[ BEITRAG ]

Bewerbungskosten

Die Suche nach einem neuen Job bringt häufig unter­schied­liche Ausgaben mit sich. Bewerbungskosten sind finan­zielle Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen von Bewerbungen entstehen. Doch wie können Sie diese Kosten steuerlich geltend machen, und was sollten Sie dabei beachten?

Es wird die Bewerbungskosten pauschale berechnet

Bewerbungskosten umfassen alle Ausgaben, die während des Bewerbungsprozesses anfallen. Sie können diese Kosten in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben und dadurch Ihre Steuerlast reduzieren. Dabei haben Sie die Möglichkeit, die Bewerbungskosten pauschal oder anhand der tatsäch­lichen Ausgaben abzusetzen. Mit hilfreichen Tipps für Bewerbungskosten, wie einer sorgfäl­tigen Dokumentation und der Beachtung steuer­licher Besonderheiten für Arbeitslose, Berufseinsteiger oder Online-Bewerbungen, können Sie den Prozess optimieren und zusätz­liche Vorteile nutzen..

Bewerbungskosten in der Steuererklärung geltend machen

Um Ihre Bewerbungskosten in der Steuererklärung anzugeben, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können die pauschalen Bewerbungskosten und tatsäch­lichen Kosten absetzen.

Pauschale Bewerbungskosten absetzen

Sie können einen Pauschalbetrag für Bewerbungskosten ohne Einzelnachweise geltend machen. Üblich sind dabei 20 Euro pro schrift­licher Bewerbung und 5 Euro pro Online-Bewerbung. Diese Methode ist unkom­pli­ziert und eignet sich besonders, wenn Sie keine detail­lierten Belege gesammelt haben. Allerdings sollten Sie beachten, dass das Finanzamt bei höheren Beträgen Nachweise verlangen kann.

Tatsächliche Kosten absetzen

Wenn Ihre Ausgaben die Pauschale übersteigen, lohnt es sich, die tatsächlich entstan­denen Bewerbungskosten abzusetzen. Hierfür müssen Sie alle Quittungen und Belege sammeln und aufbe­wahren. Dazu zählen Rechnungen für Bewerbungsfotos, Belege für Druckkosten oder Fahrkarten. Mit dieser Methode können Sie eine höhere steuer­liche Entlastung erreichen, da Sie alle angefal­lenen Kosten detail­liert nachweisen. 

Hinweis:
Selbst wenn Sie die Bewerbungskosten ohne Nachweis pauschal absetzen, ist es empfeh­lenswert, eine Übersicht Ihrer Bewerbungen zu führen. So sind Sie auf eventuelle Rückfragen des Finanzamts vorbe­reitet und können Ihre Angaben bei Bedarf untermauern. 

Bewerbungskosten absetzen: Tipps für die Steuererklärung

Damit Sie das Maximum aus Ihren Bewerbungskosten in der Steuererklärung heraus­holen können, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten.

Belege sorgfältig organisieren

Sammeln Sie alle Quittungen und Rechnungen, die im Zusammenhang mit Ihren Bewerbungen stehen, und sortieren Sie diese nach Kategorien wie Druckkosten, Fahrtkosten und Bewerbungsfotos. Eine digitale Aufbewahrung, beispiels­weise in einem Cloud-Ordner, erleichtert die Übersicht und schützt vor Verlust.

Fahrten effizient berechnen

Notieren Sie nicht nur die Kilometerangaben für Vorstellungsgespräche, sondern auch die Art des genutzten Verkehrsmittels. Bei Fahrten mit dem eigenen Auto können Sie die Kilometerpauschale von aktuell 0,30 Euro pro gefah­renem Kilometer ansetzen. Für öffent­liche Verkehrsmittel sind die Ticketkosten absetzbar.

Bewerbungsmappen und Fotos berücksichtigen

Vergessen Sie nicht, dass auch Ausgaben für hochwertige Bewerbungsmappen, Umschläge und spezielle Bewerbungsfotos angerechnet werden können. Selbst Kosten für Fotostudios oder Bildbearbeitung, die speziell für Bewerbungen angefallen sind, lassen sich absetzen.

Kosten für Weiterbildung einbeziehen

Wenn Sie in Ihrem Bewerbungsprozess Schulungen oder Weiterbildungen besucht haben, um Ihre Chancen zu erhöhen, können diese ebenfalls als Werbungskosten berück­sichtigt werden. Dazu gehören Teilnahmegebühren, Materialkosten und Fahrtkosten zur Weiterbildungsstätte.

Bewerbungskosten aus vorhe­rigen Jahren

Sollten Sie Bewerbungskosten aus dem Vorjahr nicht in der entspre­chenden Steuererklärung angegeben haben, können Sie diese in der aktuellen Steuererklärung nachtragen. Dies gilt insbe­sondere, wenn die Bewerbungen im letzten Quartal des Vorjahres statt­ge­funden haben.

Steuerberatung oder Software nutzen

Eine Steuerberatung oder spezielle Software kann Ihnen helfen, Ihre Bewerbungskosten korrekt und vollständig in der Steuererklärung anzugeben. Programme wie Elster oder spezia­li­sierte Steuer-Apps bieten oft Vorlagen für Werbungskosten und zeigen Ihnen, wo Sie welche Angaben eintragen müssen.

Meeting über Bewerbungskosten in der Steuererklärung
Meeting über Bewerbungskosten in der Steuererklärung

Besonderheiten zu Bewerbungskosten

Arbeitslose und Berufseinsteiger:

Unabhängig von Ihrem aktuellen Beschäftigungsstatus können Sie Bewerbungskosten absetzen. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer, die sich beruflich neu orien­tieren möchten, als auch für Arbeitslose oder Berufseinsteiger. Die finan­zi­ellen Aufwendungen im Bewerbungsprozess werden generell als Werbungskosten anerkannt und können Ihre steuer­liche Belastung mindern.

Ausgaben für Online-Bewerbungen:

Auch bei digitalen Bewerbungen entstehen Kosten. Neben eventuell anfal­lenden Gebühren für spezielle Online-Services können Kosten für digitale Bewerbungsfotos, Scanner oder Software zur PDF-Erstellung berück­sichtigt werden. Selbst kleine Beträge summieren sich und sollten daher nicht außer Acht gelassen werden.

Wenn Sie aktuell auf Jobsuche sind, kann es hilfreich sein, sich über effiziente Methoden der Stellensuche zu infor­mieren. In unserem Beitrag Stellenanzeigen schalten erfahren Sie, wie Sie auf passende Arbeitgeber aufmerksam werden und Ihre Bewerbungen gezielt platzieren.

Fazit

Bewerbungskosten können sich schnell summieren und zu einer finan­zi­ellen Belastung werden. Durch das Absetzen dieser Ausgaben in Ihrer Steuererklärung können Sie Ihre Steuerlast mindern. Ob Sie die Bewerbungskosten pauschal oder anhand der tatsäch­lichen Kosten geltend machen, hängt von Ihrer persön­lichen Situation ab. Mit einer sorgfäl­tigen Vorbereitung und gewis­sen­haften Dokumentation profi­tieren Sie von dieser steuer­lichen Entlastung und können sich voll auf Ihren Bewerbungsprozess konzentrieren. 

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