[ BEITRAG ]

Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung ist ein arbeits­recht­liches Instrument, das Arbeitgebern die Möglichkeit bietet, bestehende Arbeitsbedingungen anzupassen, ohne das Arbeitsverhältnis vollständig zu beenden. Sie kommt oft in betrieb­lichen Umstrukturierungen oder wirtschaftlich schwie­rigen Situationen zum Einsatz. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die recht­lichen Voraussetzungen und Fristen einzu­halten, um Konflikte mit Mitarbeitenden zu vermeiden.

Anwalt erklärt was eine Änderungskündigung ist

Eine Änderungskündigung ist eine spezielle Form der Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis nicht beendet, sondern unter geänderten Bedingungen fortge­führt wird. In den entspre­chenden Abschnitten finden Sie detail­lierte Informationen zu den Gründen, den recht­lichen Voraussetzungen, der Abfindung nach der Änderungskündigung sowie nützliche Muster und Beispiele, um dieses Instrument effektiv einzu­setzen. Sie erfordert eine klare Begründung, das Einhalten der gesetz­lichen Fristen und ein Angebot, das den geänderten Bedingungen entspricht. Zu den wichtigsten Aspekten einer Änderungskündigung zählen die recht­lichen Voraussetzungen, die möglichen Gründe und die korrekte Abwicklung, wie zum Beispiel die Zahlung einer Abfindung nach der Änderungskündigung. Darüber hinaus helfen Muster und Beispiele dabei, die recht­liche Umsetzung zu erleichtern und Missverständnisse zu vermeiden.

Was ist eine Änderungskündigung? Definition

Die Änderungskündigung ist im Arbeitsrecht eine Kündigung, die an die Bedingung geknüpft ist, dass der Mitarbeitende dem geänderten Arbeitsvertrag zustimmt. Dabei handelt es sich um ein Angebot, das Arbeitsverhältnis unter neuen Bedingungen fortzu­setzen, beispiels­weise bei einer Gehaltsanpassung, neuen Arbeitszeiten oder einem anderen Arbeitsort. Eine häufig genutzte Variante ist die betriebs­be­dingte Änderungskündigung, die aufgrund von Restrukturierungen oder wirtschaft­lichen Zwängen erfolgt. Um solche Änderungen erfolg­reich zu bewäl­tigen, können Unternehmen auf spezia­li­sierte Recruiting-Kampagnen setzen, um Mitarbeiter & Fachkräfte zu finden. Zudem gibt es die außer­or­dent­liche Änderungskündigung, die bei schwer­wie­genden und dringenden Gründen angewandt wird, beispiels­weise bei gravie­rendem Fehlverhalten des Mitarbeitenden. Beide Varianten erfordern eine sorgfältige recht­liche Prüfung, um den Vorgaben des Arbeitsrechts zu entsprechen.

Gründe für eine Änderungskündigung

Typische Gründe sind:

  • Betriebsbedingte Veränderungen: Restrukturierungen oder Standortverlagerungen.
  • Wirtschaftliche Gründe: Einsparungen oder Umsatzrückgänge.
  • Personenbedingte Gründe: Anpassung der Arbeitsaufgaben aufgrund gesund­heit­licher Einschränkungen.

Voraussetzungen für eine Änderungskündigung

Damit eine Änderungskündigung rechtlich wirksam ist, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Arbeitgeber sollten dabei die recht­lichen Vorgaben genau kennen, um Konflikte mit Mitarbeitenden oder juris­tische Herausforderungen zu vermeiden. Es ist wichtig, dass der Grund der Änderungskündigung klar und nachvoll­ziehbar ist, sowie die neuen Bedingungen trans­parent und fair kommu­ni­ziert werden. Eine betriebs­be­dingte Änderungskündigung beispiels­weise erfordert zusätz­liche Sorgfalt, da sie oft tiefgrei­fende Veränderungen für Mitarbeitende mit sich bringt. Darüber hinaus müssen die folgenden Voraussetzungen einge­halten werden:

