[ BEITRAG ]

Bewer­bungs­kosten

Die Suche nach einem neuen Job bringt häufig unter­schied­liche Ausgaben mit sich. Bewer­bungs­kosten sind finan­zielle Aufwen­dungen, die Ihnen im Rahmen von Bewer­bungen entstehen. Doch wie können Sie diese Kosten steuerlich geltend machen, und was sollten Sie dabei beachten?

Es wird die Bewerbungskosten pauschale berechnet

Bewer­bungs­kosten umfassen alle Ausgaben, die während des Bewer­bungs­pro­zesses anfallen. Sie können diese Kosten in Ihrer Steuer­erklärung als Werbungs­kosten angeben und dadurch Ihre Steuerlast reduzieren. Dabei haben Sie die Möglichkeit, die Bewer­bungs­kosten pauschal oder anhand der tatsäch­lichen Ausgaben abzusetzen. Außerdem gibt es noch Beson­der­heiten für Arbeitslose und Berufs­ein­steiger, sowie für Online-Bewerbungen.

Bewer­bungs­kosten in der Steuer­erklärung geltend machen

Um Ihre Bewer­bungs­kosten in der Steuer­erklärung anzugeben, stehen Ihnen zwei Möglich­keiten zur Verfügung. Sie können die pauschalen Bewer­bungs­kosten und tatsäch­lichen Kosten absetzen.

Pauschale Bewer­bungs­kosten absetzen

Sie können einen Pauschal­betrag für Bewer­bungs­kosten ohne Einzel­nach­weise geltend machen. Üblich sind dabei 20 Euro pro schrift­licher Bewerbung und 5 Euro pro Online-Bewerbung. Diese Methode ist unkom­pli­ziert und eignet sich besonders, wenn Sie keine detail­lierten Belege gesammelt haben. Aller­dings sollten Sie beachten, dass das Finanzamt bei höheren Beträgen Nachweise verlangen kann.

Tatsäch­liche Kosten absetzen

Wenn Ihre Ausgaben die Pauschale übersteigen, lohnt es sich, die tatsächlich entstan­denen Bewer­bungs­kosten abzusetzen. Hierfür müssen Sie alle Quittungen und Belege sammeln und aufbe­wahren. Dazu zählen Rechnungen für Bewer­bungs­fotos, Belege für Druck­kosten oder Fahrkarten. Mit dieser Methode können Sie eine höhere steuer­liche Entlastung erreichen, da Sie alle angefal­lenen Kosten detail­liert nachweisen. 

Hinweis:
Selbst wenn Sie die Bewer­bungs­kosten ohne Nachweis pauschal absetzen, ist es empfeh­lenswert, eine Übersicht Ihrer Bewer­bungen zu führen. So sind Sie auf eventuelle Rückfragen des Finanzamts vorbe­reitet und können Ihre Angaben bei Bedarf untermauern. 

Tipps für das Absetzen von Bewerbungskosten

  • Belege aufbe­wahren: Sammeln Sie alle Rechnungen und Quittungen, um Ihre Ausgaben nachweisen zu können.
  • Fahrt­kosten dokumen­tieren: Notieren Sie Datum, Zielort und die zurück­ge­legte Strecke bei Vorstellungsgesprächen.
  • Übersicht behalten: Führen Sie eine Liste aller verschickten Bewer­bungen und der damit verbun­denen Kosten.
Meeting über Bewerbungskosten in der Steuererklärung
Meeting über Bewerbungskosten in der Steuererklärung

Beson­der­heiten beachten

Arbeitslose und Berufseinsteiger:

Unabhängig von Ihrem aktuellen Beschäf­ti­gungs­status können Sie Bewer­bungs­kosten absetzen. Dies gilt sowohl für Arbeit­nehmer, die sich beruflich neu orien­tieren möchten, als auch für Arbeitslose oder Berufs­ein­steiger. Die finan­zi­ellen Aufwen­dungen im Bewer­bungs­prozess werden generell als Werbungs­kosten anerkannt und können Ihre steuer­liche Belastung mindern.

Ausgaben für Online-Bewerbungen:

Auch bei digitalen Bewer­bungen entstehen Kosten. Neben eventuell anfal­lenden Gebühren für spezielle Online-Services können Kosten für digitale Bewer­bungs­fotos, Scanner oder Software zur PDF-Erstellung berück­sichtigt werden. Selbst kleine Beträge summieren sich und sollten daher nicht außer Acht gelassen werden.

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Fazit

Bewer­bungs­kosten können sich schnell summieren und zu einer finan­zi­ellen Belastung werden. Durch das Absetzen dieser Ausgaben in Ihrer Steuer­erklärung können Sie Ihre Steuerlast mindern. Ob Sie die Bewer­bungs­kosten pauschal oder anhand der tatsäch­lichen Kosten geltend machen, hängt von Ihrer persön­lichen Situation ab. Mit einer sorgfäl­tigen Vorbe­reitung und gewis­sen­haften Dokumen­tation profi­tieren Sie von dieser steuer­lichen Entlastung und können sich voll auf Ihren Bewer­bungs­prozess konzentrieren. 

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