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Bewerbungskosten

Wussten Sie, dass Sie Bewerbungs­kosten in Ihrer Steuer­erklärung geltend machen können? Ob pauschal oder mit Einzel­nachweisen – mit den richtigen Tipps holen Sie bares Geld zurück. Hier erfahren Sie, welche Ausgaben absetzbar sind und worauf Sie achten müssen.

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Bewerbungskosten

Bewerbungskosten - kurz erklärt

Bewerbungskosten umfassen alle Ausgaben, die während des Bewerbungsprozesses anfallen. Sie können diese Kosten in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben und dadurch Ihre Steuerlast reduzieren. Dabei haben Sie die Möglichkeit, die Bewerbungskosten pauschal oder anhand der tatsächlichen Ausgaben abzusetzen. Mit hilfreichen Tipps für Bewerbungskosten, wie einer sorgfältigen Dokumentation und der Beachtung steuerlicher Besonderheiten für Arbeitslose, Berufseinsteiger oder Online-Bewerbungen, können Sie den Prozess optimieren und zusätzliche Vorteile nutzen..

Inhaltsverzeichnis

Bewerbungskosten in der Steuererklärung geltend machen

Um Ihre Bewerbungskosten in der Steuererklärung anzugeben, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können die pauschalen Bewerbungskosten und tatsächlichen Kosten absetzen.

Pauschale Bewerbungskosten absetzen

Sie können einen Pauschalbetrag für Bewerbungskosten ohne Einzelnachweise geltend machen. Üblich sind dabei 20 Euro pro schriftlicher Bewerbung und 5 Euro pro Online-Bewerbung. Diese Methode ist unkompliziert und eignet sich besonders, wenn Sie keine detaillierten Belege gesammelt haben. Allerdings sollten Sie beachten, dass das Finanzamt bei höheren Beträgen Nachweise verlangen kann.

Tatsächliche Kosten absetzen

Wenn Ihre Ausgaben die Pauschale übersteigen, lohnt es sich, die tatsächlich entstandenen Bewerbungskosten abzusetzen. Hierfür müssen Sie alle Quittungen und Belege sammeln und aufbewahren. Dazu zählen Rechnungen für Bewerbungsfotos, Belege für Druckkosten oder Fahrkarten. Mit dieser Methode können Sie eine höhere steuerliche Entlastung erreichen, da Sie alle angefallenen Kosten detailliert nachweisen.

Hinweis:
Selbst wenn Sie die Bewerbungskosten ohne Nachweis pauschal absetzen, ist es empfehlenswert, eine Übersicht Ihrer Bewerbungen zu führen. So sind Sie auf eventuelle Rückfragen des Finanzamts vorbereitet und können Ihre Angaben bei Bedarf untermauern.

Bewerbungskosten absetzen: Tipps für die Steuererklärung

Damit Sie das Maximum aus Ihren Bewerbungskosten in der Steuererklärung herausholen können, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten.

Belege sorgfältig organisieren

Sammeln Sie alle Quittungen und Rechnungen, die im Zusammenhang mit Ihren Bewerbungen stehen, und sortieren Sie diese nach Kategorien wie Druckkosten, Fahrtkosten und Bewerbungsfotos. Eine digitale Aufbewahrung, beispielsweise in einem Cloud-Ordner, erleichtert die Übersicht und schützt vor Verlust.

Fahrten effizient berechnen

Notieren Sie nicht nur die Kilometerangaben für Vorstellungsgespräche, sondern auch die Art des genutzten Verkehrsmittels. Bei Fahrten mit dem eigenen Auto können Sie die Kilometerpauschale von aktuell 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer ansetzen. Für öffentliche Verkehrsmittel sind die Ticketkosten absetzbar.

Bewerbungsmappen und Fotos berücksichtigen

Vergessen Sie nicht, dass auch Ausgaben für hochwertige Bewerbungsmappen, Umschläge und spezielle Bewerbungsfotos angerechnet werden können. Selbst Kosten für Fotostudios oder Bildbearbeitung, die speziell für Bewerbungen angefallen sind, lassen sich absetzen.

Kosten für Weiterbildung einbeziehen

Wenn Sie in Ihrem Bewerbungsprozess Schulungen oder Weiterbildungen besucht haben, um Ihre Chancen zu erhöhen, können diese ebenfalls als Werbungskosten berücksichtigt werden. Dazu gehören Teilnahmegebühren, Materialkosten und Fahrtkosten zur Weiterbildungsstätte.