  • Kündigungsgrund: Es muss ein nachvoll­zieh­barer und rechtlich anerkannter Grund vorliegen. Dieser Grund kann betriebs­be­dingt, perso­nen­be­dingt oder verhal­tens­be­dingt sein. Betriebsbedingte Gründe umfassen beispiels­weise Rationalisierungsmaßnahmen oder Standortverlegungen.
  • Angebot neuer Arbeitsbedingungen: Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeitenden ein Angebot machen, das die Änderungen des Arbeitsverhältnisses klar definiert und schriftlich fixiert. Dieses Angebot sollte trans­parent und verständlich formu­liert sein.
  • Einhaltung der Fristen: Die gesetz­lichen Fristen für Änderungskündigungen gemäß § 622 BGB müssen unbedingt einge­halten werden. Sie richten sich nach der Betriebszugehörigkeit des jewei­ligen Mitarbeitenden und sind ein zentraler Bestandteil der recht­lichen Vorgaben.
  • Verhältnismäßigkeit: Die Änderungskündigung darf nur erfolgen, wenn mildere Mittel, wie etwa eine einver­nehm­liche Anpassung des Arbeitsvertrags, nicht zum Ziel führen. Die Maßnahmen müssen im Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen, um vor Gericht Bestand zu haben.
  • Sozialauswahl: Bei betriebs­be­dingten Kündigungen ist sicher­zu­stellen, dass die Auswahl der betrof­fenen Mitarbeitenden sozial gerecht erfolgt, basierend auf Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten.

Abfindung nach Änderungskündigung

Die Zahlung einer Abfindung kann in bestimmten Fällen eine Rolle bei Änderungskündigungen spielen, insbe­sondere wenn die betrof­fenen Mitarbeitenden die neuen Bedingungen ablehnen und das Arbeitsverhältnis endet. Für eine effiziente Personalplanung und die Gewinnung neuer Talente können zudem gezielte Recruiting-Kampagnen hilfreich sein, um betrieb­liche Veränderungen erfolg­reich umzusetzen. Eine Abfindung ist jedoch nicht automa­tisch vorge­sehen, sondern hängt von verschie­denen Faktoren ab:

  • Vertragliche Vereinbarungen: Ist im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine Abfindung bei Kündigung vorge­sehen, kann dies auch für Änderungskündigungen gelten.
  • Gerichtliche Entscheidungen: Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann das Gericht eine Abfindung festsetzen, wenn die Kündigung als unwirksam bewertet wird oder der Mitarbeitende das Angebot nicht annimmt.
  • Einvernehmliche Regelungen: Arbeitgeber und Mitarbeitende können eine Abfindung als Teil eines Aufhebungsvertrags oder einer vergleich­baren Vereinbarung festlegen.

Die Höhe der Abfindung orien­tiert sich oft an der Betriebszugehörigkeit und wird häufig als Faustregel mit einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit berechnet. Arbeitgeber sollten jedoch beachten, dass die Zahlung einer Abfindung steuer­liche Auswirkungen haben kann und rechtlich klar dokumen­tiert sein muss.

Frau erhält Abfindung nach Änderungskündigung
Frau erhält Abfindung nach Änderungskündigung

Muster/Vorlage einer Änderungskündigung

Wenn Sie eine Änderungskündigung rechtlich sicher und klar formu­lieren möchten, bietet ein gut struk­tu­riertes Muster hilfreiche Unterstützung. Eine Vorlage für die Änderungskündigung ermög­licht es, die wesent­lichen Informationen wie Kündigungsgrund, neue Arbeitsbedingungen und recht­liche Hinweise übersichtlich und verständlich darzu­legen. So stellen Sie sicher, dass alle relevanten Aspekte berück­sichtigt werden.

