Sie eine höhere steuerliche Entlastung erreichen, da Sie alle angefallenen Kosten detailliert nachweisen.
Hinweis:
Selbst wenn Sie die Bewerbungskosten ohne Nachweis pauschal absetzen, ist es empfehlenswert, eine Übersicht Ihrer Bewerbungen zu führen. So sind Sie auf eventuelle Rückfragen des Finanzamts vorbereitet und können Ihre Angaben bei Bedarf untermauern.
Tipps für das Absetzen von Bewerbungskosten
- Belege aufbewahren: Sammeln Sie alle Rechnungen und Quittungen, um Ihre Ausgaben nachweisen zu können.
- Fahrtkosten dokumentieren: Notieren Sie Datum, Zielort und die zurückgelegte Strecke bei Vorstellungsgesprächen.
- Übersicht behalten: Führen Sie eine Liste aller verschickten Bewerbungen und der damit verbundenen Kosten.
Besonderheiten beachten
Arbeitslose und Berufseinsteiger:
Unabhängig von Ihrem aktuellen Beschäftigungsstatus können Sie Bewerbungskosten absetzen. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer, die sich beruflich neu orientieren möchten, als auch für Arbeitslose oder Berufseinsteiger. Die finanziellen Aufwendungen im Bewerbungsprozess werden generell als Werbungskosten anerkannt und können Ihre steuerliche Belastung mindern.
Ausgaben für Online-Bewerbungen:
Auch bei digitalen Bewerbungen entstehen Kosten. Neben eventuell anfallenden Gebühren für spezielle Online-Services können Kosten für digitale Bewerbungsfotos, Scanner oder Software zur PDF-Erstellung berücksichtigt werden. Selbst kleine Beträge summieren sich und sollten daher nicht außer Acht gelassen werden.
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Fazit
Bewerbungskosten können sich schnell summieren und zu einer finanziellen Belastung werden. Durch das Absetzen dieser Ausgaben in Ihrer Steuererklärung können Sie Ihre Steuerlast mindern. Ob Sie die Bewerbungskosten pauschal oder anhand der tatsächlichen Kosten geltend machen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und gewissenhaften Dokumentation profitieren Sie von dieser steuerlichen Entlastung und können sich voll auf Ihren Bewerbungsprozess konzentrieren.
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