Bewerbungskosten aus vorherigen Jahren

Sollten Sie Bewerbungskosten aus dem Vorjahr nicht in der entsprechenden Steuererklärung angegeben haben, können Sie diese in der aktuellen Steuererklärung nachtragen. Dies gilt insbesondere, wenn die Bewerbungen im letzten Quartal des Vorjahres stattgefunden haben.

Steuerberatung oder Software nutzen

Eine Steuerberatung oder spezielle Software kann Ihnen helfen, Ihre Bewerbungskosten korrekt und vollständig in der Steuererklärung anzugeben. Programme wie Elster oder spezialisierte Steuer-Apps bieten oft Vorlagen für Werbungskosten und zeigen Ihnen, wo Sie welche Angaben eintragen müssen.

Meeting über Bewerbungskosten in der Steuererklärung

Besonderheiten zu Bewerbungskosten

Arbeitslose und Berufseinsteiger:

Unabhängig von Ihrem aktuellen Beschäftigungsstatus können Sie Bewerbungskosten absetzen. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer, die sich beruflich neu orientieren möchten, als auch für Arbeitslose oder Berufseinsteiger. Die finanziellen Aufwendungen im Bewerbungsprozess werden generell als Werbungskosten anerkannt und können Ihre steuerliche Belastung mindern.

Ausgaben für Online-Bewerbungen:

Auch bei digitalen Bewerbungen entstehen Kosten. Neben eventuell anfallenden Gebühren für spezielle Online-Services können Kosten für digitale Bewerbungsfotos, Scanner oder Software zur PDF-Erstellung berücksichtigt werden. Selbst kleine Beträge summieren sich und sollten daher nicht außer Acht gelassen werden.

Wenn Sie aktuell auf Jobsuche sind, kann es hilfreich sein, sich über effiziente Methoden der Stellensuche zu informieren. In unserem Beitrag Stellenanzeigen schalten erfahren Sie, wie Sie auf passende Arbeitgeber aufmerksam werden und Ihre Bewerbungen gezielt platzieren.

Fazit

Bewerbungskosten können sich schnell summieren und zu einer finanziellen Belastung werden. Durch das Absetzen dieser Ausgaben in Ihrer Steuererklärung können Sie Ihre Steuerlast mindern. Ob Sie die Bewerbungskosten pauschal oder anhand der tatsächlichen Kosten geltend machen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und gewissenhaften Dokumentation profitieren Sie von dieser steuerlichen Entlastung und können sich voll auf Ihren Bewerbungsprozess konzentrieren.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Pauschale für Bewerbungskosten?

Als Pauschale werden in der Regel 20 Euro pro schriftlicher Bewerbung und 5 Euro pro Online-Bewerbung anerkannt. Diese Beträge können ohne Einzelnachweise in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Kann man Bewerbungskosten ohne Belege absetzen?

Ja, bei der Pauschalmethode können Sie Bewerbungskosten auch ohne Einzelbelege absetzen. Es empfiehlt sich jedoch, eine Übersicht der versendeten Bewerbungen zu führen, da das Finanzamt bei höheren Beträgen Nachweise verlangen kann.

Welche Bewerbungskosten kann man steuerlich absetzen?

Absetzbar sind unter anderem Kosten für Bewerbungsfotos, Druckkosten, Porto, Bewerbungsmappen, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Übernachtungskosten sowie Ausgaben für spezielle Software oder Online-Bewerbungsportale. Auch Weiterbildungskosten im Rahmen der Jobsuche zählen dazu.

Können Arbeitslose Bewerbungskosten absetzen?

Ja, auch Arbeitslose und Berufseinsteiger können Bewerbungskosten als vorweggenommene Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Diese Kosten werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und können zu einer Steuererstattung führen.

Wo trage ich Bewerbungskosten in der Steuererklärung ein?

Bewerbungskosten werden in der Anlage N der Steuererklärung unter Werbungskosten eingetragen. Steuer-Software wie Elster bietet dafür spezielle Eingabefelder. Bei der pauschalen Methode genügt die Angabe der Anzahl der Bewerbungen.

Wie hoch ist die Kilometerpauschale für Vorstellungsgespräche?

Für Fahrten mit dem eigenen Auto zu Vorstellungsgesprächen können Sie die Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer ansetzen. Im Gegensatz zur Pendlerpauschale gilt hier die volle Entfernungspauschale für Hin- und Rückfahrt.