[Firmenbriefkopf]
[Name des Arbeitgebers]
[Anschrift des Arbeitgebers]
[PLZ Ort]

[Name des Arbeitnehmers]
[Anschrift des Arbeitnehmers]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Änderungskündigung Ihres Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Gleichzeitig bieten wir Ihnen an, das Arbeitsverhältnis ab dem [Datum] zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Die neuen Arbeitsbedingungen sind wie folgt:

Position/Tätigkeit: [Neue Position oder geänderte Aufgabenbeschreibung]
Arbeitszeit: [Neue Arbeitszeiten, z. B. Teilzeit, Schichtarbeit]
Vergütung: [Angepasste Gehaltsstruktur]
Arbeitsort: [Neuer Einsatzort, falls zutreffend]

Die Änderungskündigung erfolgt aus betriebsbedingten Gründen, da [Begründung, z. B. Umstrukturierungen, Auftragsrückgang]. Ihr bisheriger Arbeitsplatz entfällt daher.
Der Betriebsrat wurde vor Ausspruch dieser Kündigung ordnungsgemäß angehört und hat [seine Zustimmung erteilt/widersprochen/sich nicht geäußert].
Bitte teilen Sie uns innerhalb von drei Wochen nach Zugang dieses Schreibens, also bis zum [Datum], schriftlich mit, ob Sie unser Angebot annehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahmeerklärung, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie gemäß § 38 Abs. 1 SGB III verpflichtet sind, sich unverzüglich, spätestens jedoch drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und dem Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis arbeitsuchend melden.

Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies gemäß § 159 SGB III zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Zudem sind Sie verpflichtet, eigenständig nach einer neuen Beschäftigung zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift des Arbeitgebers]
[Unterschrift des Arbeitsnehmers]

Beispiele für Änderungskündigungen

  • Versetzung an einen neuen Standort: Ein häufiges Beispiel für eine Änderungskündigung ist die Versetzung eines Mitarbeiters an einen anderen Standort. Dies kann erfor­derlich werden, wenn der ursprüng­liche Arbeitsplatz aufgrund einer Standortverlagerung oder einer Umstrukturierung nicht mehr existiert. Hierbei wird dem Mitarbeitenden ein neuer Arbeitsvertrag angeboten, der den verän­derten Arbeitsort berücksichtigt.
  • Reduzierung der Arbeitszeit: Wenn ein Unternehmen aus wirtschaft­lichen Gründen die Arbeitszeit einzelner Mitarbeitender reduzieren muss, kann eine Änderungskündigung ausge­sprochen werden. In diesem Fall wird das bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt und durch einen neuen Vertrag mit gerin­geren Stunden ersetzt.
  • Anpassung des Gehalts: In wirtschaftlich angespannten Zeiten kann es erfor­derlich sein, die Gehälter anzupassen. Eine Änderungskündigung kann in diesem Fall genutzt werden, um das Arbeitsverhältnis unter neuen finan­zi­ellen Rahmenbedingungen fortzusetzen.
  • Änderung der Arbeitsaufgaben: Eine Änderungskündigung kann auch dann erfolgen, wenn die bishe­rigen Arbeitsaufgaben eines Mitarbeitenden nicht mehr benötigt werden und der Mitarbeitende in einer anderen Position einge­setzt werden soll. Dies ist häufig bei Umstrukturierungen oder Veränderungen der Geschäftsprozesse der Fall.

Fazit: Arbeitsvertragsbedingungen rechts­sicher anpassen

Eine Änderungskündigung ist ein wertvolles Instrument, um Arbeitsbedingungen anzupassen, ohne das Arbeitsverhältnis vollständig zu beenden. Sie ermög­licht es Arbeitgebern, flexibel auf wirtschaft­liche oder betrieb­liche Veränderungen zu reagieren und gleich­zeitig die recht­lichen Vorgaben einzu­halten. Um Konflikte mit Mitarbeitenden zu vermeiden, sollten die Gründe und Voraussetzungen sorgfältig geprüft und trans­parent kommu­ni­ziert werden. Die korrekte Umsetzung, etwa durch Muster und Vorlagen, sowie das Angebot fairer Bedingungen sind entscheidend für den Erfolg dieses Verfahrens. Auch das Thema Abfindung nach einer Änderungskündigung kann eine Rolle spielen und sollte bei Bedarf in die Planung einbe­zogen werden.

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